Das Guthaben wird im Monat nach Zufluss angerechnet, also im Februar. Je nachdem, ob das Jobcenter es rechtzeitig vor Zahllauf Februar die Änderung erfassen kann, bekommst du im Februar gleich weniger Geld oder aber musst die Überzahlung später zurück zahlen. Wobei das mit 10% des Regelsatzes (bei zu später Mitteilung mit 30% des Regelsatzes) fix ist.
Beiträge von Tamar
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Kommt jetzt drauf an. Wenn es wegen der Arbeitsaufnahme war, muss das JC prüfen, ob der erste Lohn noch während des ALG2 Bezuges zugeflossen ist.
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Kann ich die etwaigen zukünftigen Einnahmen durch Krankenhaus-Tagegeld mit den (vorheringen/zukünftigen) Ausgaben für die PKV verrechnen?
Nein. Das ist wie beim Lottogewinn: da sind auch nicht die Einsätze der letzten x Jahre absetzbar, sondern nur der Einsatz, der zur Erzielung des Einkommens führte. Also maximal der Monatsbeitrag für den Monat in dem das Tagegeld gezahlt wurde.
Ggf. solltest du daher über einen Wechsel in den Basistarif nachdenken. Denn es sind fast 200 Euro Differenz, fast der halbe Regelsatz. Wie willst du das bezahlen?
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Das wirst du mit einfachen Behauptungen sicher nicht erreichen. Den Personalausweis hast du zurück erhalten. Ich wüsste auch nicht, was an der nicht sofortigen Rückgabe unzulässig sein soll. Auf welche Rechtsnorm möchtest du dich dazu berufen?
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1. Im Normalfall solltest du einen Aufhebungsbescheid erhalten.
2. Dafür erhältst du eine Aufforderung, in der eine Frist gesetzt wird. Oder du beantragst die endgültige Festsetzung von dir aus, wenn du weniger Einkommen als prognostiziert hattest.
3. Nein. Nur, dass du zum 1.2.22 umziehst mit neuer Anschrift, damit dir Schriftverkehr übersendet werden kann.
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Was genau beanstandest du und was denkst du, was du mit einer Beschwerde erreichst? Einen "Ton" wirst du nicht beweisen können. Und wenn Kontoauszüge verlangt werden und du z. B. nur Umsatzanzeigen einreichst, sind das eben keine Kontoauszüge.
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1. Das mag ja so sein, denn Lohn wird nach Zufluss angerechnet. Aber auch Alg1 ist am 31.1. fällig und damit leistet das Jobcenter trotz Anrechnung von Lohn mit dem Januar ALG2 auf das Alg1 voraus.
2. Das habe ich verstanden und erläutert, wieso das so ist. Weil dem JC unter Umständen ein Teil des Arbeitslosengeldes zusteht.
3. Nein. Das Schreiben hast du. Das ist der aktuelle Bewilligungsbescheid, auf dem ja noch kein Alg1 ab 11.1. als Einkommen aufgeführt ist.
Dein Partner hängt nicht in der Luft. Euer Lebensunterhalt ist mit seinem Lohn und dem aufstockenden ALG2 doch gedeckt. Die große Lücke kommt erst noch, nämlich dann, wenn das Jobcenter das Alg1 z. B. ab März anrechnet und dann Ende Februar entsprechend weniger ALG2 zahlt, das Alg1 für März aber erst Ende März ausgezahlt wird.
Auch bekommt dein Partner keinen extra Bescheid. Wozu? Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und bekommt gemeinsam ALG2. Das ist nicht dein ALG2 Bescheid, das ist euer Bescheid.
Ob der Vorschuss gleich Alg1 ist, weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht, was er an Alg1 bekommt und wie hoch euer ALG2 ist, welche Freibeträge berücksichtigt werden usw. Wende dich ans Jobcenter, dass die vielleicht die Erstattung noch im Januar abwickeln, so dass er bereits ab Februar Alg1 direkt bekommen kann. Aber bedenke dabei die unterschiedliche Zahlweise! Es wird definitiv einen Monat mit deutlich weniger Geld geben.
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Das ist ein normaler Vorgang, wenn ALG2 bezogen wird. ALG 1 wird ja als Einkommen beim ALG2 angerechnet. Solange es noch nicht fließt, zahlt das Jobcenter quasi Vorschuss auf das ALG 1 und das will es von der Agentur für Arbeit zurück.
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Du musst dich freiwillig krankenversichern. Dabei hilft dir deine Krankenkasse.
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Jetzt würde mich interessieren ob die Zahlungen auch eingestellt werden, obwohl ich das gesamte Erbe nicht für meine Lebensunterhaltungskosten nutzen kann, da ich meine Schulden zurückzahlen muss?
Ja, natürlich. Außerdem musst du nicht, du willst.
Also „wie Gewonnen so Zerronnen“ ändert sich meine finanzielle Lage bezüglich der Anforderungen für den Anspruch auf ALGII nicht wirklich und es bleibt alles beim Alten, oder darf ich das Erbe gar nicht für die Schulden verwenden?
Du kannst es durchaus für die Schulden verwenden. Allerdings gibt es dann ALG2 nur als Darlehen, das heißt, du hast umgehend wieder neue Schulden am Backen.
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Ohne dich vorher mal zum ÄD oder PD zu schicken? Wie genau heißt denn diese Maßnahme und was ist das Ziel für danach?
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Und wieso kam das mit der Maßnahme etc. nicht gleich am Anfang? Wenn man schreibt, dass man 25 ist und seit der Schule wegen Depressionen nichts gemacht hat, mithin seit mindestens über 6 Jahren: woher soll da jemand erahnen, dass du gerade irgendeine Maßnahme machst?
Was ist das genau für eine Maßnahme? Von der Berufsberatung? Rehabteilung? Normale Arbeitsvermittlung? Welche Dauer hat sie? Gab es davor Untersuchungen beim Ärztlichen oder Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit?
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Nach BGB sind aber nunmal Verwandte 1. Grades ein Leben lang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings ist diese Pflicht nicht durchsetzbar, wenn derjenige, der Unterhalt will, arbeiten könnte (Erwerbsobliegenheit). Kann er das aber nicht, besteht nunmal besagte Unterhaltspflicht.
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Du kannst ALG 2 beantragen. Ob das Jobcenter von der sogenannten Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) ausgeht, kann man nicht vorhersagen. Das erfährst du nur, wenn du einen Antrag stellst. Solltest du jedoch tatsächlich dauerhaft krank sein, bestünde durchaus ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, da die Erwerbsobliegenheit nach BGB nicht greift, denn du kannst ja nicht arbeiten.
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1. Wenn du sicher bist, dass die neue Wohnung angemessen ist, brauchst du keine Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II. Denn die damit in Zusammenhang stehende Norm im § 22 Absatz 1 SGB II, dass nilach einem Umzug ohne wichtigen Grund nur die alten Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, gelten nur für den örtlichen Vergleichsraum. Du aber willst ja in ein anderes Gebiet ziehen.
2. Ja, richtig.
3. Das neue JC wird dich wahrscheinlich so behandeln wie jeden Neuantragsteller und für 6 Monate bewilligen wollen. Damit musst du auch eine EKS für 6 Monate machen.
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Und was spricht dann gegen das Ausfüllen der Anlage? Der vereinfachte Zugang gilt erstmal nur bis 31.3.22 und die Vermögensprüfung ist nur für 6 Monate ausgesetzt. Der gesetzliche Bewilligungszeitraum geht aber mit 12 Monate deutlich darüber hinaus. Das JC muss also 6 Monate ohne Vermögen und 6 Monate mit Vermögen prüfen können.
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M. E. n. müsste sogar eine Beihilfe möglich sein. Das Kind gehört ja für die Dauer des Aufenthaltes zu deiner Bedarfsgemeinschaft.
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Jein. Wenn es ein Darlehen + 2 normale Erstattungsforderungen sind, ist das zulässig:
Die Aufrechnung, die zusammen mit bereits laufenden Aufrechnungen nach Absatz 1 und nach § 42a Absatz 2 insgesamt 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen würde, ist unzulässig.
Wenn es mehr als ein Darlehen ist (also z. B. 2 Darlehen + eine normale Rückforderung), geht das nicht:
(2) Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt.
Denn der § 42a Absatz 2 SGB II besagt deutlich, dass alle Darlehen nur mit maximal 10% aufgerechnet werden können. Aber zeitlich unbegrenzt, "solange ALG2 bezogen wird", während § 43 Absatz 2 SGB II bei anderen Erstattungsforderungen eine Aufsummierung bis 30% zulässt.
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Niemand. Die Anrechnung beim Jobcenter ist korrekt. Das wurde schon vor Jahren höchstrichterlich entschieden.
Ihr könnt bei der Familienkasse einen Antrag auf Erlass der Forderung stellen mit der Begründung, dass das Kindergeld vom Jobcenter angerechnet wurde.
Ließ dazu bitte Billigkeitserlass bei Rückforderung von Kindergeld - Haufe.de.
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Nein, das wird nicht beachtet. Allgemein wird empfohlen, in die IV/IV zu wechseln, was zu höherem Wohngeld führt und beim Finanzamt zu einer Steuererstattung anstelle einer Nachzahlung.
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Das muss das zuständige Jobcenter entscheiden. Das kann überall anders sein.