Beiträge von Tamar

    Und was bedingt jetzt eine kostenaufwändige Ernährung? Was kaufst du, was teurer ist als ein normale Vollkost? Fettarm zu essen kostet nicht mehr, zuckerarm zu essen auch nicht (ggf. kostet das sogar weniger). Krebs hast du nicht, also "verzehrt" dich auch nichts oder liegt dein BMI im Bereich der Unterernährung?

    "Gesunde Vollkost" ist hier das Zauberwort. Das ist die Ernährungsform, die eigentlich jeder nutzen sollte. Obst, Gemüse, weniger Fleisch, Wasser zum Trinken usw. Das kostet nicht mehr.

    Viele leben in dem Irrglauben, dass die Einschränkung, bestimmte Nahrungsmittel nicht essen zu dürfen, einen Mehrbedarf begründet. Dem ist mitnichten so.

    Die Anlage MEB wurde garantiert abgegeben. Ärzte beschäftigen sich nicht damit, ob es für Diabetes, Laktoseintoleranz etc. überhaupt einen MB gibt. Erfahrungsgemäß bestätigen die das einfach und das wars.

    Habe momentan selbst ein solches Verfahren am SG. Hausärztin bestätigt Laktoseintoleranz. Lt. Patientenakte erfolgte die Anamnese über Patientengespräch. Ich habe von Anfang an daran gezweifelt, ob überhaupt Laktoseintoleranz vorliegt. Das SG hat jetzt ein Gutachten veranlasst. Keine Laktoseintoleranz. Von daher gehe ich davon aus, dass durchaus was ausgefüllt wurde vom Hausarzt.

    Aber vielleicht äußert sich der TE ja nochmal.

    Naja, anscheinend will das SG hier keine ärztliche Bestätigung (irgendwas vom wahrscheinlich Hausarzt muss es eh schon geben, denn die Anlage MEB besteht ja auf den Seiten 2 und 3 aus einer Ärztlichen Bestätigung), sondern eine Aufstellung, was der TE an kostenaufwändigeren Lebensmitteln konsumiert.

    Vielleicht wird dann noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, aber davon ist hier momentan gar keine Rede.

    Das ist mir schon klar es war auch nur Hinweise, Beispiel oder Hilfe gebeten da die Schätzung auch von den zukünftigen Zahlungen abhängig ist.

    Und nochmal: wie soll das gehen, wenn niemand weiß, was du machst, was du dazu benötigst, wieviel Kunden du hast usw? Es ist doch ein Unterschied, ob jemand eine Gaststätte mit 6 Beschäftigten betreibt oder online mit selbst gemalten Bildern handelt. Was hast du denn für Ausgaben, wenn du ein paar Werbelinks setzt?

    Wenn dich bereits die EKS überfordert, solltest du das Ganze überdenken. Ich z. B. würde deine Webseite eh nicht lesen und damit auch die Werbelinks nicht nutzen, weil deine Rechtschreibung und insbesondere deine Grammatik (schonmal was von "Komma" gehört?) mich abstoßen würde.

    Soll dir jemand einen Ernährungsplan für eine von dir nicht näher bezeichnete Krankheit erstellen? Oder wie hattest du dir das jetzt vorgestellt?! Du musst dich wohl selbst wissen, was für teurere Produkte gegenüber normalen Produkten du kaufen musst, oder nicht?

    Nein, nur, weil man irgendwo gemeldet ist, zahlt diese Behörde dann nicht einfach so die Krankenversicherung. Allerdings gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass sie wahrscheinlich sehr wohl irgendwo versichert ist (bei der letzten Krankenversicherung, bei der sie versichert war), aber dort seitdem Schulden auflaufen.

    Vielleicht sollten sie mal über Heirat nachdenken....

    Also Gefängnis sicher nicht, wenn du ihm Rahmen einer möglichen Zwangsvollstreckung jetzt nicht falsche Angaben machst oder so. Aber ja, es kann zu (Lohn)Pfändungen kommen oder, dass du eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung, Bankrotterklärung) abgeben musst und es zu einer negativen Schufa/Score kommt.

    Du brauchst nur diesen einen Kontoauszug und ggf. eine Erklärung, dass du auch sonst kein Vermögen hattest.

    Du bist 2013 oder 14 demnach 18 geworden. Hattest du damals schon ein eigenes Konto? Wenn ja, kannst du dir den einen Kontoauszug von der Bank nachdrucken lassen. Ist doch nur einer, du hast sicher keine hunderte Buchungen am Geburtstag gehabt, oder?

    Du kannst auch deine Eltern fragen, ob in der Klage, falls die nach deinem 18. Geburtstag beendet wurde, bereits irgendwas zur Minderjährigenhaftung geregelt wurde. Das ist theoretisch auch möglich. Also z. B. ins Urteil (falls es eins gab) oder in die Sitzungsprotokolle schauen.

    Papa bestimmt nicht. Mit 22 war mein Sohn nach Abitur kurz vor Ausbildungsende. Allerdings muss ich nicht viel von dir wissen, das sagt mir schon die Berufserfahrung, was von einem 22jährigen ohne Berufsausbildung, der seine Ausbildung nach einem Tag schmeißt, weil es im Rücken ziept, zu halten ist. Angesichts der Rechtschreibung gegen ich von HSA, maximal RSA aus. Also Schulende mit 15/16 Jahren und seitdem nichts auf die Reihe bekommen.

    Falls die Idee ab Januar die Bundeswehr sein sollte: auch da muss man tatsächlich was machen...

    Aber letztendlich hast du doch deine Antwort erhalten:

    Sicher hättest du wieder bzw. weiterhin Anspruch auf ALG2. Vielleicht mit einer Sanktion, wenn der Ärztliche Dienst deine "1 Tag gearbeitet und totkrank" Diagnose nicht bestätigt.

    Also bete, dass unser Land sich tatsächlich auf Dauer den Sozialstaat weiterhin so leisten kann.

    1.) Da deine Eltern die Erstattungsbescheide sicherlich stellvertretend für euch minderjährige Kinder erhalten haben, sonst hätte es die Klage nicht gegeben: grundsätzlich ja. Allerdings kannst du dich auf Minderjährigenhaftung berufen. Damit ist die Forderung auf das Vermögen beschränkt, dass du am Tag deines 18. Geburtstages hattest. Wenn also die Forderung z. B. 500 Euro sind und du am 18. Geburtstag 120 Euro besessen hast und keine weiteren Vermögensgegenstände (Handy, Moped etc...), dann musst du nur 120 Euro zurück zahlen. Hierfür müsstest du ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und Nachweise beilegen, was du am 18. Geburtstag besessen hast.

    2.) Es wird gemahnt und vollstreckt mit allem drum und dran.

    Du gehst doch falsch heran. Du bist jetzt seit 2 Wochen krank geschrieben. Es gibt tausende freie Angebote. Wenn dir klar ist, dass es der Job (den du anscheinend nicht nennen willst) nicht sein soll, weil dein 22jähriger, ggf. arbeitsentwöhnter Körper keinen Bock darauf hat, sich durchzukämpfen, dann hattest du doch schon 2 Wochen Zeit, dich bei der Berufsberatung, der IHK, der Handwerkskammer usw. mal zu melden, um dich nach anderen Möglichkeiten zu erkundigen. Deine Frage nach ALG2 klingt, mit Verlaub gesagt, nach einem Recht auf Faulenzerei.

    Sicher hättest du wieder bzw. weiterhin Anspruch auf ALG2. Vielleicht mit einer Sanktion, wenn der Ärztliche Dienst deine "1 Tag gearbeitet und totkrank" Diagnose nicht bestätigt.

    Wenn das dein Ziel im Leben ist...

    Eine "Ausbildung" impliziert, dass du eigentlich ein recht junger Mensch sein solltest, vielleicht noch bei den Eltern lebend. Sind das bereits bekannte gesundheitliche Probleme? Wie sollen die behandelt werden? Krankschreibung ist ja keine Dauerlösung? Ist der Ausbildungsberuf denn so rückenlastig? Wieso kündigt dich der Betrieb nicht, du bist doch sicher noch in der Probezeit? Und wieso suchst du nicht direkt eine neue, rückenschonendere Ausbildung? Es kommt doch fast täglich in den Nachrichten, dass noch tausende Plätze frei sind.

    Zum Alg 2 solltest du erstmal mehr zu deiner Situation schreiben. Alter, wovon du bisher gelebt hast usw.

    Also ins Blaue hinein raten hilft doch nun wirklich nicht. Kläre das mit dem Aufenthaltsstatus, ob und was für einen sie hat. Nicht bei jedem gibt es Kindergeld und ergo dann auch den Bonus nicht. Dass sie Ausländerin ist, hättest du auch gleich schreiben können.

    Das kann ich so nicht glauben. Kindergeld ist eine vorrangige Leistung. Kein Jobcenter akzeptiert, dass auf Kindergeld für 3 Kinder verzichtet wird und es über 600 Euro mehr ALG2 zahlen muss. Die Story kann nicht stimmen.

    Du bekommst doch Krankengeld. Alg 2 gibt es für dich allein nicht, sondern nur zusammen mit deiner Mutter, wenn euer gemeinsames Einkommen euren gemeinsamen Bedarf nicht deckt. Vielleicht kommt auch Wohngeld nach dem WoGG in Betracht, aber dazu fehlen konkrete Angaben zu Miete und Höhe des Einkommens.