Ja. Aber bist du dir sicher, dass du mit dem Unterhalt die Regelsätze + 1/2 der Miete abdecken kannst? Gehen wir mal von 600 Euro Miete aus, dann müsstest du 918 Euro im Monat für beide Unterhalt zahlen. Ist das überhaupt realistisch?
Beiträge von Tamar
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Du bekommst weniger ALG2. Das ist immer so, wenn man durch anderes Einkommen in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise zu decken, dann wird das ALG2 weniger oder man hat gar keinen Anspruch mehr. ALG2 ist ja für Notlagen gedacht.
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Frage 1: korrekt. Wenn Kinder aufgrund eigenen Einkommens nicht bedürftig sind, gehören sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.
Frage 2: Nicht unbedingt. Das kommt auf das Alter und Geschlecht der Kinder an usw. Es ist ja nicht ungewöhnlich, wenn gleichgeschlechtliche, kleine Kinder ein Kinderzimmer gemeinsam nutzen.
Frage 3: Nein. Nur, wenn sie die Kindergeldberechtigte wäre, könnte Kindergeld ganz oder teilweise bei ihr angerechnet werden.
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Genau. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nur vor, wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. Deine Einliegerwohnung ist aber ein geschlossener eigener Haushalt.
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Ja, natürlich wird das als Einkommen angerechnet und muss gemeldet werden.
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Wenn ihr keinen gemeinsamen Haushalt führt, seid ihr auch keine HG. Eine BG gibt es schon aufgrund deines Alters nicht. Da bei getrennten Haushalten auch die Unterhaltsvermutung nicht greift, sind Kontoauszüge etc. der Eltern nicht notwendig. Du musst die Wohnsituation nur hinreichend glaubhaft machen.
Solange die DRV dich nicht für erwerbsgemindert befunden hat, ist nach Auslaufen des ALG 1 das JC für dich zuständig, korrekt. Die Abwesenheit wegen Reha solltest du natürlich mitteilen.
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Du überliest eine kleine, aber bedeutende Regelung in:
(3) § 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist § 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist. Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.
Deine Miete ist schon seit Jahren abgesenkt, lange vor Corona. Deshalb werden weiterhin nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
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Das SG sagt, dass das JC eine rechtsfehlerbehaftete Aufforderung versendet hat. Ob das bei dir der Fall ist, kann ich nicht erkennen. Bisher wird von dir ja gar nichts gefordert, nur von deiner Freundin. Wir sind also noch in den allgemeinen Mitwirkungspflichten nach § 60 ff SGB I, nicht im Auskunftsverlangen nach § 60 SGB II.
Aber um das Ganze abzukürzen: werden die Unterlagen (von wem jetzt auch immer) nicht eingereicht, wird es eine Versagung des Antrags geben. Dann habt ihr Gelegenheit, die Frage, was ihr (du) müsst oder nicht müsst, gerichtlich klären.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht mehr zu sagen.
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Wenn du klarstellst, was du überhaupt genau wissen willst...
Es fehlen ein paar handfeste Fakten. Was wirst du verdienen, was wird die Miete in etwa kosten usw. Arbeitest du dort schon oder ist es erstmal nur ein Angebot? Würde der Arbeitgeber bei Wohnungssuche eventuell behilflich sein? Gleiches mit der Kita?
Das mit der Zeit auf der Autobahn kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen. Auf einer Autobahn sind 30 km doch normalerweise ein Klacks...
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Fülle die Anlage so aus, wie du denkst, ggf. kannst du es auch gern nochmal auf einem extra Schriftsatz erklären.
Zum Einkommen: im SGB II gilt das Zuflussprinzip. Einkommen ist alles, was während des Leistungsbezugs zufließt. Wenn dir oder deinem Mitbewohner also im April noch Einkommen zufließt, sei es Lohn oder Bafög, wird es als Einkommen angerechnet.
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Du übersiehst, dass in dem Fall der "Partner" bestritten hat, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht:
Alles anzeigenDer Grundsicherungsträger kann vom Partner einer Leistungen nach dem SGB II beantragen-
den oder beziehenden Person aber nach § 60 Abs. 4 SGB II Auskunft nur dann verlangen, wenn
die Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelung - das Vorliegen einer Partnerschaft
im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II - gegeben ist (BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 87/09
R). Genau dies ist nach Aktenlage jedoch streitig. Auch der Beklagte scheint noch nicht zu einer
endgültigen Einschätzung gelangt zu sein, ob der Kläger und Frau C. nicht lediglich im Sinne ei-
ner bloßen Wohngemeinschaft, sondern in einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB
II zusammenleben (vgl. Bl. 329, 353 VV).
Ich habe dich so verstanden, dass das bei euch unstrittig ist, dass ihr eine BG seid. Legst du deine Unterlagen nicht vor, folgt daraus zwangsläufig die Versagung der Leistungen.
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Ja, natürlich musst du das, anders kann die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft nicht ermittelt werden. Denn in einer Bedarfsgemeinschaft ist jeder im Verhältnis zu seinem Bedarf hilfebedürftig, das Einkommen wird nicht nur auf die verdienende Person angerechnet, sondern auf alle Mitglieder verteilt (horizontale Bedarfsanteilsmethode).
Das Einzige: wenn die Partnerin dem JC mitteilt, dass sie vergeblich dich um die Unterlagen bemüht hat, darf es noch keine Versagung wegen fehlender Mitwirkung machen. Es muss dich erstmal nach § 60 SGB II zur Auskunft auffordern. Erst dann kann es versagen, wenn du auch die Vorlage verweigerst.
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Es geht nicht um die Quadratmeter, sondern um die Mietkosten. Die Kosten müssen angemessen sein. Die Größe spielt da weniger eine Rolle.
Das mit dem Lift ist jetzt ein Witz, oder?
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Bei 1000 Euro Verdienst? 440 Euro ist der Regelsatz. Da hast du bereits jetzt genug, deinen Eltern etwas für das Wohnen abzugeben.
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Das Einkommen wird auf 6 Monate aufgeteilt, da, es höher ist als der Bedarf eines Monats. Ausgezahlte Leistungen müssen jedoch nicht zurück gezahlt werden. In dem Monat, in dem sie als Bedarf berücksichtigt wurden, wart ihr ja bedürftig.
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Da der Lebensgefährte arbeitet und damit Arbeitnehmerstatus hat, sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sollte es hinsichtlich ALG2 keine Probleme geben.
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Stellt einfach den Antrag auf ALG2 und wartet ab, was das Jobcenter bewilligt. Zumindest die angemessenen Unterkunftskosten müssen ja berücksichtigt werden. Wie groß der Unterschied ist, musst du erfragen. Wenn der jedoch enorm ist, bekommt ihr irgendwann ein Problem. 1200 Euro Miete ist nämlich eine echte Hausnummer. Dass überhaupt jemand angesichts eurer Einkommensverhältnisse sowas an euch vermietet, ist äußerst verwunderlich. Da sind doch Mietschulden vorprogrammiert.
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Die mögliche Nachzahlung für den Bewilligungsabschnitt 08/20 bis 01/21 hat nichts damit zu tun, ob du ab April eine Arbeit aufnimmst. Die Bedürftigkeit wird immer monatsbezogen, bei vorläufiger Bewilligung immer auf den Bewilligungsabschnitt bezogen betrachtet.
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Bei Amaxxn habe ich z. B. welche gefunden. Ansonsten einfach googeln. Außerdem dürften doch viele Heizmittellieferanten auch Gasflaschen mit im Angebot haben. Hier (Thüringen) kann man im Baumarkt anrufen und bestellen, liefern lassen oder auf dem Parkplatz abholen.
Wie man die Flaschen tauscht, kann ich dir nicht sagen, ich habe solche Öfen ja nicht. Das solltest du doch eher wissen. Ansonsten gibt's da Tipps und Videos im Netz.
Ansonsten vielleicht mal mit dem Vermieter reden. Auch, wenn die Heizung bei Anmietung kaputt war, scheint es in NRW nicht zulässig zu sein, dass ohne Heizung vermietet wird:
Alles anzeigenAnforderungen an die Ausstattung von Wohnraum
(1) Wohnraum muss insbesondere über folgende Mindestausstattung verfügen:
1. ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung,
2. Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit,
3. Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung,
4. Feuerstätte oder Heizungsanlage,
5. Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische und
6. sanitäre Einrichtung.
Die Ausstattung muss funktionsfähig und nutzbar sein. Die Anforderungen des 5. und 6. Abschnitts im Dritten Teil der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256) in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.
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Welche Heizart ist laut Mietvertrag vorgesehen? Die Wohnung muss ja eigentlich irgendwie konventionell beheizbar sein, also mit fest installierter Heizung.
Ansonsten finde ich im Internet auch Anbieter, die gefüllte Gasflaschen versenden. Wieso kannst du derzeit keine kaufen? Auch andere Menschen müssen doch weiterhin heizen und dazu Gas, Öl, Kohlen, Pellets etc. kaufen?
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Wenn du als Kind nicht hilfebedürftig bist, gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Soweit das JC das Kindergeld voll bei deinem Vater anrechnet, bist du eigentlich uninteressant für das Jobcenter. Sollte das Kindergeld aber nur teilweise angerechnet worden sein, braucht das JC trotzdem alle Nachweise von dir, weil es dann berechnen muss, wieviel vom Kindergeld du selbst noch benötigst und wieviel es beim Vater anrechnen kann.
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Die Vermögensumwandlung ist kein Problem. Du musst nur nachweisen können, dass es Vermögensumwandlung ohne Gewinnerzielung war, was bei Hausrat nicht immer einfach ist.
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Sowas gibt es nicht. Du kannst mit deinem Schonvermögen machen, was du willst.
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Es gibt da keine Pauschale.
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