Beiträge von Tamar
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Genau, du gibst zu, dass du lieber der Allgemeinheit vollumfänglich auf der Tasche liegst, als wenigstens ein paar Euro dazu zu verdienen. Das ist die Definition von asozial. Ob du das nun wahrhaben willst oder nicht.
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Was nicht im Monat zufließt, in dem du Alg 2 beziehst, wird auch nicht angerechnet. Deine Einstellung "Ja volles ALG2 abgreifen." mag ich im Übrigen nicht unterstützen. Das nennt man asozial. Ohne weiteres Einkommen wären übrigens 30 Euro anrechnungsfrei.
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Ja, das ist so korrekt. Es sei denn, die Kindesmutter gibt dir das halbe Kindergeld tatsächlich.
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Offensichtlich wirst du mit den Umfragen ja nicht aufhören, ergo ist es Einkommen. Und nein, darauf gibt es keine 100 Euro Freibetrag, weil es kein Erwerbseinkommen ist.
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Schriftlich. An den Vorgesetzten.
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Kommas retten Leben, kennst du?
Ansonsten: wenn das Kind erst 7 ist und du ansonsten allein lebst, wäre im Fall der Bewilligung von Erwerbsminderungsrente das Sozialamt zuständig.
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Ja, könnten sie. Sollte dann aber u. a. wegen der von dir genannten Rechtsnorm eine Ablehnung geben.
Und du kommst einfach so mit 300 Euro im Monat weniger aus?
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Rente auf Zeit oder dauerhaft? Alter des Kindes? Ohne genaue Angaben kannst du keine Antwort erwarten.
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Mach es schriftlich und nicht telefonisch.
Klar kannst du für deinen Sohn verzichten. Dann werden aber seine 204 Euro Kindergeld voll bei dir als Einkommen angerechnet. Wenn du das so möchtest.
Also anstatt 30 Euro mehr im Monat dann knapp 300 Euro weniger...
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Dann musst du beim neuen Jobcenter nachfragen, ob die Wohnung dort angemessen ist.
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1. Ja, das geht, nennt sich Produkttheorie.
2. Kommt darauf an, ob dein jetziges Jobcenter auch noch für diese Stadt mit zuständig ist oder ein anderes.
3. Angemessenheitsgrenzen sind nicht umsonst Grenzen. Wenn die Kosten teurer sind, musst du die Differenz selbst zahlen und es gibt auch keine Hilfen z. B. für Kaution und Umzug.
4. Das ist egal. Es kommt nur auf die Angemessenheit der Kosten an.
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Stimmt, das hatte man geändert. Wenn du das tatsächlich nicht willst mit dem Kinderwohngeld (wenn du selbst kein Einkommen hast, hättest du dadurch aber wahrscheinlich mindestens 30 Euro im Monat mehr), dann weise das JC auf die Rechtsnorm hin. Dann kann man dir ja erklären, wieso man meint, dass das Wohngeld so hoch ist, dass ihr beide mindestens 3 Monate kein ALG2 benötigt.
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Es ist eine vorrangige Leistung und ja, der Vermieter ist verpflichtet, eine Mietbescheinigung auszufüllen.
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Es geht wahrscheinlich um Kinderwohngeld. Lies mal z. B. hier: Wohngeldantrag
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Hallo,
Antwort schlecht. Telegramm veraltet. Ghettoslang besser, bro. Oder einfach mal mit "Subjekt, Prädikat, Objekt" versuchen.
Also: Kannst du deine Fragen und insbesondere deine aktuelle Situation bitte verständlich formulieren? Als Ex-Student sollte es doch möglich sein.
Welches Amt? Wovon lebst du derzeit? Wann beginnt der neue Job? Wann soll der Umzug erfolgen? Wann kommt der erste Lohn? Usw.
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Wenn dein Sohn nachweislich ausziehen will und die Wohnung dann für 2 Personen zu teuer wird, ist es doch sogar im Interesse des Jobcenters, dass ihr schnellstmöglich in eine billigere Wohnung zieht. Da sollte es dann auch keine Probleme geben, wenn die neue Wohnung angemessen ist.
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Eigentlich finde ich meine Antwort verständlich. Natürlich gibt es den Freibetrag nur für die Person, die arbeitet. Wenn es 200 Euro sein sollen, müssen schon beide arbeiten gehen.
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Was für einen Auszug eAkte? Das Alg1 kommt im Normalfall Ende September aufs Konto und wird daher im September auch auf das ALG2 angerechnet.
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Solange nichts unterschrieben ist, ist auch keine Vereinbarung zustande gekommen, demnach ist eine Sanktion nicht möglich. Allerdings solltest du vielleicht mit Gegenvorschlägen argumentieren. Vielleicht eine Weiterbildung, die dich voran bringt, Finanzierung Führerschein etc. Eine totale Verweigerung kommt im Fall der Fälle bei Gericht meist nicht gut an.
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Den gibt es nur für Erwerbseinkommen für jeden in der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, der arbeitet und mindestens 100 Euro verdient.
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Zum einen gibt es auch unentgeltliches Wohnrecht, zum anderen klingt das nach "für 10 Euro verkauft an Mama". Sollte das die Absicht sein, als Verkauf weit unter Wert, dann ist das auch nichts anderes als eine Schenkung und das wird nichts.
Verstehe doch: Du darfst dich nicht künstlich verarmen und dazu noch deinen Bedarf in die Höhe treiben. Das Gegenteil ist Sinn u d Zweck von ALG2: die Zeit einer Notlage überbrücken. Aber selbst noch x Notlagen provozieren, das geht nicht.
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Im Normalfall geht die Miete dann 50:50. Dürfte ja jetzt auch bereits so sein (jeder ein Drittel).
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Die Abfindung ist definitiv Einkommen. Kindergeldzuschlag wahrscheinlich nicht, weil das eine mit dem ALG2 vergleichbare Leistung ist.
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Das Kind hat doch bis jetzt auch ALG2 bekommen, was in den 1700 Euro enthalten war. Und das fällt jetzt weg oder mindert sich. Also 328 Euro Regelsatz und ihr Mietanteil, bestimmt auch nochmal 100 bis 200 Euro, oder? Das kommt dann schon hin mit 400 Euro weniger, meinst du nicht? Dass ihr nicht einfach weiter ALG2 in gleicher Höhe bekommen könnt, wenn die Tochter jetzt eigenes Einkommen in nicht unerheblicher Höhe hat, ist doch logisch? Ihr müsst jetzt mit ihr abstimmen, wieviel Kostgeld sie abgibt, damit die Differenz gedeckt ist. Der Rest ihres Lohns ist dann für sie persönlich.