Wenn ihr nicht sozialleistungsbedürftig seid, ist es der Schwiegermutter im Wege der Selbsthilfe zuzumuten, von euch nicht nur Kostenbeteiligung, sondern auch Miete zu verlangen, da es nicht Aufgabe der Sozialleistungen ist, nicht hilfebedürftigen Personen ein kostengünstiges Wohnen zu ermöglichen, vgl. BSG, Urteil vom 12. 12. 2013 – B 14 AS 90/12 R .
Beiträge von Tamar
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Momentan gelten höhere Freibeträge. Und damit hast du auch gleich die Antwort auf deine erste Frage. Mit 4700 Euro Vermögen kannst du bei einem monatlichen Beitrag zur freiwilligen KV/PV von ca. 180 Euro ganze 26 Monate selbst finanzieren. Denn für dein Vorhaben wird es keine Unterstützung durch das Jobcenter geben.
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Wenn du trotz zu hohem Vermögen Alg 2 bekommst, hast du die Frage nach erheblichem Vermögen demnach falsch beantwortet. Das nennt sich Betrug. Natürlich musst du dann die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurück zahlen. Dazu kommt noch eine Strafanzeige. Im Übrigen kontrollieren die meisten Jobcenter zumindest grob trotzdem das Vermögen, da eigentlich für ein Jahr bewilligt werden soll, die Vermögensregeln aber nur für 6 Monate gelten.
Was erhebliches Vermögen bedeutet, kann dir nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des LSG Celle niemand sagen. Das soll individuell auf den Einzelfall abgestellt werden.
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Wieso muss der Krankenschein neu ausgestellt werden? Ein Krankenschein hat doch 3 Teile. Einer ist für dich, den hast du doch bestimmt noch und kannst ihn kopieren. Und nein, ein Arzt darf nicht länger als 3 Tage rückwirkend krank schreiben, egal, ob du das gern möchtest.
Wie unentschuldigte Tage entschuldigt werden können, kann ich dir nicht sagen. Du schreibst ja nicht, wieso du unentschuldigt warst.
Das der Krankenschein ankommt, dafür bist du in der Beweispflicht.
Wenn für die Krankheitstage der anderen Maßnahme ein Krankenschein vorliegt, gibt es auch keine Sanktion. Wenn keiner vorliegt, kann es natürlich eine Sanktion geben. Das Jobcenter hat dafür 6 Monate Zeit.
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Ihr braucht etwas, das bestätigt, dass der Vermieter das Mietverhältniss fortsetzt. Wie das aussieht, ist Sache des Vermieters.
Ansonsten sind die Mietschulden kopfteilig von euch und vom Sohn und der Freundin zu bezahlen. Auch das muss gesichert sein. Ob das Jobcenter künftig wegen der Schulden euren Mietanteil direkt an den Vermieter überweist, muss das JC selbst entscheiden, das kann ich nicht beurteilen.
Einen Vorschuss auf Alg 2 gibt es nur in Höhe von maximal 100 Euro, und die werden dann im nächsten Monat weniger ausgezahlt. Das wird also bei den Stromschulden nicht groß weiter helfen. Ob es dafür noch ein Darlehen gibt, kann ich auch nicht sagen, denn bei Strom gibt es vorrangige Selbsthilfemöglichkeiten wie Ratenzahlung, Vorkassenzähler oder Anbieterwechsel.
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Aber er baut sich damit Vermögen auf. Im Prinzip zahlst du dann für ihn das Haus ab, indem du auf Unterhalt verzichtest. So geht das aber nicht.
Das soll dir jedoch eigentlich egal sein, weil die Geltendmachung von Unterhalt im Fall, dass du ALG2 beziehst, nicht mehr in deinem Machtbereich liegt.
Der Unterhalt wird dann vom Jobcenter geltend gemacht und notfalls gerichtlich durchgesetzt. Das wird übrigens auch teurer für ihn, weil vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht.
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Direkt zum Sozialamt geht es nur, wenn dieses das Gutachten der Agentur für Arbeit anerkennt. Das muss es jedoch nicht, denn nur Gutachten der Rentenversicherung sind bindend.
Wenn das Sozialamt der Feststellung des ÄD der Agentur widerspricht, verbleibst du erstmal beim Jobcenter. Dieses muss dann die Rentenversicherung beauftragen, dich zu begutachten. Je nachdem, was dann dieses Gutachten ergibt, wird dann das Sozialamt zuständig oder es bleibt beim Jobcenter.
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Beim Wohngeld wird nur mit vorhandenem Einkommen gerechnet. Allerdings gibt es dort eine Plausibilitätsgrenze. Mit zu wenig Einkommen kannst du kein Wohngeld erhalten, es muss also Unterhalt fließen.
Wenn er gut verdient, verstehe ich im Übrigen diese Rücksichtnahme nicht. Der Lebensunterhalt der Kinder und deiner sind doch wohl wichtiger als das Schaffen von Vermögen.
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Dann teile doch mit, dass du bereits schriftlich eingereicht hast, dass deine Mutter + Partner nur mit kostenlosem Wohnen unterstützen und deine Mitwirkungspflicht auch dort Grenzen findet, worauf du keinen Zugriff hast, soll heißen: du kannst nicht beschaffen, was dir nicht gehört. Man möge sich an deine Mutter und deren Partner wenden, wenn man der Meinung ist, dass die Unterlagen zur Prüfung deiner Hilfebedürftigkeit notwendig ist.
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Verstehe das Problem nicht. In welcher Hinsicht könnte die Anwendung der alten Regularien hinderlich sein? Doch nur beim Vermögen. Wenn wegen Vermögen abgelehnt wurde und es kommt eine Gesetzesänderung, dann hat man noch genug in der Hinterhand, die (kurze) Dauer der Überarbeitung zu überbrücken.
Wobei davon auszugehen ist, dass das JC in Kenntnis der kommenden Gesetzesänderung solche Anträge einfach erstmal liegen lässt, bis demnächst die Gesetzesänderung veröffentlicht wird und der Antrag nach der dann gültigen Gesetzeslage bearbeitet werden kann.
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Du heizt mit Nachtspeicheröfen oder was ist das für eine Heizung? Im Bescheid steht auch nichts zum Mehrbedarf für Warmwasserbereitung? Dass z. B. der Vermieter bestätigen soll, dass es einen Boiler gibt? Oder steht das im Mietvertrag?
Kann man ggf. deinen Bescheid incl. Berechnungsbogen mal sehen(ausreichend anonymisiert und als PDF)?
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Was ist mit meinen restlichen Fragen? Ich hatte bereits geschrieben, dass Mietverträge unter Verwandten problematisch sind. Du kannst keinen Mietvertrag über 600 Euro machen, wenn deine Eltern nie 600 Euro überwiesen oder in bar abgehoben haben. Den Vertrag würde man sofort als Vertrag zu Lasten Dritter einstufen.
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Das Depot läuft auf deinen Namen? Dann bist du Inhaber und verfügungsberechtigt, das Geld wird als dein Vermögen betrachtet. liest du hier:
Eine sorgfältige Prüfung ist bei Existenz von Treuhandkonten erforderlich. Grundsätzlich muss sich ein Treuhänder, der ein Treuhandkonto verdeckt führt, sich dieses als sein Privatkonto zurechnen lassen, weil er dann, wenn er den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeugt, sich auch von den Grundsicherungsstellen daran festhalten lassen muss. In solchen Fällen wird der Grundsatz, dass ein Arbeitsloser sich nicht an dem Rechtsschein festhalten lassen muss, durchbrochen. Deshalb kommt es wesentlich darauf an, ein Treuhandkonto als solches nach außen entsprechend zu kennzeichnen und insbesondere alle Verfügungsbeschränkungen vertragsfest zu offenbaren. Der innere Wille zur treuhänderischen Führung allein schützt nicht vor dem Zugriff.
Und ja, die 60.000 Euro wurden in 2 LSG Entscheidungen kritisiert.
In die Anlage EK müssen nur aktuelle Einkünfte. Die Steuerrückerstattung im Oktober ist nicht relevant. Die Kautionsrückzahlung ist Vermögensumwandlung, kein Einkommen. Soweit mit dem Laptop kein Gewinn erzielt wurde, ist es auch nur Vermögensumwandlung.
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Wie sehen diese 550 bis 600 Euro auf dem Konto aus? Also, ist das ein Betrag im Monat oder mehrere Beträge? Was steht da als Überweisungszweck usw? Gemeindegebühren meinst du Grundsteuer? Das zahlt man aber doch nicht jeden Monat, oder? Wasser auch nicht? Strom ist im Regelsatz enthalten, das sind keine Mietkosten.
Wie groß ist das gesamte Haus? 550 bis 600 Euro erscheint mit für eine EWL sehr viel. Geht man davon aus, dass da nochmal 100 qm Wohnfläche sind, müssten die gesamten Hauskosten ja ca. 1600 Euro im Monat sein?
Selbst, wenn ihr angebt, es hätte einen (mündlichen) Mietvertrag über 600 Euro gegeben: die Kontoauszüge geben das garantiert so nicht her und damit gibt es dann ein Problem, nämlich, dass das BSG hohe Anforderungen an Mietverträge unter Verwandten gestellt hat. Wenn es da Zweifel gibt, dass die Eltern tatsächlich einem Mietzinsverlangen ausgesetzt sind, gibt es schlimmstenfalls gar nichts für Miete.
Das Haus hast du gekauft oder von den Eltern überschrieben bekommen?
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Die Anlagen ausfüllen und alles, was auf dich zutrifft einreichen. Kontoauszüge ab November bis laufend.
Zum Vermögen: das wird sicherlich ein Problem und geprüft werden. Die 60.000 Euro wurden zwischenzeitlich von 2 Landessozialgerichten auch schon als mit dem Gesetz unvereinbar eingestuft. Wie also das Jobcenter damit umgeht, dass du Fremdgeld verwaltet haben willst, kann niemand voraus sagen.
Ich kann dir nur von einem ähnlichen Fall berichten, in dem es vor Corona um 20.000 Euro ging, die angeblich der verstorbenen Schwiegermutter gehört hätten, das ging nicht gut aus für den Kläger, weil es nicht überzeugend war, was er denn verwaltet haben will, indem das Geld einfach auf dem Konto lag.
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Es kann natürlich sein, dass du gefragt wirst, woher die Bargeldeinzahlungen kommen. Gewinne sind Einkommen, solltest du also ALG2 bewilligt bekommen und Gewinne erzielen, musst du das mitteilen. Grundsätzlich bleibt dir doch gar nichts anderes übrig als die Kontoauszüge erstmal einzureichen und abzuwarten, ob Nachfragen kommen, oder?
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Das kann man pauschal nicht beantworten, weil es von zu vielen Faktoren anhängt. Gibt es ein schlüssiges Konzept? Oder eine Satzung? Liegen die individuellen Anforderungen für einen wichtigen Umzug vor usw.
Grundsätzlich kannst Du gegen jede Entscheidung der Behörde mit Außenwirkung (Verwaltungsakt) in Widerspruch und anschließend in Klage gegen. Deshalb steht das ja auch immer unter den Bescheiden drunter und nennt sich Rechtsbehelfsbelehrung.
Deine Frage war aber doch, ob das JC 400 Euro Kaltmiete voll berücksichtigt, obwohl 270 Euro nur angemessen sind. Und das kann man nicht beantworten, weil diese Angaben nicht verifizierbar sind. Die Angemessenheit bestimmt sich nämlich nicht nach der Nettokaltmiete, sondern nach der Bruttokaltmiete.
Daher kommt man mit deinen Angaben so nicht weiter.
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Hier werden aber nur spezifische Fragen beantwortet und keine fiktiven.
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Die KdU Richtlinien deiner Stadt scheinen nicht im Netz verfügbar zu sein, so daß man die Aussage nicht verifizieren kann. Eventuell solltest du dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
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