Du musst in Erfahrung bringen, wie teuer eine Wohnung sein darf, Angebote dazu einholen und dir dann eins davon vom Jobcenter genehmigen lassen. Dann kannst du Anträge wegen Umzugskosten und Kaution stellen und dann neu ALG2 beantragen, wenn ihr umgezogen seid.
Beiträge von Tamar
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Wahrscheinlich. Hat sie denn die reguläre Altersgrenze von 65 + x Monaten in dem Monat erreicht und hat sie einen Rentenanspruch?
Aber egal wie: mit Erreichen der Altersgrenze ist erstmal das SGB XII zuständig, was natürlich Regelsatz und Mietanteil betrifft. Sie wohnt ja nicht plötzlich kostenlos.
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Das ist vollkommen korrekt. Wenn deine Partnerin nicht genug Renteneinkommen/Erwerbseinkommen hat, muss sie Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen.
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1. Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 6 SGB II. "Vorherige Zusicherung" und "bis zum Umzug zuständigen..." sind dabei die Stichpunkte für deine Fragen.
2. Kommt darauf an, wann und wo du die Möbel benötigst. Wenn du die erst nach Umzug benötigst, dann das neue Jobcenter. Wäre auch irgendwie unlogisch, sich jetzt eine komplette Wohnungsausstattung zuzulegen, für die a) kein Platz ist und b) nur die Umzugskosten erhöht.
3. Das habe ich dir bereits beantwortet, siehe das zitierte BSG Urteil. Das ist vom Einzelfall abhängig und wieso deine alte Wohnungsausstattung untergegangen ist.
4. Wie das zuständige Jobcenter die Kosten ermittelt, ist vom jeweiligen Jobcenter abhängig. Manche haben dazu Listen, bei manchen gibt es Gutscheine für Gebrauchtmöbel usw. Das ist alles zulässig und jedes JC kann das selbst bestimmen, da das eine kommunale und keine Bundesleistung ist.
5. Bei einer Ersatzbeschaffung wird nur ein Darlehen bewilligt, was natürlich zurück gezahlt werden muss. Wahrscheinlich ist das gemeint.
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Es ist einfach nur eine Vermögensumwandlung, kein Einkommen.
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Offenbar geht es darum, dass das JC sicher gehen will, dass du ab Sommer wieder arbeiten kannst, weil die Kinder dann anderweitig betreut werden. Sag doch, dass du sie angemeldet hast und dass man dir aber keine Bestätigung geben will. Erlaube dem Jobcenter, die betreffende Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung selbst zu kontaktieren, wenn sie dir nicht glauben und gut.
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In dem Thread, in dem du geantwortet hast, ging es aber nicht um einen Widerspruch.
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Die spannende Frage ist doch: Hat das Jobcenter tatsächlich rechtzeitig Kenntnis von der Rentenerhöhung gehabt und es nicht beachtet oder kam die Veränderungsmitteilung nie an?
Was steht dazu genau in der Anhörung und kannst du nachweisen, dass du die Erhöhung tatsächlich rechtzeitig mitgeteilt hast?
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Was hat ein Widerspruch und die Auskunft dazu mit einer einfachen Anfrage "ist das Geld gebucht?" zu tun?
Zugriff auf das Widerspruchsprogramm haben nur wenige Personen. Zugriff auf das Leistungsprogramm aber fast jeder im Jobcenter.
Das ist überhaupt nicht vergleichbar.
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Nochmal: das trifft doch nur zu, wenn die Antragstellung über die Krankenkasse erfolgt. Das ist bei dir nicht der Fall.
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Du beziehst also aufstockend ALG2? Dann reichst du doch sowieso deine Lohnbescheide ein. Je niedriger der Lohn, desto höher wird das ALG2.
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Dann rufe doch einfach an und frage, ob alles geklärt ist und du pünktlich ALG2 für April bekommst.
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Ob das so korrekt ist, müsstest du ein Gericht bemühen, streiten kann man sich sicherlich darüber. Ändern kannst du es ja jetzt nicht. Also schau nach, dass die Kontonummer (nochmal) nachweislich an das JC geht, damit das Geld überwiesen werden kann.
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Wenn du dort wohnst, musst du auch deinen Mietanteil selbst zahlen. Ansonsten würde dir der Staat über höheres ALG2 kostenloses Wohnen finanzieren. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Hier gilt das sogenannte Kopfteilprinzip.
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Die Privatentnahme musst du doch in der abschließenden EKS angeben, soweit ich weiß. Es sollte nur nicht zu einem höheren Gewinn führen. Wenn doch, hast du natürlich die Möglichkeit, das mit Widerspruch und Klage prüfen zu lassen.
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Einbehaltes sind immer in Höhe von 10 % des Regelsatzes, maximal 30 %. Da ist also durchaus noch Luft nach oben, denn die 40 Euro sind erst 10 %.
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Nun, zuerst darfst du natürlich mit dem Vermieter reden, wie er gedenkt, den Zugang zum Haus nur für Berechtigte sicher zu stellen.
Das Jobcenter wird nur aufgrund von "könnte" und "vielleicht" nichts machen.
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Welche ARGE? Was ist das?
Ansonsten kannst du das doch googeln: Kosten der Unterkunft - Hamburg
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Die Antragstellung erfolgt doch nicht über die Krankenkasse, sondern über die Rentenversicherung.
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Wenn du einen komplett eigenen Haushalt führst, ist es keine Haushaltsgemeinschaft. Gib das so an beim Jobcenter "keine Haushaltsgemeinschaft, da räumlich und finanziell getrennt gewirtschaftet wird".
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Wie soll ein echtes Wechselmodell funktionieren? Was ist mit dem Stillen? Will niemand Elternzeit nehmen?
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Wie kann etwas, was auf dem Konto des Betriebes liegt, Privatvermögen sein? Ob Privatentnahmen Einkommen darstellen, ist umstritten. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass Privatentnahmen berücksichtigungsfähig sind, soweit die Entnahmen aus den laufenden Jahreseinnahmen erfolgen. Nur wenn in zurückliegenden Jahren ein entsprechender Gewinn im Betrieb verblieben ist und dessen Vermögen bildet, ist die Privatentnahme lediglich Vermögensverzehr und nicht dem Gewinn zuzurechnen.
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Ist das im OG denn eine komplette Wohnung, so dass du selbst kochst, Wäsche machst usw?
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Anbieter fragen, was er für Vorauszahlungen nehmen würde?
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Ohne aktuelles Attest ist es eine Eigenfeststellung. Niemand ohne medizinische Kenntnisse kann feststellen, ob du momentan Risikopatient bist oder nicht. Das ist nunmal so. Ich kann auch nicht zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen: "Ich hatte vor 3 Jahren Gürtelrose, mein Immunsystem ist also kaputt, ich bin Risikopatient.". Auch da brauche ich was aktuelles.
Einen Bildungsgutschein bekommt man übrigens nicht nur, wenn man gesundheitlich Probleme hat. Den bekommt man auch aus anderen Gründen. Die Frage war daher keineswegs beantwortet und ist sie immer noch nicht.
Es bleibt dabei: ohne konkrete Informationen kann man dir aus der Ferne nicht helfen.
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Also ist momentan das "bin Risikopatient" eher eine Eigenfeststellung. Ob es eine Rehamaßnahme ist, dazu schweigst du ebenfalls. Trage deine Bedenken dem Bildungsinstitut oder dem Jobcenter vor. Ohne konkrete Informationen wie dir aus der Ferne niemand helfen können.
Arbeits- und Infektionsschutz gilt übrigens auch für Praktikanten. Wenn Kinder Homescooling machen können, sollte das auch für Fachinformatiker möglich sein.
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Es wäre schön, wenn man wüsste, was die Grunderkrankung ist, ob es dazu aktuelle Atteste gibt, dass du ein Risikopatient bist (und zwar nicht nur als Gefälligkeitsattest vom Hausarzt), was der Umschulungsberuf ist, ob der Praktikumsbetrieb überhaupt Home Office anbietet. Ist die Umschulung eine Reha-Maßnahme wegen der Gesundheit? Bist du der einzige Teilnehmer mit solchen Problemen? Was macht ein Arbeitnehmer mit den gleichen Problemen derzeit? Gibt es da (ggf. tarifliche oder gesetzliche) Regelungen zum Anspruch auf Home Office oder Freistellung?