Beiträge von Tamar

    Das kommt darauf an, was dein Jobcenter für Erstausstattung vorsieht. Also wie hoch der Bedarf angesetzt wird. Wenn das z. B. 1500 Euro sind und du in 6 Monaten ein übersteigenden Einkommen von 1200 Euro hast, dann sind eben 300 Euro möglich.

    Außerdem wirst du niemandem weis machen können, dass in den 13 Jahren gar kein Hausrat von die angeschafft wurde. Hier heißt es also: du hast mitzunehmen, was dir gehört, ihr müsst das trennen und nicht "Ich zieh ohne was aus.".

    Ansonsten solltest du eben (aber das wurde dir ja schon seit Tagen schon in einem anderen Forum geraten) anfangen, Kleinanzeigen zu studieren. Da kann man nämlich gute Schnäppchen machen. Immer gut, wenn man es aus eigener Kraft schafft und sich nicht auf andere verlässt.

    Ich finde es übrigens sehr ärgerlich, dass du bereits gestern in dem anderen Forum angibst, dass die neue Miete 360 Euro warm sind, so dass dort bereits gerechnet werden könnte, während du das hier verschweigst.

    Du hast also nach Auszug ca. 800 Euro Bedarf. Du verdienst 1250 Euro (Naja, im anderen Forum standen dann noch 1300 Euro). Du kannst praktisch jeden Monat fast 400 Euro für Möbel ausgeben. Da gibt es echt Menschen mit schlimmeren Voraussetzungen.

    Und die Frage beantwortet dir am besten das zuständige Jobcenter. Von denen willst du doch das Geld für die Miete, oder?

    Da du bisher kein ALG2 beziehst, ist die Miete auch erstmal egal, wenn du die Wohnung vor Antragstellung anmietest, denn sie wird für mindestens 6 Monate, wegen Corona ggf. sogar länger, vollumfänglich berücksichtigt.

    500 Euro warm scheinen für Berlin auch in etwa angemessen zu sein. Kommt auf die Art der Heizung an.

    Am besten setzt du dich mit dem für deinen neuen Wohnort zuständigen Jobcenter in Verbindung und fragst dort nach, ob die 500 Euro (für eine Person?) zu teuer sind und was vor Ort angemessen ist. So, wie man das halt macht, wenn man etwas von wem anders bezahlt haben möchte. Da fragt man ja auch vorher diese Person, wie teuer es werden darf.

    Hilft dir die Beantwortung solcher Fragen

    Aus welchem Grund verwüstet man eine Wohnung?

    Darin möchte man doch dann selber nicht mehr wohnen.

    Warum jemand die Temperatur mit dem Fenster regelt verstehe ich auch nicht.

    Was bringt mir Lüften bei eingeschalteter Heizung?

    Oder war die Heizung nicht individuell regulierbar?

    irgendwie bei der Wohnungssuche oder soll das jetzt eine Grundsatzdiskussion darüber werden, was Vermieter bei der Mieterwahl alles falsch einschätzen?

    Ich habe dir geduldig erklärt, welche Möglichkeiten der Mieterhöhung es gibt. Mehrfach. Und es kommt von dir immer und immer wieder dasselbe. Ich bin kein Hamster im Laufrad. Ich habe auch mehrfach geantwortet, dass ein angeblicher "Irrtum" unerheblich ist. Ich zitiere nochmals "Vertrag ist Vertrag". Wenn dir dein Vermieter kündigt, dann ist es eben so. Aber erst dann besteht Handlungsbedarf. Und nicht bei "Könnte, möglich, wahrscheinlich.". Das reicht nicht.

    Auch wenn du noch 20mal nachfragst, es ändert sich nichts. Dein Bekannter kann das erste Mal nach 15 Monaten eine Mieterhöhung von maximal 20% verlangen. Ob er sich damals beim Abschluss des Vertrages "vertan" hat, spielt keine Rolle, Vertrag ist Vertrag. Du kannst ihn nicht zu Lasten Dritter ändern, schon gar nicht entgegen den Bestimmungen des Mietrechts.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

    Eine Mieterhöhung verlangt ein Vermieter. Lese doch bitte den genannten Paragraphen, da steht, wann ein Vermieter mehr Miete verlangen darf.

    Ohne wichtigen Grund wird dein Jobcenter einer Vertragsänderung mit mehr Miete nicht zustimmen, ob du das jetzt Untermiete oder eben WG nennst, ist dabei egal.

    Eine Mieterhöhung ist nach Maßgabe des § 558 BGB möglich. Also erstmals nach 15 Monaten und dann auch nur maximal 20 %.

    So richtig habe ich eure Mietverhältnisses eh nicht begriffen. Was kostet denn die gesamte Wohnung? Und wieso teilt ihr euch bei 4 Zimmern eins davon? Warum braucht er 2,5 Zimmer und du 1,5?

    Du gehörst mit 25 Jahren nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern, nur zur Haushaltsgemeinschaft. Das JC wird sicher fragen, was du verdienst, aber als Azubi wird niemand erwarten, dass du deine Eltern unterstützt. Allerdings musst du den auf dich entfallenden Anteil der Miete an deine Eltern zahlen sowie Strom etc. und, wenn deine Eltern für dich mit kochen dann auch Kostgeld, denn das ALG2 deiner Eltern wird nur für ihren Bedarf berechnet, so dass sie mit ihrem Geld dann nicht noch für dich mit bezahlen können.

    Nochmal: Du musst nur über die Folgen fehlender Mitwirkung belehrt werden. Das schreibt § 66 SGB I vor. Nicht über Grenzen der Mitwirkung. Dazu gibt es keine Belehrungspflicht. Das ist keine Rechtsfolgen, sondern das ist ein Recht.

    Wenn aufgrund einer Verletzung des § 65 SGB I deine Leistungen versagt wurden, kannst du das in der Widerspruchsbegründung anführen und begründen. Mit der Rechtsfolgenbelehrung hat das aber nunmal nichts zu tun.

    Verstehe den Unterschied zwischen Rechtsfolge und Recht.

    Und ja, ich arbeite in einem Jobcenter und zwar in der Rechtsabteilung. Falls du hier nur Beiträge lesen möchtest, die deine Auffassung bestätigen, bist du hier falsch. Weil deine Rechtsauffassung eben nicht korrekt ist, da es nunmal einen Unterschied zwischen Rechtsfolgen und Rechten gibt. Und belehrt werden muss nur über die Rechtsfolgen.

    Aber natürlich passt ein Wort. Du meinst eine Rechtsfolgenbelehrung. Dir muss mitgeteilt werden, was passiert, wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, ansonsten hätte die Pflichtverletzung keine Folgen. Das verlangt § 66 Absatz 3 SGB I. § 65 SGB I regelt dazu nichts und muss daher auch nicht angeführt werden.

    Zum einen ist das eine Entscheidung eines Gerichts der ersten Instanz. Du wirst, wenn du mit dem Aktenzeichen googelst, ausreichend Entscheidungen finden, die dieses Urteil nicht bestätigen.

    Zum anderen fehlt eine Angabe deinerseits, ob du überhaupt eigenes Einkommen (Lohn, Rente...) hast, von dem etwas abgesetzt werden kann.

    Und letztendlich ist zu sagen, dass es dir freisteht, eine Bank mit günstigeren Konditionen zu suchen.

    Ich habe bereits geschrieben, dass da anscheinend so einiges nicht stimmt. Dazu bräuchte man aber wahrscheinlich Akteneinsicht, deshalb solltest du vor Ort eine Rechtsberatung aufsuchen.

    Dass es dir nicht um Unterhalt geht, ist mir klar. Das Jobcenter muss aber trotzdem seinen Job machen und dazu würde die Geltendmachung von Unterhalt nunmal gehören. Falls, das mal auffällt, wird man auch nicht fragen, ob dir das gefällt oder nicht.