Ja, wenn deine vorherige Ausstattung "untergegangen" ist, kannst du eine neue erhalten.
Beiträge von Tamar
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Ja, das ist ein Problem, denn du warst letztendlich nicht hilfebedürftig, da du die Hilfe von anderen erhalten hast.
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Es würde bereits kein tatsächlich erhaltenes Pflegegeld angerechnet werden, erst recht kein imaginäres, wenn das deine Frage sein sollte.
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Dann stimmt meine Berechnung nicht. Sorry, aber wenn du wichtige Tatsachen nicht angibst, kannst du keine vernünftigen Antworten erwarten. Ich bin hier raus.
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Wieso unterhaltspflichtig? Sie arbeitet doch und besucht weder eine Schule, noch macht sie eine Ausbildung oder absolviert ein Studium, oder?
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Der 28 greift nur bei Ablehnung des Alg1. Wenn du über ein Jahr sozialversichert in Ausbildung warst, wüsste ich nicht, wieso abgelehnt werden sollte. Oder bist du durchgehend krank geschrieben seit der Aufhebung?
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Du allein:
432 Euro
377,50 Euro Mieteanteil
= 809,50 Euro Bedarf
- 286 Euro bereinigtes Alg1
= 520,50 Alg2
Zusammen:
389 Euro
389 Euro
755 Euro Miete
= 1533 Euro Bedarf
- 286 Euro Alg 1
- 560 Euro bereinigter Lohn (ausgehend von 1100 Euro brutto)
= 687 Euro Alg2
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Es wurde dir doch bereits geantwortet, dass nach einer gewissen Zeit dann nur noch die angemessene Miete berücksichtigt wird und du das eben nicht einfach ausgleichen kannst, weil das Unterhalt ist und der wird als Einkommen angerechnet. Sie hat dann also immer noch das Problem, dass sie die Mietdifferenz selbst aufbringen muss. Daher ist es schon in ihrem eigenen Interesse wichtig, eine halbwegs angemessene Wohnung zu finden.
Oder sie gibt das Kind in Betreuung (Rechtsanspruch besteht ja seit langem ab dem 1. Lebensjahr des Kindes) und geht arbeiten. Oder du zahlst soviel Unterhalt, dass es auch ohne staatliche Unterstützung für alles reicht.
Angesichts solcher Beiträge frage ich mich immer, was die Threadersteller meinen, wem das Wohnen in "sozialen Brennpunkten" denn zumutbar sei und warum sie sich für was besseres halten.
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Im Normalfall ist Alg1 nach einer Ausbildung eh nicht sonderlich hoch, so dass sich sowieso ein Alg2 Antrag als sinnvoll darstellt.
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Nach den Informationen des Bundesverwaltungsamted sind in Griechenland standesamtliche und kirchliche Trauung staatlich anerkannt.
Es ist daher tatsächlich zu klären, ob du noch rechtsgültig verheiratet bist und daher ggf. Unterhaltsanspruch besteht.
Eine einfache Erklärung von irgendeiner überforderten Betreuerin wird da nicht reichen. Da muss schon irgendeine Bestätigung einer griechischen Behörde beibringen.
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"Als wir im letzten Jahr...", also 2019 zusammen gezogen. "Im Januar entschlossen...". Da soll noch kein Jahr rum sein? Wir haben Oktober 2020. Dazu wirtschaftet ihr zusammen und ein gemeinsames Konto hat man in einer WG auch selten.
Also nochmal: was willst du jetzt hören? Dass man dir rät, falsche Angaben zu machen?
Mit ihren 850 Euro deckt sie nach Abzug der Einkommensfreibeträge noch nicht mal ihren eigenen Bedarf. Euer "Verlust" wäre also "nur" die Differenz aus dem Regelsatz eines Alleinstehenden zum Regelsatz von Partnern, falls dich das beruhigt.
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Bei einem 450 Euro Job gibt es einen Grundfreibetrag von 100 Euro. Wenn deine Kfz Haftpflichtversicherung zzgl der 30 Euro Versicherungspauschale nicht höher ist, werden nur die 100 Euro Grundfreibetrag für sowas berücksichtigt. Rechtsgrundlage ist § 11b SGB II.
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Wie alt bist du? Was bedeutet "Stiefvater" in dem Zusammenhang? Wo wohnt deine Mutter (normalerweise nennt man den Gatten der Mutter, der jedoch nicht leiblicher Vater ist, Stiefvater und die Mutter wohnt mit dort...
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Du möchtest wissen, ob du weiterhin lügen und dich strafbar machen sollst? Ja, jetzt überlege mal, was da die Antwort sein könnte.
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Nein, das ist kein Einkommen.
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Das solltest du vielleicht das Jugendamt fragen. Mit ALG 2 hat das doch nichts zu tun.
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Verstehen vielleicht. Aber sie sind an die gesetzlichen Regelungen gebunden. Und da geht es strikt nach Zufluss, wie du richtigerweise vermutest.
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Das mag im SGB XII gelten. Du bekommst aber ALG2. Und da ist Kindergeld Einkommen des Kindes. Insbesondere, wenn du es auch auf dein Konto geht.
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Das ist wie normaler Unterhalt schlicht Einkommen und wird angerechnet. Wenn es dein einziges Einkommen ist, werden mindestens 30 Euro davon aber nicht berücksichtigt. Wenn du z. B. auch noch eine Kfz Haftpflichtversicherung hast, dann auch mehr als die 30 Euro.
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§ 28 SGB X regelt, dass du eine Sozialleistung rückwirkend erhalten kannst, wenn du auf die Antragstellung verzichtet hast, weil du davon ausgegangen bist, dass dir eine andere zusteht, die dann aber abgelehnt wird.
Da du aber über ein Jahr gearbeitet hast, sollte das nicht der Fall sein.
Von daher kann man deine Frage erst korrekt beantworten, wenn klar ist, ob dir nun Alg1 zusteht oder nicht.
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Es haben nicht beide ALG 2, sondern alle 4, auch die Kinder. Und da die Kinder Einkommen aus Kindergeld haben, ist ihr Lebensunterhalt in Höhe des Kindergeldes gesichert, so dass es nur noch die Differenz als Leistung nach dem SGB II für die Kinder gibt. Denn für was ist denn Kindergeld deiner Meinung nach bestimmt, wenn nicht für den Lebensunterhalt der Kinder? Kindergeld und ALG 2 sind da schlicht zweckidentisch.
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Wenn du es bekommst, dann bei dir.