Das kann man so pauschal nicht beantworten. Ob die erneute Aufforderung gegen das Übermaßverbot verstößt, hängt z. B. davon ab, von wann die letzte Bescheinigung ist, ob danach wer ein- oder ausgezogen ist usw. Vielleicht einfach nachfragen, wozu es benötigt wird, da du es bereits am xxxx eingereicht hast und sich nichts geändert hat
Mail ist ein unsicherer Weg. Aber es geht natürlich auch. Am besten ist Fax.