Wird sowieso geprüft, ob die Höhe des Unterhaltes stimmt.
Beiträge von Tamar
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Wenn der Sohn bei der Mutter lebt, erfüllt sie den Unterhaltsanspruch doch sowieso durch Erziehung und Pflege.
Dein Unterhalt wird als Einkommen des Kindes beim Kind angerechnet.
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Und trotzdem gibt es vom Jobcenter dafür nichts. Das ist Aufgabe der Krankenkassen, ob nun privat oder gesetzlich. Du wirst dich also mit der PKV auseinandersetzen müssen, was die notwendige Versorgung ist. Denn es klingt eher danach, dass die PKV nicht zahlen will, was sie vielleicht müsste.
Aufgabe des Jobcenters ist die Zahlung der KV Beiträge. Und im Basistarif wird nunmal geleistet, was ein Kassenpatient bekommen würde. Wenn du einen anderen, ungünstigen Tarif hast, ist und bleibt das dein Problem.
Auch § 24 Absatz Nr. 3 SGB II bietet nur eine Rechtsgrundlage zur Übernahme von Reparaturkosten für therapeutische Geräte, nicht zur Beschaffung.
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Bist du im Basistarif der PKV? Dann musst du dieselbe Versorgung bekommen wie ein gesetzlich Versicherter und der muss auch nur die normale Zuzahlung zur Grundversorgung zahlen. Wenn dein auserwähltes Gerät darüber hinaus geht, musst du das allerdings selbst finanzieren.
Das Jobcenter wird da nicht helfen. Auch nicht mit einem Darlehen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Es handelt sich um Krankenversicherungskosten.
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Eine Aufhebung ist immer nach § 48 oder 45 SGB X. Die Frage ist doch wohl eher, ob die Aufhebung gerechtfertigt ist oder nicht.
Wenn du tatsächlich überzahlt wurdest, wo wäre jetzt das Problem?
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Nein, es kann keine Sanktionen geben. Allerdings garantiert auch keine Ruhe. Dann wirst du persönlich eingeladen oder es kommt was Schriftliches, vielleicht auch eine Maßnahme. Es gibt auch Fallmanager, die nach Hause kommen etc. Vielleicht solltest du es dir also überlegen. Mitspielen hilft meist mehr.
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Nein, nur, wenn du den Kindesvater wissentlich verschweigen würdest.
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Ja, klar kannst du das, wenn du bedürftig bist.
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Natürlich muss sie Veränderungen im Einkommen melden. Das ist ja jetzt nicht unerheblich.
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Das sind doch getrennte Zulieferer oder nicht? Wenn das nicht ein Versorger ist, der Guthaben und Nachzahlung bereits auf der Rechnung verrechnet, kannst du nicht mit "mit dem Wasseguthaben zahle ich den Strom" beim Jobcenter argumentieren. Das Wasseguthaben wird als Einkommen angerechnet. Die Stromnachzahlung ist dein Problem.
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Lies mal bitte Wohngeldgesetz (WoGG) § 27 Änderung des Wohngeldes Nr. 27.27,
das sollte deine Frage beantworten.
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Von welcher Mietstufe und wieviel Personen reden wir denn?
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Bei den 959 Euro ALG2 jetzt ist der Mehrbedarf für die Schwangerschaft dabei, der fällt ja wohl weg, oder?
Mit 2500 Euro kann er mehr Unterhalt zahlen. 327 Euro für jedes Kind, 441 Euro Betreuungsunterhalt, also insgesamt 1095 Euro.
Ansonsten habe ich tatsächlich einen Fehler in der Berechnung, da euer Bedarf mit dem zweiten Kind 1736 Euro beträgt. Also rechnen wir neu:
1736 Euro Bedarf
150 Euro Elterngeld
- 30 Euro Versicherungspauschale
1095 Euro Unterhalt
438 Euro Kindergeld
= 1653 Euro Einkommen
Da gäbs also noch ca. 83 Euro vom Jobcenter. Vielleicht aber auch nur Wohngeld von der Wohngeldstelle.
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KV muss dann selbst gezahlt werden, eventuell gibt es einen Zuschuss vom Jobcenter, falls durch die Elternzeit keine kostenfreie Pflichtversicherung vorliegt.
Der Unterhalt für dich ist höher, da nach dem Einkommensausfall berechnet wird. Wenn du kein Kind vom Kindesvater zu betreuen hättest, könntest du ja arbeiten gehen. Soweit er den Mindestzahlbetrag für den Kindesunterhalt abgedeckt hat, muss er mit den Rest seines Einkommens bis zum Selbstbehalt für dich einsetzen.
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Die Frage wurde dir beantwortet. Jeder Mensch kann vei jedem vorbeischauen. Ob man aber jeden in die Wohnung lässt, ist, soweit kein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, eigene Entscheidung. Dein Sohn hat den Zugang erlaubt, also ist alles rechtens.
Auf eine Wohnung muss man nicht warten, die wird auch nicht zugewiesen, die mietet man einfach an. Im Übrigen ist deinem Eingangsbeitrag klar zu entnehmen, dass sie sich überwiegend bei deinem Sohn aufhält.
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Und wieso Sozialamt, wenn - zumindest beim Gatten - Erwerbsfähigkeit vorliegt?
Was genau noch geklärt werden muss, kann dir eh keiner sagen. Vielleicht fehlt was auf der Bestätigung vom Jugendamt. Willst du lieber noch wochenlang zwischen den Ämtern hin und her laufen? Wenn die Ämter sich untereinander verständigen, geht das definitiv schneller. Oder solls langsam gehen?
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Nach dem Unterhaltsrechner müsste er mit dem Einkommen für jedes Kind 307 Euro Kindesunterhalt und für dich 291 Euro Betreuungsunterhalt zahlen, also insgesamt 833 Euro. Müsste auch stimmen, sein Selbstbehalt von 1280 Euro verbleibt ihm ja definitiv.
Das bedeutet
150 Elterngeld
- 30 Versicherungspauschale
291 Betreuungsunterhalt
614 Kindesunterhalt
438 Kindergeld
= 1463 Einkommen
Bedarf war ja 1445 Euro. Wenn er voll Unterhalt zahlt, bräuchtest du kein ALG2 mehr.
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Was verdient er denn und gibt es neben dem einen Kind noch weitere Kinder, denen er unterhaltspflichtig ist? Wird er denn freiwillig Kindes-und Betreuungsunterhalt zahlen? Er zahlt ja jetzt schon unter dem Mindestunterhalt, denn der beträgt 393 Euro und nicht 343 Euro. Aber das wird das JC sicher prüfen und ihn notfalls verklagen.
Arbeitest du derzeit oder wird das Elterngeld beim Sockelbetrag von 300 Euro bleiben?
Gehen wir vom einfachsten aus, nämlich 300 Euro Elterngeld und kein Unterhalt, stattdessen Unterhaltsvorschuss. Die Sätze sind schon 2022.
449 Regelsatz du
285 Regelsatz Kind 4 Jahre
285 Regelsatz Kind 0 Jahre
161,64 Mehrbedarf Alleinerziehung
556 Miete
= 1736,64 Bedarf
300 Elterngeld
- 30 Versicherungspauschale
438 Kindergeld
343 Unterhalt
177 UVG
= 1288
= 508,64 ALG2
Die 947 Euro ALG2 derzeit können nicht stimmen.
446 du
283 Kind
160,56 MB Allein
556 Miete
= 1445,56 Bedarf
219 Kindergeld
343 Unterhalt
= 562 Einkommen
= 883,56 ALG2
Das ist jetzt keine unerhebliche Differenz, irgendwas stimmt also mit deinen Angaben nicht.
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Ihr seid trotzdem weiterhin eine Haushaltsgemeinschaft. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, wird dir das Jobcenter sicherlich mitteilen.
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Weitersuchen, bis du einen Händler findest. Die von dir begehrten Leistungen sind definitiv "Kann" Leistungen. Das JC muss nicht unbedingt ein Auto finanzieren, es kann es auch genausogut ablehnen. Daher ist es an dir, den Bedarf darzulegen.
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1200 Euro und das JC zahlt die Miete schon direkt an den Vermieter oder 1200 Euro und ihr müsst die Miete selbst überweisen?
Kannst du bitte mal einen aktuellen Bescheid (Berechnungsbogen reicht) anonymisiert als pdf hochladen?
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Dann trag ihn als Person in der Haushaltsgemeinschaft ein.