Beiträge von Tamar

    Nein, es gibt nicht unbedingt einen Anspruch auf eine größere Wohnung. Das ist nach dem konkreten Einzelfall zu beurteilen. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung dazu folgende Maßstäbe entwickelt:

    Ein zusätzlicher Wohnraumbedarf kann von vornherein nur in Betracht kommen, wenn der Ort des persönlichen Umgangs - wie regelmäßig - die Wohnung des Umgangsberechtigten ist. Er hängt darüber hinaus von der Anzahl der zu betreuenden Kinder ab. Weiter sind in den Blick zu nehmen insbesondere die Häufigkeit und Zeitdauer des Umgangs (nur "sporadischer", "erweiterter" oder "üblicher" vierzehntägiger Umgang an den Wochenenden sowie an einem Teil der Feiertage und in den Ferien), das Lebensalter und die Lebenssituation des Kindes (Säugling, Kindergarten- oder Grundschulkind, Besuch einer weiterführenden Schule, Ausbildungsbesuch), die Lebenssituation des Umgangsberechtigten (alleinstehend oder zusammenlebend mit einem neuen Partner und weiteren Kindern), sein Verhältnis zum Kind und das Verhältnis zwischen den getrennt lebenden Elternteilen sowie die konkreten Wohnverhältnisse (Zuschnitt der Wohnung). Je nach den Umständen des Einzelfalls kann auch die Entfernung zwischen den elterlichen Wohnungen ein Kriterium sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Platzbedarfs für die Lagerung größerer Gebrauchsgegenstände

    Eine 3 Raumwohnung stünde im Übrigen selbst bei dauerhaftem Zusammenleben nicht zu. Ein Raum für eine Person. Letztlich kommt es jedoch nur auf die Kostenangemessenheit an. Sind die angemessen, ist die Zimmeranzahl egal.

    Nein, es ist nicht verständlicher und ganz und gar unverständlich ist es, wieso Unterlagen, die dir zugeschickt wurden, dir nicht vorliegen. Wo sollen die denn gerade sein?

    Grundsätzlich dürftest du die Beantwortung deiner Fragen aber hier finden:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Entschuldige, aber das sprengt den Rahmen. Arbeitsrechtlich könnt ihr auch nicht einfach entscheiden "ich stelle dich nur als Selbständigen" ein. Stichwort "Scheinselbständigkeit". Das kann ich nicht abschätzen, denn das hängt vom konkreten Arbeitsangebot ab.

    Wenn dich jemand einstellen will, kann er sich vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters beraten lassen. Das ist wahrscheinlich besser, wie wenn ihr euch was auskaspert, was ggf. ungesetzlich ist.

    Grundsätzlich ist es m. E. n immer besser, unselbständig zu arbeiten, wenn man nicht eine so zündende Idee für eine Selbstständigkeit hat, wie anno dunne Jeff Bezos oder Steve Jobs.

    Wie definierst du "ob es sich lohnt"? Finanziell? Familiär? Was ist euch denn wichtig im Leben? Geld oder das Zusammenleben in Familie? Das Geld wird definitiv weniger, denn sie ist dann nicht mehr alleinerziehend und der Regelsatz eines Paares ist auch niedriger als der einer alleinstehenden Person.

    Was heisst Verwaltungsakt?

    Und kann ich das irgendwo nachlesen z.B. im SBG II?

    Ein Verwaltungsakt ist ein Bescheid. Anders als ein Vertrag, der gemeinsam abgeschlossen wird, ist ein Verwaltungsakt eine einseitige Verfügung einer Behörde, die bindend wird, wenn man kein Rechtsmittel erhebt.

    Die Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung findest du in § 15 SGB II - Eingliederungsvereinbarung.

    Ausserdem, was für Konsequenzen hat Probearbeiten für mich?


    Also, wird dadurch irgendwas gekürzt oder gibt es nur ein Pensum an Arbeitergeber bei den ich Probarbeiten kann oder ein Zeitraum? Meine Leistungen, Vertrag, etc?

    Probearbeit solltest du immer abstimmen. Zum einen, weil das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen besseren Überblick darüber hat, ob der Arbeitgeber dafür bekannt ist, dass er mit Probearbeit Personalengpässe schließt, also anschließend noch nie wen eingestellt hat, zum anderen auch wegen der Klärung des Unfallschutzes und dass du einen Nachweis hast, dass du dort nicht schwarz arbeitest, falls es zufällig gleichzeitig zu einer Kontrolle kommt. Und letztlich kann es natürlich auch mit Fahrtkosten etc. gefördert werden. Sollte die Probearbeit entgeltlich sein, musst du das natürlich mitteilen, denn das wird auf dein ALG2 angerechnet.

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer? Wird der Arbeitgeber informiert? Muss er irgendwas ausfüllen?

    Wieso zuverdienen? Du sollst tunlichst soviel verdienen, dass du gar kein ALG2 mehr brauchst. Ob du das mit selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit machst, ist erstmal egal.

    Also 200 Euro über der Angemessenheit ist kein Pappenstiel und da glaube ich auch nicht, dass es nicht günstigere Wohnungen gibt, ansonsten gäbe es bei dir in der Gegend ja keinen einzigen ALG 2 Empfänger, der die Miete voll vom JC berücksichtigt bekommt und das würde garantiert auffallen.

    Das Attest ohne konkrete Gründe, wieso du nicht umziehen kannst, dürfte wahrscheinlich unter "Gefälligkeitsattest" laufen.

    1. Nun, der Arzt kann feststellen, dass du erwerbsfähig bist oder nur stundenweise oder unter 6 Monate bzw. über 6 Monate erwerbsunfähig. Da gibt es etliche Möglichkeiten.

    2. Wenn das der ÄD der Agentur für Arbeit ist, dann hat das nichts mit dem Gesundheitsamt zu tun. Wenn das JC jedoch einer sogenannten Optionskommune gehört, dann sind es die Ärzte des Gesundheitsamtes.

    3. Dein erster Satz ist die Antwort. Es ist vom Jobcenter und den derzeitigen Umständen (Corona) abhängig. Und sicher auch davon, ob ein Gutachten nach Aktenlage oder mit persönlicher Begutachtung gemacht werden soll.

    Das ist einfach ein offizielles Formular zu deiner formlosen Verzichtserklärung, damit du auch weißt, was das für Folgen haben kann (Krankenversicherung etc.). Ob man für den vergangenen Zeitraum irgendwelche Unterlagen verlangt, kann dir niemand sagen. Manche JC machen es nicht, da eine endgültige Festsetzung nur auf Antrag erfolgen kann, andere machen es trotzdem. Wegen der Kosten der Weiterbildung sollte nichts kommen.

    Persönliche Anmerkung: etwas als "blödes System" zu bezeichnen, das dir ein Jahr lang den Lebensunterhalt gesichert und dazu noch eine Weiterbildung finanziert hat, finde ich äußerst unangebracht. Ich gehe davon aus, dass es Länder - auch in Europa - gibt, wo das undenkbar ist.

    Du bzw. deine Eltern haben zuviel Geld erhalten. Das will das Jobcenter errechnen, das sollte dir doch logisch sein, dass, sie dazu die Unterlagen benötigen. Außerdem kann man ALG2 nicht kündigen. Man kann höchstens darauf verzichten, aber auch nur für die Zukunft und das nur schriftlich, nicht per Mail, telefonisch etc. Wenn du das gemacht haben solltest, wird deinen Eltern übrigens dein Kindergeld voll als Einkommen angerechnet, sie haben also wahrscheinlich noch viel weniger Geld zur Verfügung. Ob du ihnen also mit deinem Verhalten einen Gefallen tust, bezweifle ich mal ganz stark.

    Wenn du die Lohnnachweise nicht einreichst, holt sie sich das JC von deinem Arbeitgeber, der ist nämlich zur Auskunft verpflichtet. Ach ja: richte dich schonmal auf ein gutes Bußgeld ein...

    Mit Verlaub, aber das ist doch Quatsch. Es geht um einen Vertrag. Änderst du ihn einseitig, bindet das natürlich nicht die Gegenseite. Im Übrigen ist es ebenfalls Blödsinn, dass ein Vertrag immer persönlich verhandelt werden muss. Das geht auch schriftlich. Wenn du also Änderungsvorschläge hast, dann schreibe die auf, tüte sie ein und tritt in Verhandlungen mit dem Jobcenter über den Inhalt deiner EV. Sollten sie scheitern, bekommst du das Ding als Verwaltungsakt und dann kannst du es mit Widerspruch und Klage angreifen.

    Dass man schlecht raten kann. Das "Sozialzentrum" (Jobcenter, Sozialamt?!) geht nicht von einer Pauschalmiete aus, denn es schreibt, dass die Nebenkosten viel zu niedrig bemessen sind, so dass die Wohnung mit Nachzahlungen unangemessen würde, du jedoch schreibst, es wäre eine Pauschalmiete.

    Das heißt, niemand hier weiß, was jetzt stimmt. Man müsste den Mietvertrag sehen. Wenn du ihn einstellen willst, dann bitte als PDF und hinreichend anonymisiert.