Wohnst du noch bei deinen Eltern oder wieso bekommst du als Student ALG2?
Beiträge von Tamar
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Wenn du das verhindern willst, darfst du nichts beantragen. Es gibt keine Möglichkeit, sie da raus zu halten, ihr seid nunmal eine Bedarfsgemeinschaft. Auch der Mietvertrag wird wahrscheinlich problematisch, denn bei Zusammentreffen von frischem Mietvertrag und Antrag auf ALG2 wird das JC misstrauisch, wenn bis dato kostenfrei gewohnt worden ist. Insbesondere, wenn es sich um Verwandte handelt und auch tatsächlich nie Miete gezahlt wurde.
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das ich evtl. mehr als die anteiligen Kosten haben möchte.
Warum willst du mehr?
Genau kann ich es ja nicht sagen weil Rechnungen fehlen.
Wie werden die dann bezahlt?
Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern.
Was sonst, wenn du mehr als die anteiligen Kosten haben willst?
Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern.
Wird ja nicht verlangt. 1/3 der Kosten werden berücksichtigt, wenn du die Nachweise bringst.
Nur weil mein Vater mich nicht direkt rauswirft können die nicht verlangen das er für mich aufkommt. Dazu kommt das die Jahresabrechnungen sehr gering sind, da mein Vater sehr sparsam ist und vorher alleine gewohnt hat, belaufen sich z.B die Wasserkosten auf lediglich 213 €
Und wenn die Kosten nicht hoch sind, dann ist das eben so. Wenn ihr zu dritt nur für 213 Euro Wasser verbraucht, kannst du nicht vom Jobcenter verlangen, es soll dir 400 Euro für Wasser bezahlen. Oder?
Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern.
Was sonst, wenn du mehr als die anteiligen Kosten haben willst?
Wenn ich alles zusammen rechne und durch 12 (Monate) dann durch 3 (Personen) rechne komme ich auf ca. 28 €
Das kann ja so nicht stimmen
Was sonst, wenn du mehr als die anteiligen Kosten haben willst?
Strom gehört da auch gar nicht rein, das ist im Regelsatz enthalten. Ansonsten wird das auch nicht einfach durch 12 geteilt. Die Kosten werden in den Monaten berücksichtigt, in denen sie anfallen.
Wenn du z. B. Müll in 4 Abschlägen zu 30 Euro zahlen musst, im Januar, April, Juli und Oktober, dann werden bei dir davon im Januar, April, Juli und Oktober 10 Euro berücksichtigt.
Hausratversicherung gehört auch nicht dazu. Erstens wird der Hausrat deines Vaters versichert und zweitens wäre deine eigene Hausratversicherung nicht Unterkunftskosten, sondern eine Absetzung vom Einkommen.
Müll und Abwasser fehlen noch. Heizungswartung, wenn ihr sowas machen lasst. Viel mehr ist auch nicht, in einem abbezahlten Eigenheim lebt man nunmal billiger als zur Miete.
Hat das Haus eigentlich schon immer allein deinem Vater gehört? Nicht zur Hälfte auch deiner Mutter? Und wieso ignorierst du die Fragen nach der Demenz deines Vaters und seines ausgezeichneten Erinnerungsvermögens im Hinblick darauf, Geld von dir zu wollen? Angeblich?
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Und die 780 Euro Miete sind in voller Höhe anerkannt für 2 Personen?
Hast du die Ablehnung schriftlich? Kann man die Berechnung mal sehen?
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Das mit dem Ausziehen verwundert mich etwas. Er ist doch demenzkrank und kommt sicher nicht mehr alleine klar? Wie soll das gehen, wenn er dich rausschmeißt? Und was genau fordert dein Vater an Geld? Vergesslichkeit ist ein Symptom von Demenz. Aber dass er Geld von dir will, das vergisst er nicht?
Eingangs hast du auch davon nichts geschrieben, dass dein Vater was fordert. Du hast geschrieben, dass das Jobcenter Rechnungen haben will und du eine pauschale Kostenbeteiligungsvereinbarung abschließen willst. Du, nicht dein Vater.
Ich weiß nicht, was ich jetzt davon halten soll. Wo ist das Problem, die Rechnungen zusammen zu suchen und sie dem Jobcenter einzureichen, damit die berechnen können, was dir und deinem Bruder anteilig an Kosten der Unterkunft zusteht? Oder willst du mehr haben als anteilig an Kosten anfällt?
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Kosten der Unterkunft werden im Normalfall bei Familien immer kopfteilig berücksichtigt, bei euch also durch 3.
Natürlich muss man dazu die Belege und Rechnungen für die Kosten einreichen. Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist vollkommen unnötig und führt, wenn da Kosten drin sind wie Internet und Strom, nur zu Problemen.
Der Gesetzgeber legt nämlich an Mietverträgen unter Verwandten hohe Anforderungen. Das soll nicht dazu dienen, dass sich bereichert wird oder dass dadurch Kosten (Internet, Strom) bezahlt werden, die andere Sozialleistungsempfänger aus dem Regelsatz bezahlen müssen.
Besonders misstrauisch wird die Behörde dann, wenn ganz plötzlich zum Beginn des Sozialleistungsbezugs so ein Vertrag aus der Tasche gezaubert wird, obwohl bisher mietfrei gewohnt worden ist bzw. auf den Kontoauszügen zu sehen ist, dass gar nichts bezahlt wurde in der Vergangenheit.
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Wenn dir kalendertäglich z. B. 40 Euro Krankengeld zustehen (also 1200 Euro im Monat) und du einen Monat 1000 bekommst, den anderen 1400 Euro, dann stimmt das doch. Es kann ja nicht sein, dass die Krankenkasse immer nur 1000 Euro überweist, denn das wären dann keine 40 Euro/Tag.
Wenn du einen Bedarf von 1480 Euro hast, hättest du 1040 Euro Miete. Das mag ich nicht glauben. Ich denke, du hast vorher mehr Anspruch gehabt, weil da vielleicht ein Freibetrag für Erwerbstätigkeit von 330 Euro dabei war. Den gibt es aber nicht bei Krankengeld.
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Und was soll der Widerspruch bringen, wenn korrekt mit dem Durchschnittseinkommen gerechnet wurde?
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Das wurde dir in einem anderen Forum schon hinreichend inclusive Nachfrage bereits vor über 2 Stunden beantwortet. Wieso jetzt nochmal?
Am Durchschnittseinkommen nach § 41a SGB II ändert sich auch nach 1000x nachfragen nichts.
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Als Student bist du nunmal gem. § 7 Absatz 5 SGB II ausgeschlossen. Argen gibt es es übrigens seit vielen Jahren nicht mehr.
Wie lange benötigst du noch bis zum Abschluss? Wieviele Semester bist du schon über die Regelstudienzeit? Was ist mit Bildungskredit?
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Nein, du hast als Student keinen Anspruch. Diese Regelung mit den 2 Stunden von den Eltern entfernt, gibt es im SGB II nicht. Das ist aus dem BAföG.
Zum Urlaubssemester kommt es darauf an, ob an der Uni trotzdem noch betrieben werden kann. Außerdem, was der Grund dafür ist. Wenn es keinen z. B. gesundheitlichen Grund gibt, wäre es also wegen Arbeitssuche. Und mit Grund "Arbeitssuche" hast du auch keinen Anspruch.
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Du solltest es schon melden, falls da neben dem eingezahlten Guthaben noch Zinsen o. ä. gezahlt werden. Ansonsten ist es aufgrund der geringen Höhe geschütztes Vermögen.
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Wie du siehst, ging es dir um möglichen Betrug verbunden mit dem Spielchen "Wie kommt es wohl an, wenn ich behaupte, ich wusste nicht, dass ich das melden muss.".
Das ist meine Lesart. Mit fast 30 Jahren Berufserfahrung und jahrelanger Aktivität in diversen Foren.
Und damit ist hier bitte Ende, das Thema ist hinlänglich ausdiskutiert.
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Nun, du fragst ja eingangs nicht, ob das Einkommen ist, sondern ob man dich wegen Betrug verfolgen wird. Dir ist bereits da schon bewusst, dass du den Gewinn hättest melden müssen.
Und jetzt lotest du aus, wie du dich am günstigsten bei wegkommst. Derart Verhalten ist in Foren ist bekannt.
Lass es jetzt einfach sein, denn so langsam geht es wirklich in Richtung Betrug.
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Das nehme ich dir nicht ab. Du kaufst 10 Handys, weil du damit Gewinn machen willst. Und 400 Euro mehr zu haben, ist dir bestimmt aufgefallen, denn das war auch dein Ziel.
Deine geistige Umnachtung kannst Du gern dem Jobcenter weismachen, aber höre jetzt bitte auf, mir mit immer wieder derselben Leier zu kommen. Es nervt langsam.
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Zitat
In einem fließenden Übergang wurde ohne Aufforderung von meiner Seite einfach der ALG2-Bezug und somit mein höherer Bedarf beibehalten und berücksichtigt.
Du meinst, damals im November? Das ist auch korrekt, weil es das Gesetz so vorschreibt. Sobald bei jemandem, der bisher normal ALG2 bezogen hat, die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung vorliegen, muss der bisherige Bescheid aufgehoben werden und die Bewilligung vorläufig erfolgen:
Zitat(4) Der Verwaltungsakt, mit dem über die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch abschließend entschieden wurde, ist mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eintreten, aufgrund derer nach Maßgabe des § 41a vorläufig zu entscheiden wäre.
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Du bist intelligent genug, zu studieren, aber nicht intelligent genug, dass du erkennst, dass, wenn man dir schreibt "Einkommen muss gemeldet werden, weil es zu deinen Mitwirkungspflichten gehört." du natürlich dein Einkommen melden musst?
Was sagt deiner Meinung nach ein Schwerbehindertenausweis über die Intelligenz eines Menschen aus? Und wo stand in diesem Thread, dass du schwerbehindert bist?!
Intelligent genug, dir günstig Handys anzukaufen und mit Gewinn zu verkaufen, warst du. Aber das Einkommen dem Jobcenter zu melden, dafür reicht es nicht?
Also langsam kann ich nur noch den Kopf schütteln.
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Ja, die Aufforderung kannst du ignorieren, wenn du dir sicher bist, dass das ungünstig für dich wäre.
Für den WBA: sei doch froh, wenn es vorläufig ist, denn dann gilt momentan, dass eine endgültige nur auf deinen Antrag hin gemacht werden darf.
Wenn du monatlich gleichen Lohn bekommst, gibt es aber eigentlich keinen Grund für eine vorläufige Bewilligung.
Und nein, natürlich darf man dich nicht mit dem WBA zu einem Antrag auf endgültige Festsetzung erpressen.
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Du musst keine endgültige Festsetzung beantragen, wenn du befüchtest, dass du was zurück zahlen musst. Das ist der derzeitige Vorteil der Coronaregeln. Daher musst du auch nichts zurück zahlen, jedenfalls nicht, was vorläufig war. Ggf. war der November noch nicht vorläufig, dann kann das JC hier nach § 48 iVm § 50 SGB X aufheben und Erstattung fordern. Da musst du gucken, wonach tatsächlich damals gezahlt wurde.
Krankenversicherung muss doppelt gezahlt werden, das ist korrekt. Es bestehen zwei Pflichtversicherungen nach dem SGB V nebeneinander.
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Und was hat jetzt Einkommen mit Vermögen zu tun?!
Was du jetzt tun sollst, weiß ich nicht, weil du nichts davon geschrieben hast, wieso du dieses Thema jetzt angesprochen hast. Also z. B. ob das JC jetzt Kontoauszüge will oder dir eine Anhörung geschickt hat usw.
Nochmal: du kannst nicht erwarten, Antworten zu erhalten, wenn du das Problem nur lückenhaft schilderst!
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Dann ist nach deiner Ansicht ein Gebrauchtwarenhändler immer bedürftig, denn er wandelt ja nur um, was er besitzt.
So geht das nicht. Du hast die Teile bereits in der Absicht gekauft, die mit Gewinn weiter zu veräußern und nicht, um sie zu nutzen und damit in deinen Hausrat zu überführen. Der Gewinn ist natürlich Einkommen. Im Prinzip ist das eine selbständige Tätigkeit.
Und ich glaube auch nicht, dass du so naiv bist, wie du gerade tust.