Beiträge von Tamar

    Nochmal: natürlich kann man das. Aber das Jobcenter wird euch unter der Konstellation, die nunmal letztendlich bedeutet, dass niemand für sich allein lebt, eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Und nach einem Jahr musst du das Gegenteil beweisen, da die gesetzliche Vermutung eintritt. Ab einem gewissen Alter ist es auch ungewöhnlich, dass ein erwachsener Mensch sich die Unruhe einer gesamten Familie mit x Kindern im pubertären Alter ans Bein bindet. Insbesondere, wenn es einer anderweitigen Partnerschaft hinderlich ist, denn, wenn er eine Partnerin finden würde, wäre die sicherlich nicht erfreut, sich mit jemand anderem Küche, Bad und Wohnzimmer teilen zu müssen.

    Euer Konstrukt widerspricht dem, was in dem Alter eigentlich üblich ist. WGs sind was für junge Erwachsene.

    Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sicherlich. Wobei das, Jobcenter garantiert schon darauf geachtet hat, dass sie diese vorrangigen Leistungen beantragt.

    Das ALG2 incl. des dort berücksichtigten Einkommens sollte daher durchaus zum Lebensunterhalt ausreichen. Insbesondere, da, sie aufgrund eines Mehrbedarfs für Alleinerziehung schon mehr erhält als andere.

    Ggf. stimmt ihr Ausgabeverhalten nicht.

    Dauraufhin hat dann der Herr der Agentur für Arbeit xxxxxx die Entscheidung gefällt, das er meinen Jobcenter - Sachbearbeiter anschreibt, damit dieser dann übers Gesundheitsamt klären soll, ob ich 18 Stunden im gesundheitlichen Rahmen arbeiten kann. Passiert ist nichts.

    Dann solltest du die Agentur fragen, was das soll. Entweder wird hier Gleichstellung und Leistungen zur Teilhabe durcheinander gebracht oder dein Jobcenter ist kommunal, da ja das Gesundheitsamt und nicht der Ärztliche Dienst der Agentur begutachtet hat...

    Oder der Herr von der Agentur hat Zweifel, ob du überhaupt erwerbsfähig bist. Denn "geschützt" bedeutet eben, dass du den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen bist.

    Ich tippe auf letzteres, man hält dich wahrscheinlich für erwerbsunfähig.

    Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung. Es ist doch überhaupt kein Rehaträger. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Und wieso fragst du, warum das JC nicht über deinen GdB entscheidet? Zum einen ist dafür das JC auch nicht zuständig, zum anderen musst du doch schon einen GdB haben (zwischen 30 und 50), sonst ginge ja kein Antrag auf Gleichstellung?!

    Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen. Oder wer auch immer dein zuständiger Rehaträger ist. Dort wird dann festgelegt, was für eine Förderung du bekommen kannst. Das Jobcenter hat mit Reha/GdB/Gleichstellung erstmal gar nichts zu tun. Nur, wenn die Agentur für Arbeit Rehaträger ist, wird es dann mit einbezogen, da es die von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen finanzieren muss, § 6a SGB IX.

    Eine Bitte: versuche bitte bei einer Antwort, dich auf konkrete Fakten zu beschränken und nicht zuviel Drumrumgeplänkel. Das mach es echt schwer, den Sachverhalt zu verstehen.

    Zitat von Anderson

    Der MV „wurde“ mündlich geschlossen. Knochen kann sich, um dem Arbeitszentrum einen schriftlichen Nachweis zu liefern, eine formlose Bestätigung von seinen/ihren Eltern einholen. „Hiermit bestätigen wir, daß Herr/Frau so-und-so eine 40qm-Wohnung [Anschrift] für 123€ monatlich mietet.“ „Leider“ könnt ihr euch hierbei nicht mehr „erinnern“, seit wann das Mietverhältnis besteht.

    Die Rechtsprechung des BSG verlangt ein ernsthaftes Mietzinsverlangen. Den von dir zusammenphantasierte vor ewigen Zeiten mündlich geschlossene Mietvertrag gibt es nicht. Der TE schreibt selbst, dass er keine Miete zahlen musste!

    Das, was du hier versuchst, ist eine Anleitung zum Betrug. Und noch dazu ein leicht beweisbarer, da ganz einfach zu ermitteln ist, dass nie Miete bezahlt wurde.

    Deine "Tipps" sind gefährlich.

    Das dürfte angesichts der eindeutigen Regelungen im SGB II durchaus korrekt sein. Jemand hat kein Geld, seine Wünsche zu bezahlen. Da ist es eigentlich logisch, den zu fragen, der es bezahlen soll, ehe die Ware gekauft wird. Dass eine Betreuerin das nicht weiß, ist traurig. Dann soll sie jetzt ihren Job machen und eine angemessene Wohnung suchen. Auch eine Behinderung ändert daran nichts, soweit sie keinen höheren Unterkunftsbedarf begründet (z. B. Rollstuhlfahrer). Dessen ungeachtet, dass die Behinderung wohl nicht so schlimm ist, dass er als erwerbsgemindert gilt. Sonst wäre er nicht beim Jobcenter.

    Mit der Auslands- bzw. EU-Politik Deutschlands hat das nichts zu tun. Im Übrigen bezweifle ich, dass du du den politischen und wirtschaftlichen Durchblick hast, die Politik beurteilen zu können.

    Wenn du auf nicht absehbare Zeit arbeitsunfähig bist, wird man das sicherlich per Gutachten vom Ärztlichen Dienst prüfen lassen.

    Unterlagen deiner Eltern sind nicht notwendig, da ihr nicht in einem Haushalt lebt. Das musst du aber dem Jobcenter verdeutlichen.

    Einen Mietvertrag genau zu dem Zeitpunkt abzuschließen, in dem du Hilfe vom Staat brauchst, wird man so nicht akzeptieren. Lass dir das auf der Zunge zergehen: Als du noch selbst Geld hattest, durftest du kostenlos wohnen und jetzt soll der Staat zahlen. Das wird nichts. Das, JC wird von einem Scheinvertrag zu Lasten Dritter ausgehen.

    Das ist nicht korrekt. Die Rentenversicherung hat bereits festgestellt, dass du erwerbsfähig bist. Dein Widerspruch spielt da eher keine Rolle für das Jobcenter. Sie ist an die Entscheidung der DRV gebunden. Außerdem ist Verfügbarkeit keine Voraussetzung für ALG2, nur für ALG1.

    Freibetrag sind 100 Euro + 20% von 575 Euro, wie du inzwischen ja bereits weißt.

    Auch, wenn sie aus der BG fallen würde, weil sie mehr verdient, müsste sie dir doch ihren Mietanteil geben, wie sollte das sonst funktionieren? Vom Jobcenter bekommst du nur deinen Mietanteil.

    Und die 45 Euro, die du für sie bekommst, reichen ja nicht. Du musst mit ihr vereinbaren, was sie dir zusätzlich zu den 45 Euro vom Jobcenter und dem Kindergeld abgibt. Halbe Miete, Strom, Essen, Trinken, Telefon usw. Rechne das zusammen, ziehe Kindergeld ab und die 45 Euro vom Amt und schau, was du noch für den Rest benötigst, dass du den Haushalt auch für sie führen kannst.

    Mit BG oder HG hat das wenig zu tun.

    Mein Gehalt für September erhalte ich erst am 15.Oktober.

    Warum? Lt. BBiG ist Ausbildungsvergütung am Ende des Monats fällig, vgl. § 18 BBiG.

    Bin ich VERPFLICHTET dem JobCenter einen Ausbildungsvertrag und Einkommensbescheinigung einzureichen ?

    Einkommensbescheinigung definitiv,§ 58 SGB II. Soweit aufgrund des Fehlens der Einkommensbescheinigung eine vorläufige Regelung getroffen werden soll (und das willst du ja), müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Dies ist vorliegend der Ausbildungsvertrag. Dabei darfst du Bestandteile schwärzen, die nicht notwendig sind für die Bearbeitung durch das JC.

    Du verwechselst brutto und netto.

    373 Regelsatz

    212 Miete

    = 585 Bedarf

    536 Euro Lohn

    - 215 Euro Freibetrag (ich rechne mit dem Grundfreibetrag, da sich Fahrtkosten anders berechnen und Verpflegung im Regelsatz enthalten ist. Außerdem denke ich, dass es sich doch wahrscheinlich um vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung handelt, für die sie eine Selbstbeteilung leisten muss, oder? Also eigentlich sogar eine Sachleistung, mithin Einkommen)

    219 Euro Kindergeld

    = 540 Euro Einkommen

    Damit hätte sie noch einen Restanspruch auf ALG 2 vom 45 Euro.