Beiträge von Tamar

    Dann hast du ein echtes Problem. Denn die Kontoauszüge sind nunmal notwendig und wenn du ein Fremdkonto nutzt, dann muss sich die Person, die das Konto zur Verfügung stellt, klar sein, dass die Kontoauszüge für beide von Relevanz sind. Deine Mutter kann doch alles schwärzen, was sie angeht und gut. Aber nur die Auszüge mit dem Zufluss des Arbeitslosengeldes reicht nicht.

    Antworten zu eventuellen Falschberechnungen gebe ich nicht. Ich muss also nachvollziehen können, wieso es für die 2 Kinder keinen Unterhalt geben soll. Mehrbedarf Alleinerziehung fehlt ggf. auch. Wenn du aber nicht alleinerziehend bist, würde dein Regelsatz nicht stimmen. Ist es nur eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, stimmen die Regelsätze der Kinder auch nicht.

    Das kann also nicht richtig sein, was du da rechnest.

    Zum einen steht nirgends, ob du innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des jetzigen Jobcenters umziehen willst oder nach außerhalb. Denn allein "die neue Wohnung ist billiger" sagt noch gar nichts. Wenn du von München nach Gotha ziehst, ist die neue Wohnung garantiert billiger, aber ob sie für Gotha angemessen ist, weißt du nicht.

    Ansonsten ist es tatsächlich so: ziehst du aus privaten (unwichtigen) Gründen um, musst du das selbst finanzieren, auch die Kaution. Und Mietmängel als Grund muss man nachweisen können, dass es sie gibt und dass man sich vergeblich um Abhilfe durch den Vermieter bemüht hat. Sowas macht man schriftlich, ggf. mit Anwalt für Mietrecht oder Mieterschutzbund. Das hast du alles bisher unterlassen, so dass ziemlich sicher sein dürfte, dass deine persönlichen Gründe die eigentlichen Gründe für den Umzugswunsch sind. Aber das ist dein Privatvergnügen und muss nicht aus Steuermitteln finanziert werden.

    Nach den Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zu § 36 SGB II soll der Regelsatz im Monat des Umzugs nicht zurück gefordert werden. Allerdings muss eine rechtzeitige Anmeldung bei dem neu zuständigen Jobcenter erfolgen.

    Sollte es sich beim neuen oder alten Jobcenter jedoch um eine sogenannte Optionskommune handeln, wird tatsächlich strikt nach Zuständigkeit getrennt.

    Ich weiß nicht, was du mit 3 Monaten meinst, denn der Bewilligungszeitraum für Selbständige (vorläufige Bewilligung) ist 6 Monate. In dem Zeitraum wird dann der Gewinn als Durchschnittseinkommen aus der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und - ausgaben in diesem Zeitraum gebildet. Deine Einn3aus Crowdfunding sind Betriebseinnahmen. Wenn du in dem Zeitraum keine Ausgaben hattest, dann ist der Gewinn entsprechend hoch und der tatsächliche Anspruch auf ALG2 entsprechend gering.

    Es waren 2 Personen in der BG. 242 Euro Bonus : 2 Personen = 121 Euro pro Person. Bei beiden jeweils 30 Euro Versicherungspauschale weg, sind 91 Euro pro Person Rückforderung. Vielleicht hat die Frau nicht geklagt oder (was wahrscheinlicher ist), man hat die Klage/Berufung der Frau ruhend gestellt und nur eine Klage zum BSG hochgetrieben. Es ist ja auch eine Kostenfrage (Rechtsanwaltskosten).

    Ich wage zu bezweifeln, dass du die notwendige Qualifikation besitzt, zu beurteilen, ob das, was ich schrieb, "nicht richtig" ist. Denn das, was du dir da einbildest, was das Jobcenter an Beratung leisten soll, ist schlicht eine Einbildung.

    Die Beratungspflicht des § 14 SGB II bezieht sich auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. § 14 SGB I beschränkt die Beratung auf den eigenen Aufgabenkreis der Behörde. Das Auskunftsrecht nach § 15 SGB I ist beschränkt auf die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Das JC ist eine Bundesbehörde und gehört daher nicht dazu.

    Die von dir gewünschten Hilfen sind keine des Jobcenters, auch keine, um die sich das Jobcenter überhaupt kümmern muss. Das JC zahlt Beiträge zur KV/PV und das war es. Von den Leistungen, die du willst, hat da überhaupt niemand Ahnung. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Im Übrigen verwechselt du Rehamaßnahmen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben mit den von dir gewünschten Pflegeleistungen. Schon allein da liegst du vollkommen daneben.

    Nochmal: wenn ihr überfordert seid, dann geht zur Betreuungsbehörde. Da sitzen Sozialarbeiter, die euch sagen können, wer für was zuständig ist und ob es nicht besser wäre, dass sich ein Betreuer um euch kümmert.

    Ansonsten betrachte ich das hier jetzt als abgeschlossen, da außer haltlosen Vorwürfen und Uneinsichtigkeit eh nichts inhaltliches kommt.

    Um es abzuschließen. Heute hat das BSG entschieden, dass solche Bonuszahlungen sehr wohl Einkommen darstellen:

    Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Mit dem ihm zugeflossenen Sofortbonus hat er Einkommen erzielt, das zu berücksichtigen war. Denn diesen Bonus erhielt er als eine einmalige Wechselprämie unabhängig vom Stromverbrauch gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit. Zudem war er in der Verwendung nicht gebunden.

    Das ist alles nicht Aufgabe des Jobcenters. Einkaufshilfen sind z. B. von der Kranken- oder Pflegekasse oder Sozialamt möglich. Wenn ihr mit Behördengängen nicht klar kommt, wendet euch an die örtliche Betreuungsbehörde zum Bestellen eines Betreuers. Fahrtkosten zu Ärzten sind Bestandteil des Regelsatzes, da gibt es nichts weiter, von niemandem, es sei denn, die Krankenkasse leistet da was.

    Alles, was du da aufzählst, hat nichts mit dem JC zu tun und so tiefe Kenntnisse, was andere Behörden leisten, hat da niemand, da es sich dabei auch nicht um vorrangige Leistungen handelt, sondern um Kosten, mit denen das Jobcenter überhaupt nichts zu tun hat. Nochmal: das sind dort keine Sozialarbeiter. Das JC muss auf vorrangige Leistung aufmerksam machen, aber darüber hinaus kannst du doch nicht erwarten, dass sie eure Betreuer spielen. Das ist nicht deren Aufgabe. Deren Aufgabe ist der Lebensunterhalt und die Vermittlung in Arbeit. Das JC ist für Erwerbsunfähige letztlich gar nicht zuständig und erst recht nicht für Gesundheitsvorsorge. Dafür gibt es Berufsbetreuer, die sich da auch auskennen.

    Zu deinem Zitat: nein, das Jobcenter muss keinen GdB ermitteln und im Übrigen steht bereits im ersten Absatz, dass zwingend Erwerbsfähigkeit vorliegen und eine Rehamaßnahme absolviert werden muss! Ihr seid nicht erwerbsfähig und ihr macht keine Maßnahmen. Im Übrigen gibt man einen GdB nicht in % an. Soviel zur Qualität der Quelle.

    Und auch das Sozialamt kann nicht einfach was leisten, was in derem Gesetzbuch nicht vorgesehen ist. Das, was du da willst, ist von einer Pflegebedürftigkeit abhängig und nicht von einem GdB. Wenn ihr nicht klarkommt, lasst einen Berufsbetreuer ran.

    Ohne Rentenanspruch wäre das Sozialamt mit Leistungen nach dem SGB XII zuständig. Im Normalfall fordert dich das JC jetzt auf, einen Antrag dort zu stellen. Das Sozialamt ist aber nicht an das Gutachten des ÄD der Agentur gebunden, kann dem widersprechen.

    In dem Fall gilt für dich § 44a SGB II, das heißt, du bekommst weiter ALG2 vom JC, das JC beantragt eine Begutachtung durch die Rentenversicherung und wenn die feststellt, dass du erwerbsgemindert bist, dann muss dich das Sozialamt übernehmen. Wenn sie aber feststellen, dass du nicht erwerbsgemindert bist, dann ist weiter das JC zuständig, was aber auch bedeutet, dass du arbeiten kannst und musst.

    Die Bedarfsgemeinschaft wird über erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft gebildet und das ist ausschließlich die Tochter. Das ist also erstmal vollkommen korrekt. Der Ehegatte sollte daher im Bescheid des JC mit Sozialgeld aufgeführt sein. Die Mutter eigentlich nicht, wenn sie tatsächlich dauerhaft erwerbsgemindert sein sollte. Denn dann ist das Sozialamt mit Grundsicherung zuständig, es sei denn, sie erzielt Erwerbsminderungsrente in einem ihren Bedarf übersteigenden Umfang. Dann kann sie natürlich nicht ms vom Sozialamt bekommen und muss ihr übersteigendes Einkommen für die restlichen Familienmitglieder einsetzen.

    Letztlich dürfte es also nur um die Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung gehen. Wenn die 2x 43 Euro eurer Meinung nach nicht ausreichen, dann steht euch der Weg über Widerspruch und Klage offen. Das Gericht wird dann sicher in einem eigenen Gutachten feststellen lassen, ob und in welchem Umfang kostenintensivere Ernährung notwendig ist oder ob die Gutachten des Jobcenters stimmen.

    Weitere mögliche Hilfen kann ich nicht erkennen. Ihr seid erwerbsgemindert, eine Eingliederung ins Erwerbsleben ist also nicht möglich. Mehrbedarf für Behinderung bedürfen aber einer solchen Rehamaßnahme oder - bei Sozialgeld--einem Merkzeichen G, welches anscheinend auch niemand von euch hat.

    Das JC ist im Prinzip dafür verantwortlich, dass ihr Geld zum Leben habt. Das sind keine Sozialarbeiter, die irgendwelche medizinischen Hilfen bieten. Ernährungsberatung usw. ist Sache der Krankenkassen, nicht der Jobcenter. Ihr habt anscheinend völlig falsche Vorstellungen, was Jobcenter sind. Das ist kein Rehasportverein.

    Die Vermittlung agiert unabhängig von der Leistung, d. h. Die Maßnahmezuweisung besagt gar nichts.

    Deinem ganzen Beitrag ist nicht zu entnehmen, zu wann Du überhaupt weiter ALG2 wolltest. Zum 1.10. ist kein Problem, denn den Antrag kannst Du jetzt noch stellen. Wenn es zu 1.9. sein sollte und man lehnt für September wegen fehlendem Antrag ab, dann steht Dir Widerspruch und Klage offen und Deine Beweismittel werden sicher entsprechend ausgewertet.

    750€ sind für größere Anschaffungen z.B wenn der Kühlschrank oder Fernseher kaputt geht. Das Schonvermögen richtet sich nach dem Alter

    Falls du es nicht verstanden hast: es wird vom JC aus nicht um das Vermögen gehen, sondern um die Tatsache, dass ALG2 3 Monate lang überhaupt nicht benötigt wurde, was Zweifel an der Hilfebedürftigkeit aufwirft. Wenn du also Tipps geben willst, versuche wenigstens, die Problematik ansatzweise zu verstehen.

    Wenn du die 350 Euro Zahlung nachweisen kannst (Mietverträge bedürfen ja nicht der Schriftform), dann sollten diese Kosten auch als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Natürlich sollte das Mietverlangen auch nicht sittenwidrig sein (z. B. eben die 350 Euro für gerade mal 8 qm oder so). Wenn es ungefähr die Hälfte der Miete ist und ihr euch die Wohnung ganz normal teilt, dann ist das in Ordnung und würde anderenfalls sowieso nach Kopfteil berücksichtigt werden.

    In einem anderen Forum warst du 3 Monate im Ausland und hast deswegen keine Barabhebungen getätigt. Hier ist es plötzlich eine notwendige Ansparung. Versuchst du einfach nur, Gründe zu finden, was am besten beim Jobcenter ankommt?

    Es geht um Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Man kann 3 Monate lang nicht von Luft und Liebe leben. 3 Monate ohne das ALG 2 für den Lebensunterhalt zu nutzen, bedeutet, dass man es nicht braucht, weil man entweder Einkommen oder Vermögen verschwiegen hat oder Hilfe von anderen erhält. ALG 2 ist keine Ansparleistung.