Was willst du tun, wenn die Gerichte gegen deinen Freund urteilen? Soweit die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt wohl nur, zu erkennen, dass eure Argumentation nicht die Rechtslage widerspiegelt.
Er ist als In Vollzeit immatrikulierter Student nunmal gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Da gibt es auch keine abweichende Corona-Regelung.