Beiträge von Tamar
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Der Umzug und damit die Kosten werden erst fällig, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Das jetzige Jobcenter ist dann gar nicht mehr örtlich zuständig. Wenn Sie am neuen Wohnort aufstockend ALG2 bezieht, kann die dann dort einen Antrag stellen. Wenn Ihr Einkommen aber reicht, so dass sie ohne ALG2 leben kann, muss sie auf den Umzug hin sparen.
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Wenn das Jobcenter nicht mehr örtlich zuständig war und sie sich nach Umzug nicht bei dem neu zuständigen Jobcenter gemeldet hat, steht ihr das ALG2 nicht zu.
Auf Minderjährigenhaftung können sich nur Personen berufen, deren Schulden während ihrer Minderjährigkeit entstanden sind. Sie war aber lt. deiner Aussage bereits volljährig.
Für das JC ist es eine klare Sache, du oder sie hätten den Umzug melden müssen. Kann sogar sein, dass auf dich als sogenannter "Kopf der Bedarfsgemeinschaft" noch ein Bußgeld zukommt. Wie ihr das Problem löst, müsst ihr innerhalb der Familie klären.
Ungeachtet der Ummeldung hat sie doch anscheinend schon nicht mehr bei dir gewohnt. Man merkt doch, ob jemand da ist oder nicht. Und da hättest du den Umzug auch ohne Meldebescheinigung mitteilen müssen. Eine Meldebescheinigung ist nämlich nur ein Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt, kein Beweis.
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Einfach für den Winter einen anderen Job suchen und du brauchst keine 3 Monate ALG2. Ohne die notwendigen Versicherungszeiten gibt es nunmal kein normales Arbeitslosengeld.
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Das habe ich ja versucht, dir zu erklären: wenn du alles selbst finanzieren kannst, kannst du so oft umziehen, wie du willst. Aber, damit das Jobcenter, also der Steuerzahler, deinen Umzug bezahlt, muss es einen wichtigen Grund geben. Und den gibt es nicht, denn deine Mietmängel muss der Vermieter beseitigen.
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War erwartest du vom Jobcenter? Soll es ir irgendwas finanzieren, Umzugskosten oder so? Wenn nein, brauchst du keine Zustimmung zum Umzug. Nur die Bestätigung vom neuen Jobcenter, dass die neue Wohnung angemessen ist.
Die von dir genannten Gründe sind keine wichtigen Umzugsgründe. Mängel an der Mietsache hat der Vermieter zu beseitigen. Macht er es nicht freiwillig, kannst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
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Seine 1000 Euro werden kaum reichen. Entweder ALG2 oder Wohngeld/Kinderzuschlag, das JC wird das ausrechnen, was günstiger für euch ist m
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Wenn das Geld als Geldleistung auf dein Konto kommt und dir zur freien Verfügung steht, ist es Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.
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Kein neuer Antrag. Einfach eine Veränderungsmitteilung schreiben, dass dein Studium (und damit sicher Bafög und Kindergeld) beendet sind. Entsprechende Nachweise in Kopie beifügen.
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Du solltest am besten den Blinden- und Sehbehindertenverband kontaktieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unter den gesundheitlichen Voraussetzungen die Ablehnung korrekt ist. Oder einen Fachanwalt für Gesundheitsrecht.
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Wieso bist du mit 65 und einem GdB von 100 noch nicht in der Altersrente?
Warum sind die 30km mit ÖPNV, die du ja mit G und B kostenfrei nutzen kannst, nicht möglich?
Was genau wird bei den 12 Terminen gemacht? Also welche Therapie wird da durchgeführt? Ansonsten könnte durchau nach erster Recherche die Krankenkasse zuständig zu sein, du musst es eben (notfalls mit dem Blindenverband) durchkämpfen und dich nicht mit einer einfachen Absage zufrieden geben:
Nach § 60 SGB V können Krankenfahrten unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung erstattet. Dabei hat der Patient eine gesetzlichen Zuzahlung zu leisten. Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt.
Kann der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein privates Kraftfahrzeug benutzen, kann der Vertragsarzt eine Krankenfahrt mit einem Taxi oder einem Mietwagen verordnen. Fahrtkosten für Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) oder einen Einstufungsbescheid in die Pflegestufen II oder III vorlegen können, werden in der Regel erstattet.
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Mit Erstausstattung ist immer schlecht Rat zu erteilen, wenn man die Vorgeschichte nicht kennt, denn du scheinst ja jetzt nicht grad frisch das erste Mal bei den Eltern ausgezogen zu sein. 1990 ist dein Geburtsjahr? Seit wann wohnst du nicht mehr bei den Eltern, hattest du schon eigenen Wohnraum? Wenn ja, was wurde daraus? Und wieso fehlen nur eine Lampe und eine Wama, aber nicht mehr?
Der WBA ist ab September oder ab Oktober? Wenn er schon ab September ist, musst du wohl oder übel mal persönlich zum Amt und deine Notlage (mittels Kontoauszug) verdeutlichen und darauf bestehen, dass man dir einen Vorschuss oder einen Abschlag zahlt. Die Hilfebedürftigkeit ist ja sicherlich klar. Wenn nicht beim SB, dann eben eine Stufe höher gehen. Vielleicht kann dir auch dein Bildungsträger helfen, nach dem Motto "Ich kümmer mich mit drum, der Herr X/die Frau Y kann sich ja gar nicht auf seine/ihre Weiterbildung konzentrieren vor lauter Geldsorgen."
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Nein, die werden auch zur Erstattung angemeldet.
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Das sollte doch die Wohngeldstelle an das Jobcenter erstatten. Ansonsten wäre ja Wohngeld geringer als Alg2 und damit gar keine vorrangige Leistung.
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Ist die Rente nach der WfbM nicht ausreichend? Die abgeführten Rentenversicherungsbeiträge waren doch auf Basis von 80% des Durchschnittseinkommens, also recht hoch?
Ansonsten ist dir doch offenbar klar, dass du keine Zahlungen in Geld erbringen solltest, sondern eben Sachen oder Urlaubfinanzierung etc.
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Wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid, braucht es keine Hinweise, wie es denn aussehen muss, damit es keine ist, oder?
Ansonsten ist doch eigentlich alles beantwortet. Wenn du damit rechnest, dass du weiterhin ALG2 benötigst (mit Kindern in dem Alter kann man ja auch (wieder) arbeiten gehen), dann wird es in spätestens einem Jahr Probleme geben. Was du daraus jetzt machst, ist deine eigene Entscheidung.
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A) Ja. Einfach nur mitteilen, dass man nicht mehr alo ist, hat nichts mit dem ALG2 Anspruch dem Grunde nach zu tun.
B) Eher unwahrscheinlich. Gibt genug Arbeitslose.
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Du hast ja jetzt nicht auf ALG2 verzichtet. Also will das JC rechnen, was dir noch zusteht.
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Kaution gibt es darlehensweise und Erstausstattung, was für eine schlichte Haushaltsführung notwendig ist und du nicht von zuhause mitnehmen kannst.
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Da du ja einkommens- und vermögenslos bist, solltest du Beratungshilfe bekommen.
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Ein GdB hat erstmal nichts mit Grundsicherung für Erwerbsgeminderte zu tun. Ggf. solltest du dich an einen caritativen Verein oder an einen Anwalt wenden, die dem Sozialamt deine Notlage klarmachen und notfalls gerichtliche Schritte einleiten können.
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Zuerst musst du mal den Dienstherrn fragen, ob das als Dienstreisen gilt und er Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung bezahlt. Sollte das eine Ausbildung sein, die vergleichbar ist mit einer an einer normalen Hochschule, kann es sogar sein, dass du vom ALG2 Bezug ausgeschlossen bist, siehe folgendes Urteil.
Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ist ausgeschlossen, wer als Beamtenanwärter eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung absolviert.