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Beiträge von Grace
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Und auf die Gefahr hier gelüncht zu werden
Wir lynchen niemanden, etwas nicht zu wissen, ist nicht schlimm.
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten. -
Themen zusammengefügt! Können in einem Thema bearbeitet werden,
damit sich Jedem die Thematik erschließt. -
Ich habe dies mit bestem Gewissen gemacht. In den Forenregeln konnte ich dazu keine Angaben finden.
Schonmal was von Datenschutz personenbezogener Daten gehört?
Dazu braucht es keine Forenregeln, sondern eher das Wissen, wasim Bundesdatenschutzgesetz steht.
Ich habe diesen, inklusive der Begrüdung, mal angehangen. Zensur ist jetzt deutlich ausgeprägter, keine Adressen, Namen, etc.
2Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Von Zensur kann keine Rede sein, sondern von ordnungsgemäßen
und verantwortungsvollem Umgang mit personenbezogenen Daten
der Benutzer in unserem Forum laut Bundesdatenschutzgesetz.Bilder gelöscht und ich verweise auf folgende Ankündigung:
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Informationen zur Sozialhilfe mit grundsätzlichen Erläuterungen.
Bitte aufmerksam lesen! Es wird das erläutert, was @Corinna
angemerkt hat.Alles anzeigenInhaltsverzeichnis
Vorwort 6
Was ist das eigentlich – Sozialhilfe? 8
Definition von Erwerbsfähigkeit und voller Erwerbsminderung 9
Sozialhilfe als Teil des Sozialgesetzbuchs 12
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? 14
Die Leistungen der Sozialhilfe 16
Welche Leistungsformen gibt es in der Sozialhilfe? 17
Hilfe zum Lebensunterhalt 18
Regelbedarfsstufen 18
Kosten der Unterkunft sowie Heizkosten 23
Mehrbedarfe 25
Einmalige Bedarfe 28
Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung 30
Beiträge für die Vorsorge 33
Bedarfe für Bildung und Teilhabe 34
Zusammenfassung: Gesamtbedarf 39
Ergänzende Darlehen 40
Beispielrechnungen 40
Übernimmt die Sozialhilfe auch Schulden? 47
Welche Hilfen gibt es, wenn der Vermieter
die Wohnung kündigt? 48
Gibt es für Deutsche auch im Ausland Sozialhilfe? 49
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 51
Was bekommt ein Leistungsberechtigter? 52
..................................
Seite 11 ein Schaubild, was die Ausführungen @Corinna verdeutlicht.
Dazu bitte nähere Ausführungen vom TE, denn ich bin auch nicht
davon überzeugt, dass wir hier von Sozialhilfe reden.da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.
Arbeitsunfähig ist noch lange nicht erwerbsunfähig, zwei grundverschiedene Sachen.
Uns ist der Unterschied klar, dir auch, wenn du die Informationen gründlich liest. :D -
Hallo!
Das Zitieren von Textpassagen ohne Quellenverlinkung nicht erlaubt.
Zitat gelöscht! Bitte Zitat-Funktion korrekt einsetzen!
Gruß -
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Hätte von Dir gerne, nach Möglichkeit eine sachdienliche Information zu Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten.
Warum hast du meinen Link nicht gelesen? Also nächster Versuch
und versuche es diesmal bitte mit Lesen der Information:§ 16d SGB II - Arbeitsgelegenheiten
Weiter, auch bitte zur Kenntnis nehmen!
Muß sich das JC bei der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit an die in einem medizinischen Gutachten gemachten Einschränkungen halten, hinsichtlich zumutbarer täglichen Arbeitszeit, hinsichtlich körperlicher Einschränkungen.
Ist eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nicht Zumutbar, wenn die Bedingungen eines medizinischen Gutachten keine Berücksichtigung finden?
Meine Antwort war und ich zitiere mich selbst:Sollte sich die Maßnahme von den Anforderungen und der Stundenanzahl her
im Rahmen des medizinischen Gutachtens bewegen, ist sie zumutbar.
Denn sie dient letztendlich der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess,
der dir eventuell ein Leben ohne ALG II ermöglicht, oder mit ALG II Aufstockung.
Der Versuch, dass komplett zu boykottieren erschließt sich mir hier nicht ganz.
Du bist 4 Stunden am Tag arbeitsfähig! Bitte nenne mir einen vernünftigen
Grund, warum du nicht in der Lage bist an einer Maßnahme teilzunehmen.
Du schreibst:Mein sogenannter Kundenberater sagte zu mir, dass ich aber weiterhin auf dieser Liste stehen werde und wohl in wenigen Monaten nochmals angeschrieben werde mit der gleichen Aufforderung, nämlich einer solchen Zuweisung folge zu leisten.
Überlege selber, wie sich das für Andere liest. Und sicher, bekommst du das
nicht mit ständigen AU vom Tisch, da du 4 Stunden täglich arbeitsfähig bist.Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.
Also 4 Stunden täglich arbeitsfähig und das ist Fakt. Solltest du bei uns Tipps
für eine Verhinderung von Maßnahmen erwarten, muss ich dich enttäuschen.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum du an dieser Maßnahme nicht
teilnehmen kannst, wenn sie sich im Rahmen der Vorgaben des ärztlichen
Dienst in dem Gutachten bewegt, sorry.Du schreibst auch nichts weiter zu dieser Maßnahme, Zeit, Umfang, Tätigkeiten,
was genau erwartet man in dieser Maßnahme von dir? Hast laut deiner eigenen
Aussage auch noch nie an einer teilgenommen. Das wäre die erste Maßnahme
bei dir. Du schreibst aber Folgendes:Aber wenn man sich mal mit Teilnehmern einer solchen Zwangsmaßnahme unterhält, so ist zu hören, dass der Nutzen einer solchen Maßnahme eher bescheiden.
Woher weißt du das und mit wem hast du dich unterhalten, wenn du noch nie
eine Maßnahme hattest? Du musst doch ehrlich zugeben, dass sich das merkwürdig
liest. Keinerlei Erfahrungen mit Maßnahmen, aber Maßnahme mit AU verhindern
wollen.Fakt ist, bei 4 Stunden Arbeitsfähigkeit ist die Maßnahme nach § 16d SGB II
keinesfalls unzumutbar und du bekommst das nicht mit AU vom Tisch. Schaffst
dir höchstens neue Probleme. -
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Hallo!
Themen zusammengefügt! Bitte nicht immer neues Thema eröffnen,
sondern Thema weiterführen.Gruß
-
Hallo!
Es bringt tatsächlich nichts und ich werde jetzt Themen zusammenfügen
und Titel erweitern. Kann Alles in einem Thema bearbeitet werden.Bitte nicht immer neues Thema aufmachen, denn die Übersicht der
Problematik geht verloren.Gruß
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Diese Zuweisungen einer Arbeitsgelegenheit mit einer kleinen Aufwandsentschädigung von Euro 1,02 sollen der Integration am Arbeitsmarkt dienlich sein. Man soll strukturiert als der Maßnahme herausgehen und aufgrund dessen einen JOb finden.
Aber wenn man sich mal mit Teilnehmern einer solchen Zwangsmaßnahme unterhält, so ist zu hören, dass der Nutzen einer solchen Maßnahme eher bescheiden.
Ich wiederhole mich nochmal gerne. Siehe meinen Beitrag:Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16d SGB - Beitrag 5
Nun möchte ich gerne nochmals an meine Fragen anknüpfen.
- wer konnte krankheitsbedingt eine solche Maßnahme wiederholt nicht antreten. Wie war die Reaktion des Jobcenter.
- wer musste sich während einer solchen Maßnahme über einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen. Wie war die Reaktion des Trägers bzw. des Jobcenter???
Auch hier zitiere ich @Corinna und mich gerne noch einmal:Der TE erwägt, sich jedesmal zu Beginn einer Maßnahme krank schreiben zu lassen, was tatsächlich dann die Frage in den Raum stellen würde, warum er immer zu einer Maßnahme krank wird, nicht aber dazwischen. Natürlich sind beide Möglichkeiten für den TE kaum sinnvoll: während die Krankschreibungen zu Beginn einer Maßnahme sehr schnell auffliegen würden, wäre eine Dauer-Krankschreibung auch kontraproduktiv und würde entsprechende Konsequenzen haben.
Im Normalfall sollte der ALG II Bezug kein Dauerzustand sein. Von daher
wäre jedes Bestreben den Bezug zu beenden im eigenen Interesse. Da
der ärztliche Dienst ein Gutachten erstellt hat, indem eine Arbeit von
4 Stunden täglich möglich ist. Wäre eine angemessene Maßnahme, die dem
Rechnung trägt, durchaus möglich und sinnvoll.
Nimm an der Maßnahme teil, da es deine erste ist. Versuche nicht durch
eine überflüssige AU die Maßnahme zu verhindern. Du schaffst dir damit
nur weitere, nötige Probleme. -
Aber als Dateianhang hochladen und nicht einfach eine Fehlermeldung
produzieren, die ich dann beseitigen darf. :whistling:Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
Maximale Dateigröße: 1 MB
Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zipSuche dir was aus!

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Würdest du Zitate bitte richtig verlinken, denn es kommt die Meldung:
Sie haben einen ungültigen oder nicht mehr gültigen Link aufgerufen.
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Deaktiviert! -
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hmm Im Normalfall sollte der ALG II Bezug kein Dauerzustand sein. Von daher
wäre jedes Bestreben den Bezug zu beenden im eigenen Interesse. Da
der ärztliche Dienst ein Gutachten erstellt hat, indem eine Arbeit von
4 Stunden täglich möglich ist. Wäre eine angemessene Maßnahme, die dem
Rechnung trägt, durchaus möglich und sinnvoll.
Warum das nun vor, zu Beginn, oder während einer Maßnahme durch eine AU
verhindert werden sollte, erschließt sich mir da nicht ganz.? Mag sich der TE
dazu doch eventuell nochmal äußern. Der Wiedereingliederung in eine
Erwerbstätigkeit ist das jedenfalls wenig dienlich. Denn irgendwo muss der
Eingliederungsprozess ja beginnen und wenn es mit einer Arbeitsgelegenheit
nach § 16d SGB II ist. Ein Anfang ist besser als keiner. -
Alles anzeigen
Pressemitteilung Nr. 22/2018 vom 13. April 2018
Beschluss vom 14. März 2018
1 BvR 300/18
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats
des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine
sozialgerichtliche Kostenentscheidung nach Erledigung nicht zur Entscheidung
angenommen. Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert dargelegt, dass
die zu seinen Lasten erfolgte Kostenentscheidung unter Verletzung des
Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG ergangen ist und ihn daher in seinen
Grundrechten verletzt hat. ......................