Momentan gelten aber durch § 67 SGB II wesentlich höhere Freibeträge. Von daher brauchst du dir da keine Sorgen zu machen.
Beiträge von Tamar
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Von welcher Vermögengsgrenze gehst du aus? Die 150 Euro x Lebensjahr nach § 12 SGB II oder die 60.000 Euro nach den erleichterten Bedingungen des § 67 SGB II?
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Kann gar nicht sein, dass es anhand der Hauskosten berechnet wurde, denn du gibst selbst zu, dass da Strom, Pflegeartikel usw. drin sind, die gar nicht zu den Unterkunftskosten gehören. Aber du kannst es mir gern vorrechnen.
Und deine Tochter kann auch bestimmt mit Kontoauszügen belegen, dass sie seit April 2020 diese 350 Euro bezahlt hat.
Mein Haus hat ca. 150 qm.
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Was hast du vor dem Studium beruflich gemacht? Es gibt über § 27 SGB II die Möglichkeit, auch beim Studium Leistungen als Darlehen oder Zuschuss zu erbringen. Aber nur dann, wenn ohne Studium keine anderweitige Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt möglich ist. Das ist also vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn du vorher bereits im Erwerbsleben standest und sogar noch Jahre bis zum Abschluss vergehen, sieht es eben schlecht aus.
Du musst dir doch vor Beginn des Studiums Gedanken gemacht haben, wie du das finanzierst? Ist ja nicht nur der Lebensunterhalt, sondern auch Studiengebühren und Materialien, die ins Gewicht fallen...
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Du arbeitest für deinen Lebensunterhalt. So, wie tausende Menschen in Deutschland auch. ALG2 ist weder Taschengeld noch bedingungsloses Grundeinkommen. Es ist eine Bedürftigkeitsleistung. Wenn man aufgrund eigenen Einkommens nicht bedürftig ist, gibt es natürlich auch keine Leistung mehr.
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Ich habe selbst ein Haus in dem 2 Wohneinheiten sind und ich bestreite, dass auch ein größeres Haus 700 Euro im Monat kostet. In der zweiten Wohneinheit wohnt meine Schwiegermutter für 110 Euro Kostenbeteiligung. Und das wird jährlich von mir entsprechend der Bescheide für die anfallenden Kosten berechnet.
Ihr habt einfach einen Betrag Pi mal Daumen genommen. So funktioniert das aber nicht.
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Sperrzeit oder Sanktion? Reden wir von Alg1 oder Alg2? Wie lange hat sie denn gearbeitet? Und wieso Sanktion/Sperre, wenn sie gekündigt wurde ("Arbeit verloren")? Eine Sperre/Sanktion gibt es, wenn man schuldhaft den Job verloren hat. Also selbst gekündigt hat, ohne einen wichtigen Grund zu haben oder wegen Fehlverhalten (fristlos) gekündigt wurde?
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Wenn du kein Alg1 mehr bekommst, musst du das mitteilen, z. B. mit einer Veränderungsmitteilung. Für die Zeit ab 1.3. solltest du schleunigst einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Krankenversicherung wird auch für Aufstocker gezahlt. Sowohl mit Alg1 als auch mit Alg2 liegt Versicherungspflicht vor. Du bist also versichert.
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Da das Angebot ohne Rechtsfolgenbelehrung war, ist auch deine Entscheidung dir überlassen. Daraus kann keine Sperrzeit entstehen.
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Es wird darum gehen, ob du erwerbsfähig bist und ob nicht eine ärztliche oder psychologische Begutachtung erfolgen sollte, die abklärt, ob du derzeit überhaupt auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bist. Das Ganze natürlich wegen Corona telefonisch. Wenn dir Fragen unangenehm sind, dann sag das einfach. Ansonsten ist es nur in deinem Interesse, dass die Erwerbsfähigkeit geprüft wird.
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Ja, natürlich muss sie den Umzug melden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf ALG2 wegen Verletzung der Erreichbarkeitsanordnung.
Steuerhinterziehung ist das nicht, sondern ggf. Sozialleistungsbetrug.
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Ist das von privater Seite oder aus öffentlicher Hand? Bei letzterem sollte es aufgrund § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei sein, wenn es tatsächlich mit einer Zweckbestimmung belegt ist und nicht für den Lebensunterhalt genutzt werden darf.
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Es pendeln ja viele Partner wegen der Arbeit. Man hat seinen Hauptwohnsitz bei der Familie und ggf. einen Nebenwohnsitz an der Arbeit. Wenn das bei euch auch so ist, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und werdet zusammen berechnet. Gemeinsame Konten oder Kontoberechtigungen sind schon ein Indiz dafür, dass ihr gemeinsam wirtschaftet.
Wenn dem nicht so ist und ihr kein Paar seid, musst du ihr Betreuungsunterhalt und dem Kibd Kindesunterhalt leisten.
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Das es Vermögen ist und nicht Einkommen.
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Momentan gelten durch die Coronaregeln des § 67 SGB II höhere Vermögengsgrenzen. Wenn sich dein JC an die Weisungen der Agentur hält, dann sind das 60.000 Euro, so dass dein Vermögen für den ALG2 Bezug keine Rolle spielt. Nur Darlehen (Kaution) wäre mit dem Vermögen nicht möglich. Da die Coronaregeln wohl noch länger gelten sollen, hast du ausreichend Zeit, die eine oder andere Versicherung mit einem Verwertungsausschluss zu belegen.
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Das erste geht, das zweite geht auch, allerdings sind die Geldgeschenke dann Einkommen und er muss das melden.
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Wofür ist das Geld aus dem Hausverkauf denn gedacht? Ins "Hartz IV" fällt man nicht automatisch. Es ist eine antragsabhängige Leistung, die u. a. davon abhängig ist, dass man hilfebedürftig ist. Hat man z. B. zuviel Vermögen, wird die Leistung abgelehnt.
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Die gesetzliche Bestimmung im SGB II ist nunmal, dass Nachzahlungen aus Überprüfungsverfahren nur für 1 Jahr rückwirkend möglich ist.
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350 Euro sind nicht mietfrei, das widerspricht sich. Und Eigenheimkosten von 700 Euro im Monat kann ich jetzt nicht glauben. Müll, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger usw. betragen doch keine 700 Euro im Monat. Also können die 350 Euro keine Kostenbeteiligung sein. Wo kommt dieser Betrag jetzt tatsächlich her?
Die anderen Unterlagen sind nachzuweisen. Das ist auch unter Coronaregeln normal.
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Das sieht schlecht aus, da der Mietvertrag offensichtlich nicht mit einer echten Mietzinsforderung verbunden ist, denn du zahlst ja nun schon länger keine Miete mehr, ohne, dass es zur Wohnungskündigung oder Räumungsklage gekommen ist. Das mit einem Darlehen zu erklären, wird wohl angesichts dessen, dass dieses Darlehen einem Fremdvergleich nicht standhält (du hattest gar keine Sicherheiten), nicht reichen.
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Im Prinzip kannst du nur auf deine Notlage verweisen und es dringend machen, dass du eine Zusicherung für eine Wohnung brauchst. Eine gewisse Bearbeitungszeit musst du aber nunmal einer Behörde auch zugestehen.
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Um was für einen Nachweis handelt es sich genau? Hat es was mit deinem Aufenthaltsstatus zu tun? Weil auffällt, dass du nicht mit einer deutschen Tastatur schreibst...
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