Erst ab Februar, denn da sind die 6 Monate rum, auf die das Erbe als Einkommen verteilt worden wäre. Ab Februar ist der Rest vom Erbe dann Vermögen.
Nach Aussteuerung musst du aber vorrangig Alg1 beantragen.
Erst ab Februar, denn da sind die 6 Monate rum, auf die das Erbe als Einkommen verteilt worden wäre. Ab Februar ist der Rest vom Erbe dann Vermögen.
Nach Aussteuerung musst du aber vorrangig Alg1 beantragen.
Ändert aber nunmal nichts daran, dass es kein ALG2 Problem ist, sondern ein organisatorisches.
Nein, da gibt es keine Möglichkeit. Es gibt übrigens auch Menschen, die bekommen ihren Lohn (also ihr gesamtes Einkommen) auch immer erst am 15. oder 20. eines Monats. Die müssen dann halt auch planen, wie sie am 1. eines Monats Miete und Co. bezahlen. Man muss dann wohl soviel von dem Mitte/Ende des Monats gekommenen Geld auf dem Konto lassen, dass man am 1. des Monats damit noch wirtschaften kann.
Wenn der Zufluss der Guthaben zu einem Zeitpunkt mit ALG 2 Bezug stattfindet, ist das Guthaben gem. § 22 Abs. 3 SGB II anzurechnen. Umgedreht würde dir eine Nachzahlung vom JC bezahlt. Du bist nunmal in dem Umfang, in dem du das Guthaben erhalten hast, nicht bedürftig. Es kommt nur auf den Zufluss an.
Das ist doch Quatsch mit dem "ich stehe nicht als Mitbewohnerin drin". Als Mieter der Wohnung hast du aber jederzeit das Recht, dort zu wohnen, denn das ist Sinn und Zweck einer Wohnung: dort Unterkunft zu finden.
Du hast jetzt die Meinungen hier gehört. Niemand kann voraussagen, wie das JC auf den Mietvertrag reagiert. Was also erwartest du als Antwort?
Hat sie keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld oder Krankengeld (du schreibst, sie liegt im Krankenhaus)? Bzw, reicht das Mutterschaftsgeld nicht aus? Und ansonsten hat sie auch Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater.
Wie auch immer, das JC wird bei so einem Mietvertrag immer Zweifel haben, wer nun wirklich alles dort wohnt. Ist ja auch irgendwie logisch, oder?
Einkommen wird in einer Bedarfsgemeinschaft immer auf alle Mitglieder angerechnet, ob es nun Krankengeld. Lohn oder ALG 1 ist. Die Freibeträge bei Krankengeld und ALG 1 sind gleich. Wie hoch das ALG 1 sein wird, kommt darauf an, wie lange sie jetzt schon krank war. Wenn keine fiktive Bemessung gemacht wird, weil der letzte Lohn schon sehr lange her ist, sind es 60% vom Bemessungsentgeld (ohne Kinder).
Das ist kein gutes Konstrukt und wird zu Nachfragen führen. Wie das JC dann nach Ermittlungen das Ganze würdigt, kann man schlecht voraussagen.
Du teilst dem alten Jobcenter mit, dass du zum. Xxxx umziehst und beantragst dann beim neuen Jobcenter neu ALG2. Automatisch läuft da nichts, du musst definitiv zum neuen JC.
Wenn du damals im Oktober nicht explizit auch im Jobcenter vorgesprochen hast (oder sonstig dort einen Antrag gestellt hast): nein. Eine Rückwirkung nach § 28 SGB X erfolgt nur, wenn die vorrangig beantragte Leistung (hier ALG 1) abgelehnt oder zurückgefordert wird. Bei dir wurde ALG 1 aber nicht abgelehnt, der Anspruch ruht nur wegen der Sperrfrist, das ist was anderes.
Du meinst Medikamentenzuzahlung? Nein, das musst du selbst bezahlen, dafür gibt es nichts vom Jobcenter. Die Kosten bis zur persönlichen Belastungsgrenze sind von jedem Versicherten selbst zu zahlen.
"Gelten kann" interessiert mich nicht. Es kommt darauf an, was die beiden jungen Menschen wollen. Denn, wenn sie einen wichtigen Grund für den Umzug nennen möchte, damit man ihr den bezahlt, dann kann sie nicht am alten JC sagen "weil ich mit meinem Freund zusammen ziehen will und der mir hilft" und beim neuen Jobcenter dann "wie haben gar nichts miteinander zu tun, das ist nur eine WG".
Also entweder ganz oder gar nicht.
Lebt der Freund auch von ALG2? Habt ihr vor, dort als Bedarfsgemeinschaft zusammen zu leben oder soll es gegenüber den neuen Jobcenter nur als WG gelten?
Da fehlt ein bisschen was. Wovon hast du denn vor dem Job gelebt? Du hast 3,5 Monate gearbeitet, selbst bei gutem Verdienst kannst du doch keine tausende Euro angespart haben? Von welchem Betrag sprichst du? Nur diese unter 5000 Euro insgesamt? Abgesehen davon, dass derzeit 60.000 Euro geschützt sind: wie alt bist du?
Wenn die Wohnung zu teuer ist, musst du zur Miete selbst zuzahlen. Auch Hilfe für Kaution und Umzug gibt es nicht.
Ansprechpartner ist die Leistungsabteilung deines Jobcenters.
Du kannst dich erkundigen, ob wegen des Merkzeichen G du höheren Wohnraumbedarf geltend machen kannst. Aber ansonsten gibt es keine Hilfe Empfänger 1. und 2. Klasse. Das Gesetz ist da für alle gleich, was bedeutet, dass nur angemessene Miete berücksichtigt wird.
Es bleibt nicht dabei, sondern es wurde gerade dahingehend geändert. Der Freibetrag für Ehrenamt wurde von 200 Euro im Monat auf 250 Euro angehoben.
Da du den Dezember-Job gekündigt hast, kann es natürlich eine Sanktion geben. "Nicht gefallen" ist nunmal kein wichtiger Grund für eine Kündigung.
Ungewöhnlich, dass ein Arbeitgeber schon auf noch nicht erbrachte Arbeit vorleistet. Das Jobcenter kann aber erst korrekt rechnen, wenn es, dein niedrigeres Einkommen kennt. Wenn es Kurzarbeit Null ist, kann dein Arbeitgeber es dir vielleicht jetzt schon bestätigen? Dann kann das JC fiktiv die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnen und dafür eine vorläufige Bewilligung machen.
Nun, dann kämpfe diese Rechtsmeinung (denn nichts weiter ist das, was da, steht) doch durch. Das Gesetz stellt Geldgeschenke für Minderjährige zu religiösen Anlässen (Kommunion, Firmung, Konfirmation etc) unter Schutz.
Der Artikel bezieht sich auf die Gesetzesnorm des § 11a Abs. 5 SGB II. 500 Euro sind aber nunmal nicht so unwesentlich, dass Variante b) greift und eine Härte wie in Variante a) kann ich ebenfalls nicht erkennen, denn mit den 500 Euro kannst du tun und lassen, was du willst.
1. Ja, natürlich musst du das angeben.
2. Keine, es ist nunmal Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.