wurde durch mein Jobcenter aufgefordert (zum 1. Mal) eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16d Sozialgesetzbuch anzunehmen. Dieser unsinnige 1,02 Euro Job sollte 3 Monate andauern. Aufgrund meiner Erkrankungen, bestätigt durch medizinisches Gutachten der Bundesagentur für Arbeit, darf die tägliche Arbeitszeit 4 Stunden nicht übersteigen.
Sollte sich die Maßnahme von den Anforderungen und der Stundenanzahl her
im Rahmen des medizinischen Gutachtens bewegen, ist sie zumutbar.
Denn sie dient letztendlich der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess,
der dir eventuell ein Leben ohne ALG II ermöglicht, oder mit ALG II Aufstockung.
Der Versuch, dass komplett zu boykottieren erschließt sich mir hier nicht ganz.
Alles anzeigen§ 16d Arbeitsgelegenheiten
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder
Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine
Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten
zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich
sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind.
2§ 18d Satz 2 findet Anwendung.
Es sollte doch in deinem eigenen Interesse sein.
Wie alt bist Du?, Was für eine Maßnahme ist das? Wenn Du unter einer so schweren Erkrankung leidest, warum bist Du nicht durchgehend krankgeschrieben?
Das sind die Fragen, die sich mir bei der Schilderung stellen.
Diese Fragestellung ist entbehrlich, siehe § 16 SGB II Arbeitsgelegenheiten
Der ärztliche Dienst hat ein Gutachten erstellt, indem TE sich bewegen sollte.
Da sind ständige AU eher unproduktiv. Bergen sie die Gefahr aus dem SGB II
zu fallen und ins SGB XII. Da für das SGB II eine tägliche Arbeitszeit von
mindestens 3 Stunden vorhanden sein muss.
§ 8 SGB II - Erwerbsfähigkeit
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