So eine Überweisung kann je nach Bank bis zu 7 Werktage
in Anspruch nehmen. Wenn das JC am 05.04. angewiesen
hat, müsste es bis 13.04. da sein.
Beiträge von Grace
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Wieder mal sind drei Monate vorbei, in denen das BVerfG nicht über den
Sanktionsvorlage-Beschluss entschieden hat, daher stellen wir diesmal eine
öffentliche Sachstands-Anfrage und weisen das BVerfG auf die Folgen der
Sanktionen hin. Tacheles hat mit Datum vom 05.04.2018 folgendes Schreiben
an das Bundesverfassungsgericht geschickt:In der Sache
1 BvL7/2016
wird diesseitig, als Stellungnahme erstellender Sachverständiger Dritter,
angefragt, wann nun mit einer Entscheidung in dem Vorlage-Verfahren zur den
Sanktionen im SGB II zu rechnen ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Jahr 2017 die Sanktionen von den
Jobcentern nochmal gesteigert wurden. Aus den bei der Bundesagentur für
Arbeit unter Statistik veröffentlichen Daten wird ersichtlich, dass sich im
Vergleich zur Sanktionsstatistik Nov. 2016 zu Nov. 2017 die Anzahl der
Sanktionen von 935.408 Sanktionen im Jahr 2016 auf 956.544 Sanktionen
im Jahr 2017 gesteigert wurden. Das ist eine Steigerung um 21.136 Sanktionen
gegenüber dem Vorjahr. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 die
Grenze von einer Million Sanktionen überschritten wurde.
Jede Sanktionen bedeute eine nicht vertretbare Einschränkungen des
Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür
für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der
60 % - und 100 % - Sanktionierten.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass das BVerfG zeitnah die Sanktion-Regeln
prüft und klarstellt, was die Jobcenter dürfen, unter welchen Voraussetzungen sie
das dürfen und das die SGB II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht,
den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozialcharta, die Behindertenkonvention und
gegen das deutsches Verfassungsrecht sind, so zumindest unsere Auffassung.Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, auch im Namen der 6.219.544 Menschen
(Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen müssen eindringlich darum
bitten, das Vorlage-Verfahren zu den Sanktionen im SGB II nicht weiter aufzuschieben,
sondern zeitnah zu entscheiden.
Mit freundlichen GrüßenWir sind gespannt, wie sich das BVerfG dazu positioniert.
Hier unser Schreiben zum Download: Schreiben an BVerfG vom 05.04.2018Harald Thomé
Tacheles - Online Redaktion
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In diesem Thema ist tatsächlich Alles gesagt.
Thema geschlossen! -
Themen zusammengefügt! Bitte mache doch nicht immer
neue Themen auf! Kann Alles zusammen beantwortet werden! -
Was ist heute schon legal. Ist eben so wie bei rot über die Ampel. Man darf sich nicht erwischen lassen. Und selbst das Amt versucht immer wieder eine Unterschrift zu erpressen durch Sanktion. Also was ist heute schon legal.
Merkwürdige Denkweise! Die Gesetze sind vorhanden und
zu beachten! Wer es nicht macht muss auch die Folgen
tragen. Ich zitiere hier @Corinna:Es gibt da keine legalen Tricks. Anscheinend sind z.B. Erwerbsminderungsrenter gemeint, die zusätzlich Grundsicherung erhalten. Hier ist ein Aufenthalt im Ausland unschädlich.
So ist es und alles Andere wären Verstöße gegen geltendes Recht.
Nach geänderter Regelung sogar Bußgeld behaftet:Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63 - 63b)
Denn ein ALG II Empfänger unterliegt Pflichten. Die sind im SGB II klar
definiert. Das zur Klarstellung hier!
Ich würde auch darum bitten jetzt das OT hier
in einem fremden Thema zu beenden! -
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Einmal @Corinna zitieren der Ordnung halber.
die Kosten für die Jugendweihe werden im Normalfall über das Bildungspaket übernommen. Kosten für ein Kleid werden i.d.R. nicht als Zuschuß erbracht, hier wäre ein Antrag auf ein Darlehen sinnvoll.
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Einmal @Casa zitieren der Ordnung halber!
Das Problem ist, dass du aber dafür verantwortlich bist, dass du nicht dort warst. Verschlafen ist kein Grund nicht zu einem Termin zu erscheinen.
Allerdings sind Sanktionen oftmals formal rechtswidrig, weil Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen. Interessant ist auch die Frage, ob die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses verhindert wurde, wenn es nachträglich geschlossen wurde. Das widerspricht schon dem Wortlaut "verhindern".
Ich würde hier Widerspruch einlegen und hinterher ggf. sogar klagen.
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Richtig, weil er nicht lesbar war und für Helfende nicht
zumutbar. Tut mir leid! Ich denke, damit können wir
zumindest dieses Thema beenden. Was sinnvoll ist, oder
auch nicht, entscheidet immer noch das Team hier im Forum. -
Meine erste Antwort wurde auch ohne Vorwarnung einfach so gelöscht. Deshalb sind meine Antworten vielleicht etwas kurz gefasst, bevor ich wieder umsonst was geschrieben habe.
HalloDiese Aussage ist falsch, gerade nachgesehen und es wurde
nichts gelöscht. Wenn etwas gelöscht wird, sehe ich das.
Da du immer neue Themen eröffnest, dazu Themen, die in
einem Thema bearbeitet werden können, werden sie, wenn
notwendig, zusammengefasst. Damit Helfende den Überblick
behalten können.PS: Hier im Thema steht es auch, dass zusammengefasst wurde.
Bitte lesen, meinen Beitrag #5!Gruß
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Warum kann man seine Beiträge später nicht nachträglich bearbeiten?
Eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten ist völlig ausreichend.
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Hallo!
Bitte nicht für jede Frage neues Thema aufmachen
Themen zusammengefügt, können in einem Thema
bearbeitet werden.Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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