Wo wird denn geschrieben, dass Energieschulden übernommen werden?
Beiträge von Tamar
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Das ist kein Unterhaltstitel.
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Letztlich kann dir/euch diese Entscheidung niemand abnehmen, was euch genehm ist.
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Als Azubi dürfte es kein Wohngeld geben, da du vorrangig BAB oder Bafög (je nach Ausbildungsform) beantragen kannst. Das ist auch hinsichtlich ALG 2 so. Auch sind dir deine Eltern vorrangig unterhaltspflichtig. Kindergeld gibt es ja auch noch. Wenn du also 219 Euro Kindergeld und ca. 800 Euro Lohn bekommst, hast du 1000 Euro im Monat zur Verfügung. Und evtl. BAB/Bafög. Es ist da wirklich schlecht abzuschätzen, ob du noch irgendwas vom Jobcenter bekommen kannst. Das gilt dann auch für Erstausstattung. Ggf. sollten die Eltern auch da überlegen, ob sie dir nicht unter die Arme greifen. Es sind immerhin die von dir bis dato genutzten Möbel, evtl. sogar dein Eigentum.
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Es gibt schlicht im WoGG keine gesetzliche Grundlage für eine Sonderzahlung. Warum ubd wieso und wofür überhaupt die sein soll, ist dabei doch vollkommen egal. Kosten der Unterkunft ist im Übrigen kein Rechtsbegriff des WoGG.
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Dann hast du offensichtlich den Antrag zu spät gestellt. Was steht denn in deiner Eingliederungsvereinbarung zu Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Antragstellung? Bestimmt "können nach vorheriger Antragstellung übernommen werden", oder?
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Nochmal: dazu schreibst du doch gar nichts! Wo steht denn in deinem Beitrag, wann du die Beglaubigungen hast machen lassen und wann du den Antrag für die Kosten gestellt hast?!
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Auf die Begründung "verspätete Antragstellung" gehst du doch überhaupt nicht ein. Wie also soll man daher beurteilen, ob die Entscheidung korrekt ist oder nicht?
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Du lebst doch angeblich schon in einer WG. In einer normalen WG wird der dauerhaft kranke Mitbewohner auch nicht gepflegt, das ist nicht Sinn und Zweck einer WG. Eine solche Art von Unterstützung bedarf einer gewissen inneren Bindung und eines Füreinander Einstehens, was eben wieder genau der Definition einer Bedarfsgemeinschaft entspricht.
Ansonsten klingt es so, als rechnest du mit Sozialleistungen bis ans Lebensende?
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Du nimmst den Schriftverkehr vom Anwalt mit der Mietminderung und schickst sie dem Jobcenter mit der Bitte um Beachtung hinsichtlich der Kosten der Unterkunft.
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Steht ihr beide im Mietvertrag? Bei der langen Dauer des Zusammenlebens müsst ihr beweisen, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid und da es sogar gemeinsame Versicherungen gibt, wird das schwer.
Du solltest wohl besser ausziehen.
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Wenn du in Frankreich wohnst, bekommst du kein ALG2.
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Du kannst in Widerspruch gehen mit der Begründung, daß Schreiben nicht erhalten zu haben oder du holst deine Mitwirkung einfach nach und bittest die Wohngeldstelle um Prüfung nach § 67 SGB I.
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1. Heizkosten kann er beim JC beantragen, Stromkosten sind sein Problem, da im Regelsatz enthalten.
2. ALG 2 kann per Gesetz um 30% gekürzt werden, sei es mit Sanktion oder Einbehalt etc. Eine Rate in Höhe von 30% des Regelsatzes bringt ihn daher de facto noch nicht an die Existenzgrenze. Gewährt das JC also ein Darlehen für die Stromschulden, werden die auch vom ALG 2 einbehalten. Da kann er auch selbst Ratenzahlung vereinbaren.
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Da Wohngeld auch Sozialgeld ist,
Wohngeld ist kein Sozialgeld. Sozialgeld ist in § 19 Abs. 1 SGB II definiert und hat nichts, aber auch gar nichts mit Wohngeld nach dem WoGG zu tun.
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Das ist Auslegungssache. Du warst dort, um einen Antrag zu stellen und hast nach Beratung verzichtet. Einen Antrag schließt man nicht ab. Das ist kein Vertrag. Ein Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Wenn man also hingeht mit "Ich will einen Antrag stellen.", dann ist er gestellt. Und wenn man dann nach Beratung sagt "Ach nee, dann doch nicht.", dann hat man verzichtet.
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Dann lies mal die Entscheidung und erkenne den Unterschied:
Im Zeitpunkt ihrer Abreise habe die Klägerin keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt gehabt, und es sei für die Kammer glaubhaft, dass sie auch nicht beabsichtigt habe, einen solchen zu stellen. Es sei nachvollziehbar, dass die Klägerin im Zeitpunkt ihrer Abreise am 31. Januar 2015 davon ausgegangen sei, weiterhin KIZ von der Familienkasse zu erhalten, was den Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen hätte. Würden jedoch keine Leistungen nach dem SGB II beantragt oder auch nur deren Beantragung angedacht, bestehe keine Notwendigkeit für einen Reisewilligen, Kontakt zum Jobcenter zu suchen.
Du warst aber vorher da und wolltest da schon ALG2 beantragen. Und natürlich kanntest du die gesetzliche Regelung, du schreibst ja selbst, dass man dich darüber informiert hat:
Ich wollte den Antrag zunächst zwei Wochen vor meiner Heimreise stellen, aber im Gespräch erklärte mir die Mitarbeiterin, dass ich die ersten drei Monate nach Antragstellung den Ort nicht verlassen darf. Daraufhin habe ich dann den Antrag nicht gestellt
Im Prinzip hast du einen Antrag gestellt und im Gespräch gleich wieder verzichtet. Ein Verzicht kann aber nur für die Zukunft wieder aufgehoben werden, nicht für die Vergangenheit.
Du kannst dich allenfalls auf Vertrauensschutz berufen, denn das Jobcenter hätte nie rückwirkend bewilligen dürfen. Zu dem Zeitpunkt war das mit der Ortsabwesenheit ja schon bekannt.
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Du brauchst keinen Untermietvertrag. Dein Verwandter ist der Wohnungsgeber und muss die Bescheinigung ausstellen. Wohnungsgeber und Eigentümer der Wohnung müssen nicht identisch sein,
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung des Wohnungsgebers.
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Dazu wirst du noch keine Rechtsprechung finden. Offenbar war dir aber die Rechtslage zur Ortsabwesenheit bewusst und du hättest den Antrag so stellen müssen, dass die Zeit der OAW außen vor bleibt.
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Wieso musst du was zurückzahlen, wenn du erst gar keinen Antrag gestellt hast? Dann kann ja auch nichts bewilligt worden sein. Sorry, irgendwie ist der Sachverhalt vollkommen unverständlich.
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Nach dem Widerspruchsbescheid geht zwangsläufig nur eine Klage. Ob nun mit oder ohne Anwalt, ist ihre Entscheidung.
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Wenn dein Gewinn höher war als in der EKS und du erstatten musst, hättest du das umgehen können, indem du keinen Antrag auf endgültige Festsetzung stellst.
Woher die Daten deines Sohnes stammen und was die Anforderung soll, kann dir nur dein zuständiges Jobcenter sagen. Nimm den Hörer in die Hand und rufe an. Entgegen vieler Aussagen kann man da durchaus einiges klären, solange man vernünftig miteinander redet.
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