aber die mentale Gesundheit ist ja auch wichtig
Und dafür hat er (fach) ärztliche Atteste?
aber die mentale Gesundheit ist ja auch wichtig
Und dafür hat er (fach) ärztliche Atteste?
Wenn ich den Widerspruch vor Ort einlege,geht er an die Sachbearbeiterin. Bearbeitet die Sachbearbeiterin meinen Widerspruch, oder leitet sie den weiter?
Das kommt darauf an, wie das in deinem Jobcenter geregelt ist. Im SGB II darf die Behörde selbst über den Widerspruch entscheiden, das ist anders als in anderen Behörden, wo es eine übergeordnete Stelle sein muss.
kennt jemand einen guten Anwalt für Sozialrecht
Werbung ist hier nicht erwünscht und nicht erlaubt.
Ich hab gelesen das man nicht unbedingt den Widerspruch begründen muss.
Muss man nicht. Wenn man aber nun so gar nichts weiter schreibt als "Ich erhebe Widerspruch", ist die Ablehnung quasi schon vorprogrammiert. Da sollte man schon schreiben "Ich gäbe nämlich nicht 2000 Euro Lohn, sondern nur 1200 Euro." oder so.
Wenn es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt - und bisher lese ich keinen -, gibt es vom Jobcenter nach Umzug sowieso nur die bisherigen Kosten für die Unterkunft.
Was genau ist das für eine Versicherung, in welcher Höhe wird Eibe Auszahlung erfolgen und was hast du ansonsten noch an Vermögen?
Im SGB II herrscht das Monatsprinzip. Was einmal Vermögen ist, kann nicht mehr zu Einkommen werden. Was passgenaues wirst du dazu nicht finden.
Nochmal: Das ist Krankenkassenrecht, das musst du in einem Forum für SGB V Fragen stellen.
Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung.
Dachte ich es mir doch, dass die Frage überhaupt nichts mit Bürgergeld zu tun hat. Das ist Krankenkassenrecht, da musst du in einem entsprechenden Forum nachfragen.
Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Wen interessiert jetzt noch, was du 2022 für einen Gewinn lt. Finanzamt hattest und warum? Und was soll das mit den aktuellen KV/PV Beiträgen zu tun haben?
Ich habe deine Anhänge gelöscht, da du die nicht anonymisiert hast.
Aber die Zeiträume stimmen tatsächlich nicht überein. Das JC rechnet mit einem Monat Verschiebung und damit mit einem Monat höherem Abschlag. Wenn du das nicht innerhalb der Widerspruchsfrist klären kannst, solltest du in Widerspruch gehen.
Die Sache ist so nicht verständlich. Zuerst kommt es darauf an, dass die Nachzahlung in einem Monat, in dem man hilfebedürftig ist, fällig ist. Was genau jetzt das Jobcenter gerechnet hat, weiß ich nicht. Wenn es nur weniger Abschläge gegenrechnet, müsste ja sogar eine höhere Nachzahlung rauskommen.
Vielleicht solltest du mal irgendwas hochladen. Die Abrechnung und die Berechnung vom Jobcenter, z. B..
Das sind im Normalfall im Umkehrschluss zur Anschaffung als Betriebsausgabe dann sonstige betriebliche Einnahmen.
habe ich Nachfragen zu erwarten, womit ich dieses Minus ausgleichen will?
Wenn der Verlust so hoch ist, dass es unlogisch erscheint, wie du das kompensiert hast: ja, natürlich.
Defacto gab es zu einem späteren Zeitpunkt Einnahmen,
Davon zahlt man aber eben keine Rechnungen im Zeitraum davor.
Es gibt keine Grenzen, solange du auf Bürgergeld angewiesen bist.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Dann könntest du auch fragen, wieso es Bürgergeld gibt. Weil es eben staatliche Hilfen gibt, solange man sich nicht selbst helfen kann. Und ein Weg der Selbsthilfe ist es nunmal, nach einem besser bezahlten Job zu suchen.
Eine besser bezahlte Arbeit zu suchen. Das wäre zum einen bereits nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften deine Aufgabe (und das mit mehr als 10 Bewerbungen im Monat) und ist es auch im SGB II. Notfalls eben auch bundesweit, denn auch dann kann man trotzdem sein Besuchsrecht ausüben.
Indem du darlegst, wie wahnsinnig abhängig deine Selbstständigkeit von diesem Luxzsstuhl ist und wie sehr du dein Hobby (denn das scheint es zu sein, wenn du seit Jahren außer 1x im Jahr zu Karneval keine großartigen Einnahmen hast) dadurch ausbauen kannst, dass du jetzt endlich (nach den vielen Jahren im SGB II Leistungsbezug) ohne Bürgergeld leben kannst.
Und jetzt ohne Ironie: mir fällt kein guter Grund ein, wieso das Jobcenter so eine unnötige Ausgabe anerkennen sollte.
Es ist eine eine duale 1-jährige Ausbildung zur Pflegehelferin.
Das ist keine staatlich anerkannte Ausbildung. Könnte also sein, dass, das Jobcenter nicht mitspielt. Was spricht gegen eine richtige Ausbildung, staatlich anerkannt, also mindestens 2 Jahre?
Es kam jetzt ein schreiben, in dem das JC eine Änderung des Mietvertrages auf meine Frau fordert.
Das ist Blödsinn und nichts, was das JC verlangen kann, weil es nicht zu bestimmen hat, ob der Vermieter dich als einzig zahlungsfähige Person aus dem Mietvertrag entlässt und ab wann.
Die Vermieter haben eben Angst, dass sie keine Miete bekommen würden. Dass das JC, den Antrag meiner Frau ablehnen würde.
Das ist das Risiko, das jeder Vermieter trägt, dass es Probleme mit der Mietzahlung geben kann.
Meine Frau macht im Juni ein Praktikum und wenn das dort passt, würde sie eine Ausbildung beginnen. Wird das denn eigentlich vom JC so akzeptiert?
Hat sie noch keine Ausbildung? Was für eine Ausbildung soll es werden? Betrieblich im dualen System?
Muss dieser denn von einer "offiziellen" Stelle (Anwalt, Gericht, Jugendamt) berechnet werden, oder woher nimmt man die Zahl dann?
Aus den Kontoauszügen und den Angaben im Antrag. Außerdem hat jedes Jobcenter eine eigene Unterhaltsabteilung, die die Höhe nochmal prüfen.
Weiß jemand, wer diese Vereinbarung verfasst? Machen wir selbst, müssen wir dazu zum Anwalt oder gibt es hier eine Alternative?
Könnt ihr selbst machen, Anwalt kostet Geld.
Weiß jemand wie das läuft bei Trennung, was übernimmt das JC an Miete und ab wann?
Wenn du dort nicht mehr wohnst, muss das Jobcenter die Miete voll berücksichtigen. Egal, ob du noch mit im Mietvertrag stehst oder sie allein.
Klar, die Miete ist zu hoch, aber von heute auf morgen findet man auch keine passende weitere Wohnung.
Deshalb gibt es auch das Jahr Karenzzeit. Da das Kind bereits 3 Jahre alt ist, sollte eigentlich einer Aufnahme von Arbeit durch deine Frau nichts im Wege stehen. Einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung hat das Kind ja bereits seit 2 Jahren.
. Kann man mir aus den verschwiegenen 500€ einen Strick drehen?
Eher unwahrscheinlich.
Bin ich nun krankenversichert? Wie lange kann mich das JC hängen lassen, bis ich eine Handhabe bekomme, oder einen Vorschuss beantragen kann?
Ja, du bist krankenversichert. Wie lange das Jobcenter zur Bearbeitung benötigt, wird dir niemand sagen können. Kommt darauf an, ob der Antrag einfach durchgewunken wird oder aber doch noch Unterlagen benötigt werden. Bedenke, dass 1. Mai Feiertag war und der 2. Mai vielerorts als Brückentag genutzt wurde. Vor gestern hat also wahrscheinlich niemand deinen Antrag zur Kenntnis genommen. Wenn du Mitte des Monats noch nichts gehört hast, solltest du mal nachfragen, dauert es grundlos viel länger, dann musst du notfalls das Sozialgericht einschalten.