Nein, die Forderung ist nicht verjährt. Und warum soll die Verjährungsfrist auf 4 Jahre verlängert werden? Die beträgt Kraft Gesetzes (§ 50 Absatz 4 SGB X) grundsätzlich bereits 4 Jahre. Die sind erst in einem Jahr rum. Ob bereits ein Fall des § 52 SGB X vorliegt (Verjährung nach 30 Jahren), kann man ohne Kenntnis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides sowie des Widerspruchsbescheides nicht sagen. Wenn es mit diesen Bescheiden bereits eine Zahlungsaufforderung oder eine Aufrechnungsverfügung gab, beträgt die Verjährungsfrist bereits 30 Jahre seit Bestandskraft des Widerspruchsbescheides.
Beiträge von Tamar
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Da steht nichts von temporärer Bedarfsgemeinschaft oder Wechselmodell, sondern, dass du angegeben hast, dass das Kind (ganz) bei dir wohnt.
Wenn es ganz bei dir wohnt, wären die Unterlagen natürlich notwendig. Wenn es doch weiterhin nur eine temporäre BG ist, stell das klar.
Das Hochgelandene ist auch kein Bewilligungsbescheid, sondern einfach nur eine Mitwirkungsaufforderung.
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Ja, das ist alles Einkommen. Die Schuldentilgung ist eine Einmalzahlung. Sollte dadurch der ALG2 Bedarf überschritten werden, wird die Einmalzahlung auf 6 Monate aufgeteilt.
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Für solche Besonderheiten gibt es keine Vorschriften. Die Kosten werden dann geschätzt. Ob die Schätzung hier korrekt ist: keine Ahnung. Dazu sind zuviele Faktoren (Stromabschlag, Nutzungsintensität, Verbrauch/h usw) unbekannt. Wenn das Ding mit Stecker ist, könntest du ja einen Stromzähler vorschalten.
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Kann man das mal lesen? Bitte als PDF hochladen.
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Was für Urlaub? Arbeitest du?
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Du hast gestern den Scheck, der heute mit der Post kam, verloren? Das ist zeitlich irgendwie unmöglich.
Die Postbank macht eine Identitätsfeststellung, es kann also eigentlich nur an dich ausgezahlt werden. Das Jobcenter wird, wenn du den Verlust dort angibst, wohl (wenn überhaupt) erstmal nur Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) erbringen, solange der Scheck nicht uneingelöst verfallen ist.
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Ich gehe davon aus, dass die Kinder in Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Dann gilt das hier:
(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
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Welche Tipps denn genau? Dass Menschen in Wohngemeinschaften, die länger als ein Jahr zusammen leben, das auch als WG angeben sollen? Was wäre daran falsch, es gibt ja nunmal Wohngemeinschaften, die länger als ein Jahr bestehen. Aber die nennen sich nicht gegenseitig "Partner".
Dann gib doch bitte Butter bei die Fische: wie lange lebt ihr zusammen? Wirtschaftet ihr gemeinsam, kocht zusammen, gestaltet zusammen Freizeit, fahrt zusammen in den Urlaub, gemeinsamer Freundeskreis, unterstützt euch gegenseitig, teilt Tisch und Bett, worauf dein "meine Partnerin" hindeutet oder seid ihr nur eine Wohngemeinschaft mit "Extras"?
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Er hat sich "jetzt" abgemeldet, Zahllauf für August war heute . Das Geld für August ist daher schon angewiesen und das JC braucht die Unterlagen, um eine mögliche Überzahlung zu prüfen. Er ist verpflichtet, den Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllen zu lassen, § 58 Absatz 2 SGB II.
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sollte man im Antrag auf Harz4 seine Partnerin als Mitbewohner eintragen und nicht als Partner in einer ehe ähnlichen gemeinschaft
Konkret lautet dann die Frage doch: sollich wahrheitsgemäße Angaben machen oder lügen? Oder: soll ich betrügen?
Was möchtest du denn darauf für eine Antwort hören?
Wie sowas enden kann, kannst du gern hier nachlesen:
Zu einer Bewährungsstrafe ist eine 49-jährige Frau aus Kassel verurteilt worden, die sich unberechtigt Hartz-IV-Leistungen auszahlen ließ.
Der Frau wurde der unberechtigte Bezug von Leistungen in Höhe von 30.000 Euro vorgeworfen. Zu der Summe kommen noch die unberechtigt gezahlten Beiträge für die Renten- und die Krankenversicherung.
Die Frau hat nach Überzeugung des Gerichts ihren gleichaltrigen Lebensgefährten gegenüber dem Amt verschwiegen.
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Wenn deine Freundin soviel verdient, dass es für euch beide reicht, gibt es kein ALG2. Du musst da schonmal Zahlen nennen, brutto - netto und Miete.
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Und Lebensmittel und Co. bekommst du wie? Was ist mit den Menschen, die diese Lebensmittel herstellen? Alle im Home Office? Dir ist schon klar, dass Corona für niemanden ein Grund ist, seiner Arbeit fernbleiben zu dürfen, es sei denn, er ist erkrankt?
Wenn du zu keiner Maßnahme gehen magst, ist das dein gutes Recht. Dann akzeptiere die Sanktion von 30% und gut ist es.
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Wovon lebst du denn jetzt? Ansonsten: dann natürlich Erstantrag.
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Über 25 bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Wenn es dasselbe Jobcenter ist, musst du keinen neuen Antrag stellen. Da reicht eine Veränderungsmitteilung, mit dem du den Umzug meldest + Kopie Mietvertrag der Mutter, weil die halbe Miete dann bei dir berücksichtigt wird. Deine Mutter muss deinen Einzug ebenfalls melden, da die Hälfte der Miete bei ihr wegfällt.
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Nein.
A) ihr seid nicht im Leistungsbezug und das JC ist keine Bank
B) die gewünschte Wohnung dürfte für 2 Personen völlig unangemessen teuer sein. Der Hund spielt da keine Rolle.
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Es gibt schon lange keine "Arge" mehr...
Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der erste Lohn erst im Oktober kommt, sollte es für die Bewilligung September keine Probleme geben.
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Es ggf. zeitlich nicht mehr zu schaffen, ist keine Weigerung. Außerdem weiß ich nicht, auf welcher Grundlage das Jobcenter direkt an den Vermieter zahlt, also, ob ihr das mal so wolltet oder ob es aufgrund Mietschulden in der Vergangenheit ist.
Im Zweifelsfall wäre das, Rechtsmittel die isolierte Leistungsklage. Ob das der eine Monat wert ist...
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Dir ist schon klar, dass in Unkenntnis der Behinderung und der tatsächlichen Tätigkeit schlecht Rat erteilt werden kann? Auch sollte dir klar sein, dass er Vollzeitarbeit überhaupt nicht gewohnt ist, so dass wahrscheinlich alles zusammen spielt.
Dein Sohn ist übrigens auch erwachsen, in seinem Alter war ich schon verheiratet und meine Mutter musste bestimmt nicht mit meinem Arbeitgeber reden, ein bisschen Helikopter scheint daher durchaus mitzuspielen.
Die einzige Antwort kann daher nur sein: wenn er tatsächlich krank ist, muss er sich krank schreiben lassen.
Ein Darlehen vom Jobcenter ist möglich. Oder Ihr regelt, dass das ALG2 alles an euch gezahlt wird und informiert den Vermieter, dass die Miete ausnahmsweise erst um die Mitte des Monats kommt. Zahllauf für das August ALG2 ist nächsten Freitag, das ginge also noch zu ändern.
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380 Euro + 140 + 60 sind bei mir 580 Euro Gesamtmiete. P
Und wie kommst du auf 694 Euro Einkünfte? Deine Freundin hat 310 Euro Freibetrag, also sind das schon allein 724 Euro anrechenbares Einkommen von ihr. Du hast 113 Euro Freibetrag, also 52 Euro anrechenbares Einkommen.
Außerdem wirst du ja im Juli noch Lohn bekommen. Ggf. auch noch im August, wenn der Lohn im Folgemonat gezahlt wird. Das wird auch noch angerechnet.
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wann hätte ich das tun sollen?
Anrufen.
Ja, ich bin in Vorleistung gegangen.
Nur seh ichs nicht mehr ein, dann nen Monat zu warten. Mir fehlt ja s Geld dann 4 Wochen lang!
Dann geh nicht hin, riskiere die Sanktion und dass die in einem anschließenden Widerspruchs-und Klageverfahren ggf. bestätigt wird. Das ist letztlich dein Risiko.
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Wie Leistungen aus dem Vermittlungsbudget erbracht werden, ist Sache der Behörde. Das kann pauschal sein, aber eben auch auf Quittung.
Zu den Vorstellungsgesprächen musst du mehr Infos geben. Habt ihr die Anträge vorher gestellt? Hat der einladende Arbeitgeber die Kostenübernahme in der Einladung ausgeschlossen? Ansonsten muss nämlich er zahlen, § 670 BGB.