Beiträge von Tamar
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Keine Ahnung. Ich weiß doch nicht, ob du nachweisen kannst, dass die Handys tatsächlich alle mal dir gehört haben (mir Rechnungen z. B.) und dass du sie ohne Gewinn verkauft hast. Im Normalfall hat ja der Otto-Normalbürger keine 11 Handys (10 gkaufte + 1 genutztes) oder mehr zuhause rumliegen. Otto Normal hat ein Handy, kauft ein neues, verkauft das alte usw.
Und er kauft auch keine 10 gebrauchte, um sie dann mit Verlust wieder zu verkaufen. Was soll das bringen? Was ist der Sinn dahinter?
Aus deiner recht knappen Sachverhaltsschilderung kann man also gar keine Rückschlüsse ziehen.
Wie kommst du überhaupt darauf, dass jetzt noch was geprüft wird, du bekommst doch schon seit fast einem Jahr kein ALG2 mehr?
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In einer Bedarfsgemeinschaft ist das aber nunmal normal, dass man gemeinsam wirtschaftet. Dafür wohnt er doch wohl recht günstig und hat auch ansonsten die Annehmlichkeiten, die man in einer Familie so hat.
Ob ihr trotz Einkommen noch aufstockend Anspruch hättet, kann man ohne genaue Daten zu Ausgaben und Einkommen nicht sagen.
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Kommt drauf an, wie pingelig der SB wirklich ist. Sanktionen gibt es dafür nicht, nur eine Erstattungsforderung für die Tage, an denen du unerlaubt abwesend warst, wobei es schwierig wird, die tatsächliche Dauer der Abwesenheit zu bestimmen. Mit dem WBA hat es nichts zu tun, da wird man wahrscheinlich nur in Zukunft mehr darauf achten, wo du dich tatsächlich aufhältst.
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Das Jobcenter sagt, wir sind für dich nicht zuständig so lange du ALG 1 bekommst, von und bekommst du keine Zusage.
Das hast du doch sicher schriftlich? Kann man das mal sehen?
Wie lief das ab? Du hast ein Wohnungsangebot bekommen vom Wohnungsamt und bist damit wohin gegangen?
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Du sollst also jetzt deine Abwesenheitstage mit wichtigem Grund mitteilen. Dann mache das bitte und warte, was kommt.
Grundsätzlich ist der ALG2 Bezug an gewisse Spielregeln gebunden, das dürfte dir bekannt sein. Dazu gehört nunmal, täglich für Briefpost erreichbar zu sein. Daran ändert auch keine "höhere Stelle" etwas und normales menschliches Denken liegt hier auch vor, weil der SB nunmal dafür bezahlt wird, Recht und Gesetz umzusetzen.
Unmenschlich ist was ganz anderes als das Verlangen, dass sich ans Gesetz gehalten wird.
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Ja, das war auch nicht zu verstehen, wenn du dir deine Beiträge aus Sicht eines Außenstehenden durchliest.
Du willst vom Jobcenter eine Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II:
Zitat4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einho
Du musst also zu dem nach Umzug zuständigen neuen Jobcenter und dir diese Zustimmung holen!
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Bitte zitiere künftig ordentlich!
Einen Wohnberechtigungsschein gibt es weder bei der Agentur für Arbeit noch beim Jobcenter. Die gibt es bei den örtlichen Wohnungsämtern.
Er berechtigt zu Anmietung einer Sozialwohnung. Da die Jobcenter keine Wohnungen vermieten, gibt es da überhaupt keine Überschneidungen mit den Wohnungsämtern.
Vielleicht solltest du bei der Gemeinde nochmal genauer nachfragen, was die wirklich brauchen.
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Welche Art Zuständigkeit meinst du? Dass der Umzug bezahlt wird? Oder Kaution? Oder ob die Miete am neuen Wohnort in voller Höhe berücksichtigt wird?
Ziehst du wegen Arbeitsaufnahme um oder aus anderen Gründen?
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Beantragen kannst du alles. Was bewilligt wird, entscheidet dein zuständiger Vermittler, denn das ist eine Ermessensentscheidung. Genausogut ist nämlich die Finanzierung eines Mietwagens denkbar, bis du die Probezeit überstanden hast und kreditwürdig genug bist, dass dir eine Bank oder dein Arbeitgeber über ein Arbeitnehmerdarlehen ein Auto finanziert.
Wann soll der Job denn beginnen, was wirst du verdienen, wie weit ist der Arbeitsort entfernt?
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Nein, da wahrscheinlich ein offensichtlicher Schreibfehler.
Zum Rest: was hilft dir wildes spekulieren? Melde dich, wenn du was schriftlich hast.
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Alles, was länger als zum 1.1.20 zurück liegt, bekommst du nicht mehr nachgezahlt. Das ist die Frist nach § 44 SGB X, wie sie im SGB II gilt. Falls irgendwo Guthaben waren: die musst du trotzdem einreichen.
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Ja, eine PZU ist eine gerichtsfeste Zustellung, dagegen kannst du kaum argumentieren.
Allerdings stimmt trotzdem was mit der Mahnung nicht. Da sollte ja die Fälligkeit am 15.1.20 sein. Das geht nicht, wenn der Bescheid erst von Dezember 20 ist. Aber wahrscheinlich nur ein Schreibfehler und es soll 15.1.21 heißen..
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Doch, es kann trotzdem eine PZU als Zustellnachweis geben. Dann vielleicht Zustellung in den Briefkasten und du hast es aus Versehen mit der Werbung entsorgt oder jemand hat sich Zugriff auf den Briefkasten verschafft, alles, denkbar.
Kläre mit dem JC bitte umgehend, was das für eine Forderung ist, von wann der Bescheid ist und wie er zugestellt wurde. In meinem JC wird alles über 250 Euro mit PZU versendet.
Wenn du was neues weißt, melde dich bitte.
Wenn du dir sicher bist, dass, da wirklich nichts ist, gehe erstmal gegen die Mahngebühren in Widerspruch und teile mit, dass dir die Forderung nicht bekannt ist und du das gerade mit dem JC klärst, man möge die Forderung bis dahin stunden.
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Du beantwortest meine Fragen nach genauen Daten zu Präsenzunterricht und den Konditionen des Abos nicht. Irgendeine Erklärung, was nach dem 20. 4. ist, wird es ja bestimmt auch noch gegeben haben, wenn. Man bis Ende Juli zurückfordern will.
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Du kannst gegen jeden Bescheid einer Behörde Widerspruch einlegen und ggf. Wenn dir die Entscheidung darüber auch nicht gefällt, in Klage gehen. Von wann bis wann genau war kein Präsenzunterricht und welche Konditionen (insbesondere zur Kündigung) galten für das Abo?
Was ist denn nun mit den Tickets passiert? Privat genutzt?
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Stell die Mahnung bitte anonymisiert und als PDF online.
Die Frage ist, ob das JC einen Zustellnachweis für den Erstattungsbescheid hat. Das musst du in Erfahrung bringen, das werden wir im Forum nicht klären können.
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Wenn die Kosten gar nicht angefallen sind, natürlich. Auch du bist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Dazu gehört es, Ticketabos zu kündigen, wenn sie nicht benötigt werden. Menschen, die es selbst bezahlen müssen, achten darauf ja auch. Das muss dir doch aufgefallen sein, dass du 3 Monate lang Tickets erhalten hast, die du gar nicht benötigst?
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Verweiger doch die Beantwortung der Fragen und warte, was da kommt, wenn du meinst, dass du sie nicht beantworten willst.
Dir wurde jetzt mehrfach geantwortet. Wenn dir die Antwort nicht munden, ist das allein dein Problem. Du bist ja jetzt erwachsen, du machst das schon.
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Erstmal hast du doch das Geld von den Konten. In der Zwischenzeit wirst du das Haus sicher verkauft haben.
Wenn nicht, wäre ALG2 als Darlehen möglich, aber maximal für 6 Monate, denn du musst dich ernsthaft um den Verkauf bemühen. Wieso da Haus erst 2022 verkauft werden soll, ist mir schleierhaft. Es gehört dir bereits jetzt, du bist alleiniger Erbe.
Nochmal: ALG2 ist für Bedürftige und nicht für Menschen mit Vermögen, die auf Teufel komm raus alles verzögern wollen.
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Hinzu kommt, dass mittels der Fragen geklärt werden kann, ob vorrangige Leistungen (Hilfe für junge Erwachsene vom Jugendamt oder eben Unterhalt von den Eltern) bestehen.
Wo ist das Problem, das zu beantworten? Es gibt nunmal gewisse Regeln. Wer Rechte (Geld) in Anspruch nehmen will, muss auch seine Pflichten erfüllen.
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Das geht natürlich. Du kannst im Prinzip mit dem Regelsatz wirtschaften, wie du willst. Es muss nur plausibel sein, dass du mit dem Rest Regelsatz überhaupt noch leben kannst.
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Wie hoch ist die monatliche Rate?
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Wieso abtreten? Du musst davon leben. Ohne ALG2. Ganz einfach. ALG2 erhält nur, wer bedürftig ist. Und wer beispielsweise 120.000 Euro auf dem Konto hat, der ist nicht bedürftig.
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Ein abbezahltes Haus ist gemeinhin billiger als eine Mietwohnung.
Das Erbe in Geld ist Einkommen. Wenn das so hoch ist, dass dein Alg 2 der nächsten 6 Monate gesichert ist, erfolgt eine Einstellung des ALG2. Das ALG2 wird also wahrscheinlich auch ohne die Hausproblematik "gestrichen".
Das Haus ist kein Einkommen, da kein Geld. Es wird aber als Vermögen gewertet und Ist nicht geschützt, da du es nicht bewohnst. Du wirst es eh verkaufen und dann von dem Geld leben müssen. Momentan dürftest du 60.000 Euro Vermögen haben, ohne Corona sind es 150 Euro pro Lebensjahr.