Weiterbewilligungsantrag auf ALG2 stellen und auf Zeitnahe Entscheidung drängen, auch wenn der entsprechende Bewilligungszeitraum erst ab 01.08 beginnt? Ich hätte nämlich gerne vorab Gewissheit, was mir zum Leben bleibt...
Das ist viel zu früh. Eine Art Vorabbescheid gibt es im SGB II nicht.
2. Nebenfrage zum Aufstockenden ALG2 lese ich meine Anspruchsvoraussetzungen als Azubi ehrlich gesagt nicht so deutlich heraus. Mir scheint es, als ob in dem vorstehend verlinkten Artikel die Änderungen aus 2016 nicht berücksichtigt wurden - Sehe ich das richtig?
Nun, 2016 wurde so einiges dazu neu geregelt. Azubis, die BAB oder Bafög erhalten sind nicht mehr ausgeschlossen. Wenn aber Bafög nicht wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt wurde, sondern aus anderen Gründen, besteht kein Anspruch. Ob dies auch für BAB Fälle gilt, ist umstritten. Leider geht sozialgerichtsbarkeit.de derzeit nicht, aber wie gesagt, es gibt da unterschiedliche Rechtsansichten.
Deshalb würde ich dir empfehlen, nicht nur ALG2, sondern auch BAB zu beantragen, denn das ist seit einiger Zeit auch für Zweitausbildungen möglich und damit sowieso vorrangig vor ALG2.