Nein, das ist falsch. Für Vermögensaufbau gibt es keine Sozialleistungen. Ein Mieter erwirbt sich mit der Mietzahlung kein Vermögen, ein Eigenheimbesitzer sehr wohl. Deshalb werden nur Zinsen und Nebenkosten als Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Die du im Übrigen bei deiner "Angemessenheitsprüfung" (dass sie mit den 450 Euro...) völlig ausblendest. Davon abgesehen, dass es viele Orte in Deutschland gibt, wo 450 Euro Nettokaltmiete völlig unangemessen für eine Person wären.
Nur in ganz eng begrenzten Fällen ist eine Berücksichtigung der Tilgung möglich, nämlich dann, wenn die Finanzierung kurz vor Abschluss ist (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R).
Davon ist sie noch 10 Jahre entfernt.
Wobei ich mich gerade frage, wann dann dieses Haus gekauft wurde, denn 10 Jahre x 12 Monate = 120 Monate; 120 Monate x 450 Euro = 54.000 Euro. Der Kaufpreis war lt. deiner Aussage 55.000 Euro. Das könntest du vielleicht nochmal erläutern, wie das möglich sein soll, wenn der Kauf doch schon länger her ist.
Mit 62 Jahren ist sie außerdem noch im erwerbsfähigen Alter. Sie kann also auch noch weitere Stellen als Haushaltshilfe annehmen. Was sie ja auch anscheinend gemacht hat, da du in der Mehrzahl von "Senioren" schreibst. Sie verdient also noch xxx Euro. Plus die Witwenrente. Warum reicht das jetzt nicht? Oder bist du der Meinung, dass sie nicht mehr arbeiten bräuchte, obwohl das Renteneintrittsalter auf 67 angehoben wurde?