Nochmal: natürlich kann man das. Aber das Jobcenter wird euch unter der Konstellation, die nunmal letztendlich bedeutet, dass niemand für sich allein lebt, eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Und nach einem Jahr musst du das Gegenteil beweisen, da die gesetzliche Vermutung eintritt. Ab einem gewissen Alter ist es auch ungewöhnlich, dass ein erwachsener Mensch sich die Unruhe einer gesamten Familie mit x Kindern im pubertären Alter ans Bein bindet. Insbesondere, wenn es einer anderweitigen Partnerschaft hinderlich ist, denn, wenn er eine Partnerin finden würde, wäre die sicherlich nicht erfreut, sich mit jemand anderem Küche, Bad und Wohnzimmer teilen zu müssen.
Euer Konstrukt widerspricht dem, was in dem Alter eigentlich üblich ist. WGs sind was für junge Erwachsene.