Beiträge von Tamar

    Diese Kosten werden vom Einkommen abgesetzt. Also 70 Euro Fahrtkosten, 30 Euro Versicherungspauschale. Zusammen sind das genau der Grundfreibetrag von 100 Euro, der auch garantiert beim Einkommen der Tochter berücksichtigt wird. Für das Waschen wird es keinen Abzug geben. Solche Kosten sind im Regelsatz enthalten und du wirst es auch nicht hinbekommen, die gesonderten Kosten irgendwie zu belegen/beziffern.

    Ist die Tochter überhaupt noch Teil der Bedarfsgemeinschaft oder hat sie selbst genug Einkommen?

    - wird die Nachzahlung auf einmal bezahlt oder würde das Jobcenter
    monatlich zahlen?

    - wie wird diese Nachzahlung berechnet? Werden die Einnahmen aus der
    aktuellen Hilfstätigkeit berücksichtigt bei der Nachzahlung?

    - Könnte das Jobcenter eine Nachzahlung verweigern, weil ich in dem
    Bezugszeitraum genug gearbeitet habe?

    Eine Nachzahlung kommt in einer Summe. Und natürlich ist Einkommen, das dir zugeflossen ist, bei der Berechnung zu berücksichtigen. Wenn das Einkommen ausreichend für dich und deine Familie war, gibt es natürlich kein ALG2.

    -Gerne würde ich einen Folgeantrag machen und Weiterbildungen beim
    Jobcenter beantragen. Falls ich die Nachzahlung bekomme, wird dieses
    Geld beim neuen Antrag berücksichtigt?

    Die Nachzahlung wäre kein Einkommen. Allerdings kannst du nicht mal eben so einfach deinen Job kündigen, weil du lieber ALG2 möchtest. Womit wir bei

    -Kann das Jobcenter einen Folgeantrag verweigern und mich zwingen weiter
    meine Grundsicherung durch Lagerjobs zu sichern, obwohl ich
    Ingenieur bin?

    - Ich beabsichtige ein Haus zu finanzieren später. Ich habe schon mal von
    einigen gehört, das der Bezug von ALG2 den schufascore negativ
    beeinflußt. Ist es tatsächlich so? Wenn ja wie groß sind ungefähr
    die negativen Einflüße?

    wäre mn. Ich weiß nicht, was du denkst, was ALG2 sein soll. Das ist keine Leistung, um einen gesellschaftlichen Status beibehalten zu können. Das ist eine Leistung, um das Existenzminimum zu sichern und du hast alles zumutbare zu tun, um das ALG2 schnellstmöglich zu beenden oder zu mindern. Dazu gehört natürlich in erster Linie arbeiten. Und zwar in jedem zumutbaren Job. Es gibt keinen Berufsschutz. Den gibt es noch nicht mal im normalen Arbeitslosengeld.

    Solltest du also deine Arbeit kündigen, gibt es eine Sanktion und unter Umständen wirst du zum Kostenersatz für alles ALG2, das nach Kündigung gezahlt werden muss, herangezogen.

    - Ich beabsichtige ein Haus zu finanzieren später. Ich habe schon mal von
    einigen gehört, das der Bezug von ALG2 den schufascore negativ
    beeinflußt. Ist es tatsächlich so? Wenn ja wie groß sind ungefähr
    die negativen Einflüße?

    Schönes Ziel. Dazu solltest du deine Energie aber nicht in den Erhalt von ALG2 legen, sondern in die Aufnahme einer sehr gut bezahlten Beschäftigung.

    Ansonsten befasst sich dieses Forum mit Fragen zu Sozialleistungen. Angesichts dessen ist hier sicher kein Forum zu Fragen, die der Schaffung von Vermögen dienen.

    - Wie lange kann man maximal ALG 2 beziehen? Gibt es eine Limit?

    Gibt's solange man bedürftig ist und kein Haus bauen möchte.

    Gibt es hier eine Möglichkeit dies anzufechten weil im Ernst wie hätte ich sonst den Januar überleben sollen?

    Mit einem Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II. Du siehst: auch hier hättest du zurückzahlen müssen.

    Dazu gab es ja nicht das volle Gehalt im Januar also wie wird das gemäß des Zuflussprinzips geregelt?

    Muss ich die 889.-€ nun voll zurückerstatten?

    Angerechnet wird, was zugeflossen ist, also die 1175 Euro. Abzüglich Freibetrag. Die 889 Euro könnten also durchaus stimmen. Genau kann man das nur sagen, wenn man die Berechnung des JC sehen könnte.

    Frau kann nicht Auto fahren, ich habe keinen Führerschein, mit Bus ist keine Alternative:

    Die Busse fahren so schlecht, das kollidiert mit den Terminen.

    Und 28,00 € für einen Artztermin bzw. 50,00 € zur Physiotherapie sind bestimmt nicht im Regelsatz vorgesehen oder?

    Die zum Arzt sind definitiv im Regelsatz enthalten. Das ist nunmal das Prinzip von Pauschalen. Was "auf dem Land" teuer ist (Fahrtkosten) wird dann durch was anderes, was in der Stadt teurer ist, ausgeglichen. Die normalen Fahrten, die jeder Mensch hat, sind also drin. Hättet ihr gar kein Auto, müsstest ihr die Fahrten zum Hausarzt trotzdem selbst bezahlen. Nur abweichende (besondere) Bedarfe, die nicht üblich sind (wie eben regelmäßig verordnete Physio-Termine über einen längeren Zeitraum) würden unter § 22 Abs. 6 fallen.

    Fahrten "ab und zu" zum Hausarzt sind pauschal im Regelsatz enthalten. Das muss ja jeder ab und zu mal, ob nun Arzt, Behörden usw. Der eine mehr, der andere weniger, aber das ist Sinn und Zweck von Pauschalen.

    Erst, wenn es über das Normale hinaus geht, also z. B. wöchentliche Termine beim Physiotherapeuten über einen längeren Zeitraum, könnte nach § 22 Absatz 6 SGB II - Mehrbedarfe geltend gemacht werden.

    Buchhalter ist ein Berufsabschluss. Hast du dir den Abschluss erworben und kannst das nachweisen? Was hat dich nach Abschluss der Ausbildung gehindert, in dem Beruf zu arbeiten? Was spicht gegen eine Auffrischung? Welche anderweitigen Tätigkeiten hast du dir ersatzweise vorgestellt? Was ist dein (Berufs)Wunsch?

    Nein, man kann deine Fragen nicht beantworten, weil man sich keinen Überblick über deinen beruflichen Werdegang machen kann und immer noch nicht weiß, welche konkreten Angebote es gab. Weil "mögliche Weiterbildung" ist ja nun auch nichts konkretes.

    Wenn du gar keine Weiterbildung machen kannst, was willst du dann machen? 1 Euro Job? Bewerbungsmaßnahme?

    Kann das sein, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist? Dein Beitrag ist wirklich schwer verständlich, insbesondere zur Terminvereinbarung. Kannst du das vielleicht nochmal überarbeiten?

    Ansonsten: was hält dich davon ab, dich an einer Universität einzuschreiben, wenn du studieren willst? Abitur hast du doch sicherlich? Wie alt bist du denn?

    Die Betriebseinnahme musst du erst mit der abschließenden EKS angeben. Aus den Einnahmen und den Betriebsausgaben in diesen 6 Monaten wird dann dein Gewinn ermittelt und zu gleichen Teilen auf die 6 Monate verteilt als Einkommen angerechnet.

    Umsatzsteuer kannst du nur als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie in einem der 6 Monate vom Finanzamt in Rechnung gestellt wurde und fällig war.

    Bekommst du ALG2 vorläufig aufgrund Selbstständigkeit? Musstest du für den aktuellen Bewilligungszeitraum eine vorläufige EKS abgeben? Normalerweise wird doch bei Antragstellung erläutert, wie das mit den Selbstständigen im ALG2 läuft und wie der Gewinn im Bewilligungszeitraum ermittelt wird.

    Die Tilgung privater Schulden ändert übrigens nichts an der vollen Berücksichtigung als Einkommen. Gibst du es also dafür aus, wirst du wohl neue Schulden aufbauen, dann beim Jobcenter.

    und der Vermieter nicht in der Lage is die Mängel zu beseitigen

    Wie sehen denn die Bemühungen gegenüber dem Vermieter aus? Mämgelanzeige schriftlich erfolgt? Zum Mieterschutzverein gegangen oder zu einem Anwalt für Mietrecht? Miete gemindert wegen der Mängel?

    Was genau kannst du an Bemühungen, die Wohnsituation mit dem Vermieter zu klären, nachweisen?

    Wieso geht das Jobcenter davon aus, das ich für ihn einstehe und ihn unterhalte? Ich bin nicht unterhaltsverpflichtet ihm gegenüber !

    Weil es das SGB II nunmal so vorsieht und nach dem Grundgesetz das Institut der Ehe geschützt ist, was bedeutet, dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als Ehepaare. Du kannst die Unterstützung von der Steuer absetzen.

    Was kann er tun, dass wenigstens seine Krankenversicherung übernommen wird?

    Wieviel Euro liegt ihr denn über dem Bedarf? Ab welchem Monat wurde abgelehnt, d. h. wieviel Monate betragen seine Beitragsschulden bisher?

    Das schlimme daran ist, dass er sich gerne impfen lassen würde, dies aber jetzt nicht mehr geht, da ja die entsprechende Versicherung nicht vorliegt

    Natürlich ist er krankenversichert. Entweder als freiwillig Versicherter (hier muss er einen Antrag stellen)

    oder gem. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflicht.

    Letzteres könnte beitragsmäßig aber teurer werden, es empfiehlt sich also die freiwillige Versicherung.

    Heirat und Familienversicherung wäre auch noch eine Option.

    Ebenso geht er nunmehr seit 1 Woche einem Ehrenamt nach ( ist ja nicht so dass er nicht arbeiten will), welches er wohl wieder aufgeben kann, da es zu Fuss zu weit weg ist und er kein Geld hat für den ÖPNV.

    Was ist das für ein Ehrenamt? Mit einem Freiwilligendienst wäre er darüber gesetzlich krankenversichert, hätte etwas Einkommen und sogar Arbeitslosenversicherung wird gezahlt.

    Einen Job wird er ohne Impfung in der Gastronomie nicht bekommen

    Es wird seit Dezember 2020 in Deutschland geimpft. Er hätte es schon längst hinter sich bringen können. Auch ist er sicherlich nicht nur auf Arbeit in der Gastronomie beschränkt.

    Geraten wurde uns bisher: - ich solle ihn rauswerfen

    - ich soll weniger verdienen ( anstatt 100% nur noch 75% Stelle)

    Nun, wenn es eine echte Trennung ist, ist das natürlich möglich. Zeugt auch davon, dass es mit der Liebe doch nicht so weit her ist.

    Bei zweitem wird es eine Sanktion geben und du machst dich kostensatzpflichtig.

    Es geht lt. deiner Überschrift um eine endgültige Festsetzung, oder? Wenn ja, darf das Jobcenter saldieren, schaust du:

    (6) Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die

    abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum

    in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden,

    sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten

    Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären.