Wenn die Wohnsituation korrekt beschrieben ist, besteht keine Haushaltsgemeinschaft und es sollte keine Probleme mit dem Antrag geben. Wenn doch, kannst du mit konkreten Problemen dann nachfragen. Spekulieren bringt da derzeit nichts.
Beiträge von Tamar
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Nun ja, dann gibt es wohl auch 2 Wahrheiten. Einmal hast du von Vermögen gelebt und einmal wurdest du von den Eltern rundumversorgt. Welche Wahrheit ist jetzt die richtige? Ich weiß es nicht.
Bei Zweifeln (und die gibt es hier wahrscheinlich) können auch länger zurück liegende Kontoauszüge verlangt werden. Lebensunterhalt + Krankenversicherung für x Jahre, wie hoch war denn das Vermögen? Vor allem, wenn du nach der Elternzeit noch Jahre ohne etwas gelebt hast?
Wenn du vor der Elternzeit gearbeitet hast, verstehe ich sowieso nicht, wieso du dann nicht gearbeitet oder Alg1 beantragt hast. Oder dich dann wenigsten in den letzten 2 Jahren nach Arbeit umgesehen hast. Demnach fehlt es, doch am tatsächlichen Druck, den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können.
Jedes JC wäre da misstrauisch.
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Wann du nicht auf vorzeitige Rente verwiesen werden darfst, steht in der Unbilligkeitsverordnung.
Das mit der PKV verstehe ich nicht. Mit ALG2 muss sie dich zum halben Basistarif versichern. Da muss nichts selbst zugezahlt werden.
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Einfach die Wahrheit wäre eine Variante. Wenn du 5 Jahre von Vermögen leben konntest, kannst du das doch sicher gut mit Kontoauszügen nachweisen.
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Sagt das das Jobcenter oder was ist der Hintergrund der Frage? Bzw.: wo ist der Zusammenhang mit ALG2?
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Ich befürchte, dass Sie die Anzeige nicht fallen lassen werden.
Wieso haben Sie in erster Stelle eine Anzeige gestellt bei so einem kleinen Betrag,wenn Er/Sie mich nicht auf den Kicker hat.
Da hat dich niemand auf dem Kicker. Das macht die Bußgeldstelle und die kennen dich doch überhaupt nicht. Wieso, das habe ich dir geschrieben! Das schreibt § 41 OwiG vor und macht das der SB der Bußgeldstelle nicht, macht er sich selbst strafbar!
Erfahrungsgemäß werden solche Kleindelikte eingestellt und nach § 41 Abs. 2 OwiG wieder an die Bußgeldstellen zurück gegeben.
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Das ist zwingend vorgeschrieben, dass die Bußgeldstelle Verdachtsfälle auf Betrug an das Hauptzollamt bzw. die Staatsanwaltschaft übergibt.
Antworte, was du hier geschrieben hast, dass es keine Absicht war und das Ding wird dann wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, geht zurück an die Bußgeldstelle und wenn die Verfolgungsfrist noch nicht um ist, gibt's von dort ein Bußgeld.
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Ich würde dich bitten, sachlich zu bleiben. Jobcenter verhängen Sanktionen, Agenturen für Arbeit dagegen Sperrzeiten. Das sind die Begriffe, die in den jeweiligen Gesetzen stehen (SGB II und III) und die verwende bitte auch entsprechend, damit überhaupt klar ist, was du meinst.
Arbeitsämter gibt es im Übrigen schon lange nicht mehr.
Und Zitate ohne Quellenangabe geht überhaupt nicht!
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Es kommt nur rein auf die Kosten an. Düe müssen angemessen sein. Die Wohnungsgröße ist nur ein Richtwert.
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Ein Arbeitsamt verhängt keine Sanktionen, sondern Sperrzeiten.
Bitte gib an, was du wirklich meinst.
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Wenn beim nächsten WBA nach Vermögen gefragt wird...
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Nein, sowas musst du nicht mitteilen. Das Auto gehört zum Schonvermögen und was du damit machst, ist allein deine Sache.
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Ja, das wurde dir ja jetzt in diversen Foren mitgeteilt.
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Natürlich müssen vorrangige Leistungen kontrolliert werden, wenn sie in Betracht kommen. Beantrage Arbeitslosengeld und weise dann die Ablehnung nach. Ist doch nun wirklich kein Beinbruch.
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Auf den Bescheid und den Zustellnachweis warten.
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Erstmal den Bescheid anfordern. Ich vermute, dass du aufgefordert wurdest, die Unterlagen für die endgültige Festsetzung abzugeben und diese Aufforderung dich nicht erreicht hat, da du offensichtlich Probleme mit der Post hast
Ohne Unterlagen wird nämlich per Gesetz festgestellt, dass du keinen ALG2 Anspruch hast, was bedeutet, dass du alles ALG2 (weshalb es auch die vollen 3000 Euro sind) zurück zahlen musst.
Übrigens: Wer postalisch nicht erreichbar ist, hat auch keinen Anspruch auf ALG2.
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Ich bin zwar kein - wie mein Name vermuten lässt - Jurist,
Das merkt man, denn sonst wüsstest du, dass es in Sachen vor dem FamFG Verfahrenskostenhilfe heißt.
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A) Schulden und Guthaben werden nicht verrechnet.
B) Jedoch aufgrund Corona bestehen momentan höhere Vermögensfreibeträge. Du darfst derzeit problemlos 60.000 Euro haben.
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Eigentlich muss man sich wirklich überlegen, auf sowas zu antworten. Das Geld nimmt man gern, aber Pflichten mag man nicht. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass."
Niemand wird deinem Kind Steine in den Weg legen. Wenn er z. B. studieren will, wird ihm das niemand verbieten. Wenn er eine Ausbildung machen will, wird man ihn dabei unterstützen. Da gibt es Infomaterial, Computerprogramme, um den richtigen Studiengang zu finden etc. Was ist so schwierig daran, das Ganze auch mal positiv zu sehen? Die Berufsberater gehen in die Schulen und bieten allen Schülern Betreuung und Hilfe an. Das ist was ganz normales.
Wenn der Termin in die Schulzeit fällt, nimmt man den Hörer in die Hand und bittet um einen Nachmittagstermin. Und wenn man Risikopatient ist (die Gefahr in der Schule dürfte wesentlich höher sein als in einem Einzelzimmer mit einem Berufsberater mit Maske und Plexiglasscheibe dazwischen), dann reicht man ein Attest ein oder fragt auch dazu nach.
Wo ist das Problem? Man wird einfach wissen wollen, was er nach der Schule vorhat und wie man ihn unterstützen kann. Natürlich wird man ihm auch mitteilen, dass er als ALG2 Empfänger Pflichten hat. Das ist so und das muss nunmal kommuniziert werden.
Ein unentschuldigtes Fehlen ergibt eine 10%ige Sanktion. Das steht aber auch sicher in der Einladung drin.
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Ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid oder nicht, ist immer ein Einzelfall. Dass in nur einem Zimmer eine Art Wohngemeinschaft besteht, ist kaum möglich. Unterstützung bekommst du offensichtlich auch und er war auch der einzige Grund für den Umzug. Sogar dein Kind hast du für ihn aufgegeben.
Letztlich müsste ein Gericht die Sachlage beurteilen, das kann sowieso kein Forum.
Ob du einen Anwalt nimmst, ist deine Entscheidung. Besser wäre es wahrscheinlich.
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Verfahrenskostenhilfe bekommen nicht nur ALG2 Empfänger und damit hat das Thema nichts mit ALG2 zu tun. Oder wo im SGB II ist das geregelt?!
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Das hat je nun überhaupt nichts mit ALG2 zu tun.
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Ja, klar. Ansonsten meldet sich das Jobcenter sicherlich auch bei dir, wenn nochwas unklar ist.
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Das ALG2 wird höchstens eingestellt, wenn du den Antrag nicht stellst.
Das JC ist an die Feststellung der DRV über deine Erwerbsfähigkeit gebunden. Bis deine Erwerbsminderung nicht feststeht, ist das Jobcenter weiterhin zuständig.
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Das kann dir nur das zuständige Jobcenter sagen, denn das sind kommunale Richtlinien, die nicht bundesweit einheitlich sind.