Für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V sehe ich keinen Raum. Der/die TE hat kein Kind unter 12 und scheint auch nicht kürzlich aus dem Krankenhaus entlassen worden zu sein etc. Also nicht akut, sondern, worauf der Versuch, eine Pflegestufe zu erhalten, hindeutet, eine verfestigte Erkrankung/Behinderung. Dafür ist der 38 aber nicht gedacht.
Müßte ich dann eigentlich Sozialhilfe beantragen?
Ist ja eine vorrangige Leistung, weil arbeitsfähig werde ich nie wieder, bei den Erkrankungen die ich habe.
Nun ja, mit Verlaub, das denken viele mit der Erwerbsunfähigkeit und dann wird es doch von der Rentenversicherung abgelehnt. Das sind eigentlich ungelegte Eier. Es kommt darauf an, ob die DRV Erwerbsminderung feststellt und wenn ja, welche. Dauerhaft, auf Zeit, teilweise, wegen verschlossenen Arbeitsmarkt usw. Und je nachdem bestimmt sich, welches Sozialleistungssystem Leistungen erbringen muss, wenn es keine oder nicht ausreichende Rente gibt.