Ich weiß jetzt nicht, was ein Zugticket beweisen soll, außer, dass man den Willen hatte, irgendwo hinzufahren.
Du musst doch die 5 Tage irgendwo gewohnt/gelebt bzw. Kontakt zu anderen Menschen gehabt haben, die für dich Zeugnis ablegen können?
Der Widerspruchsbescheid enthält ja die Zusicherung, dass nochmals geprüft wird, wenn du deinen tatsächlichen Aufenthalt nachweist. Was im Übrigen aber nicht die postalische Erreichbarkeit für diese 4 Tage herstellt. Und ohne die hat man auch keinen Anspruch.