Geh zum Anwalt, vielleicht kann der noch was retten. Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid ist unzulässig. Anzeige wegen "Willkür" ist absoluter Nonsens. Wenn Anträge und Widersprüche nicht bearbeitet werden, geht man in Untätigkeitsklage beim Sozialgericht und nicht zur Polizei. Das ist keine Straftat!
Ob die Forderung, die jetzt gemahnt wurde, tatsächlich durch Widerspruch mit aufschiebender Wirkung belegt ist, kann man aus deinen Angaben sowieso nicht ermitteln. Angesichts dessen, was du da fabriziert hast, wird das auch hier niemand ermitteln können.
Da muss jemand mit Ahnung ran, da Akteneinsicht nehmen kann.