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Beiträge von Grace
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Hiermit besttätige ich die 24,59€ schreiben ?
HalloFülle die Anhörung aus, Blatt hast du ja. Kannst du auch lassen,
abgezogen wird das sowieso. Damit ist hier Alles erklärt.Gruß
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Bestätige einfach die 24,59 Euro in der Anhörung.
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Also brauche ich nichts weiter zutun richtig ? Die 24,59€ werden uns abgezogen
Richtig, mit oder ohne Anhörung. Falls du Lust hast, bestätigst
du mit der Anhörung die Tatsache. Dann geht die Bearbeitung
schneller. Die Anhörung nach § 24 SGB X ist vorgeschrieben,
bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, bei Jedem und immer. -
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So und hier legen wir mal den Panikschalter auf "OFF". Was bedeutet eine
Anhörung nach § 24 SBG X? Antwort Gesetz:Alles anzeigen(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn
1. eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im
öffentlichen Interesse notwendig erscheint,2. durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist
in Frage gestellt würde,3. von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag
oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen
werden soll,4. Allgemeinverfügungen oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl erlassen werden sollen,
5. einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepasst
werden sollen,6. Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen oder
7. gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll; Nummer 5 bleibt unberührt.
Wir stellen also fest, ein ganz normaler Vorgang bei Überzahlung.Wie schon geschrieben habe jetzt natürlich panik das uns die Leistungen eingestellt werden wegen 24,59€ weiss garnicht was ich machen soll
Du hast doch schon Alles getan.Ich habe vor 1.Woche einen Schreiben vom Jobcenter bekommen da ich die Nebenkostenabrechnung von 2016 vergessen habe abzugeben daraufhin sollte ich so schnell wie möglich die Nebenkostenabrechnung von 2016 einreichen was ich auch sofort gemacht habe . Laut Nebenkostenabrechnung habe ich 24,59€ Gutschrift gehabt was auch stimmt . Wie man im Schreiben sehen kann steht dort " Zu Unrecht erbrachte Leistungen " .
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Zur Problematik an sich hier Informationen und ich bitte darum sie zu lesen.
Halte das hier für virtuelle Verständigungs-Probleme!@Maximuster007 schaue bitte in deine Konversation!
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Hallo Grace, sorry! Ich hoffe jetzt passt es? Lg
Alles gut! -
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Bitte beachten und lesen:
Hochladen von Dokumenten für Hilfestellung bitte als PDF -
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im Forum!Es fehlt jetzt nur der Einstellungsbeischeid.
Vorschlag, mache eine Kopie von der E-Mail.Ich hab meine Unterlagen beim neuem Jobcenter abgegeben und habe den Einstellungsbescheid vom altem Jobcenter beantragt, leider war mein zuständiger Sachbearbeiter krank und er hatte auch keine Vertretung. Er hat sich am 22.02.2018 per Email bei mir gemeldet und meinte das er krank war.
Dann weiß dein neuer SB Bescheid, denn die Verzögerung hast du
ja nicht zu vertreten. Krankheit ist höhere Gewalt und im Winter
ist eben Grippezeit. -
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Der Missbrauch von Dislike auf rechtlich korrekte Beiträge hat Konsequenzen. @Jochen, du hättest besser unsere Forenregel
gelesen. Thema geschlossen! -
Nur präzise Angaben machen wirkliche Hilfe möglich. Wenn Jemand
das nicht will, sollte er virtuell nicht Hilfe suchen. Denn wenn nicht alle
Angaben gemacht werden und die Helfenden einen Fehler machen, steigt
uns der Themenersteller ebenfalls auf den Kopf. Das dann mit Recht, weil
er falsch informiert wurde.Das merke dir bitte für die Zukunft, @Barbara! Beitrag korrigiert!
selbst ich verstehe überhaupt nicht, wieso die Tochter nicht in der Lage war, selbst für den Antrag zu sorgen. Eine erwachsene Frau und Mutter eines Kindes müsste dazu in der Lage sein. Jetzt hat sie leider merken müssen, dass sie dadurch Geld verloren hat.
eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Deine Tochter wußte aus dem alten Bescheid, wann der Bewilligungzeitraum endet und hätte selbst für den WBA sorgen müssen.
Völlig korrekter Beitrag von @Corinna, ist so, Punkt!!!!
So und ich verstehe das auch nicht, völlige Zustimmung zu
@Corinna und @vierzehnnothelfer. Dann sind wir schon drei,
die es nicht verstehen und der TE sollte sein Verhalten bitte
überdenken. Eventuell dann real eine Beratungsstelle aufsuchen,
anstatt virtuell Hilfe zu suchen. -
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Titel bereinigt und mehr Aussagekraft! Geholfen wird hier
Alle, muss nicht explizit geschrieben werden. -
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