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Merkblatt Wissenswertes zum Thema Nebenbeschäftigung
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Wir versuchen die Probleme sachlich zu lösen.
Dazu gehört auch die Wortwahl.
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Kind mit Rechtschreibschwäche steht Förderung zu. Jobcenter müssen
Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche auch längerfristig eine
Lernförderung bezahlen.
Leitsatz ( Redakteur )Dass Lernförderung nach § 28 Abs 5 SGB II ohne Rücksicht auf
Kompetenzfragen mehr als nur Nachhilfe und nicht nur kurzzeitige
Maßnahmen umfasst, folgt aus der Auslegung dieser Vorschrift im Lichte
des Urteils des BVerfG vom 9.2.2010 (- 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL
4/09 – BVerfGE 125, 175), in dessen Umsetzung sie geschaffen wurde.Zur Konkretisierung möglicher Leistungen der Lernförderung nach § 28
Abs 5 SGB II bei LRS sind auch die ggf in Betracht kommenden Leistungen
der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und nach §§ 53 ff SGB XII in
den Blick zu nehmen.
Alles anzeigen1. Maßgebend dafür, ob ein abweichender Bedarf im Sinne der 1. Alternative
des § 21 Abs 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II besteht, sind die für die dezentrale
Warmwassererzeugung tatsächlich anfallenden Aufwendungen. Keine Bedeutung
hat hingegen insoweit, ob besondere Lebensumstände wie ein krankheitsbedingt
höherer Hygienebedarf oder das Alter der Anlage zur Warmwassererzeugung
abweichende Aufwendungen begründen können (so aber etwa LSG
Berlin-Brandenburg vom 20.4.2017 - L 32 AS 2665/15 - juris RdNr 92 ff: abweichender
Bedarf vornehmlich personenbezogen zu verstehen).
2. Die Anerkennung eines abweichenden Warmwassermehrbedarfs setzt keine
separate Verbrauchserfassung durch technische Einrichtungen wie z.B. einen
Verbrauchszähler voraus.
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Ich betätige mich ungern als Spielverderber, aber ich verweise auf @Casa.
Das Problem ist, dass das Bundessozialgericht die Gewährung höheren Wohnraums für temporäre BGs an die Aufenthaltsdauer der kinder knüpft und es immer eine Abwägung im Einzelfall ist. D.h. du musst schauen wie das Jobcenter auf die Umgangsvereinbarung und die nachgewiesene Behinderung reagiert und dann wenn es ablehnt können wir schauen, was man tun kann.
@Corinna schreibt und dabei bleibt es:
Hallo,
es ist schwer die Reaktion des Jobcenters einzuschätzen. Deine Wohnung ist ziemlich groß, die Grundmiete zu hoch und die Nebenkosten erheblich zu viel. Gleichzeitig halten sich die Kinder nur an 4 Tagen im Monat bei Dir auf, was eigentlich eine solch teure Miete nicht rechtfertigen würde. Man könnte jetzt zwar mit dem Stichwort "temporäre BG" kommen, aber das trifft bei den KdU m.M. bei gerade mal 4 Übernachtungen im Monat nicht unbedingt zu.
Von daher rechne damit, daß die Miete nicht komplett übernommen wird und richte Dich ggf. auf eine Klage ein. Ob die dann Sinn macht, ist eine andere Sache, die ich mangels Kenntnis der konkreten Umstände und Unterlagen nicht einschätzen kann.
Gruß!
Das ist die Lage und der TE möchte das bitte zur Kenntnis nehmen.
@Mr.beerexx2018 , das Jobcenter muss generell überhaupt nichts, jedenfalls nichts,
was die Gesetzeslage nicht hergibt. § 22b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB II ist an die Anzahl
der Tage geknüpft, an denen die Kinder beim TE sind und wenn sie nicht ausreichend
sind besteht kein Anspruch. Viel schlimmer noch, der TE bleibt auf einem Teil der Kosten
sitzen, weil das JC sie nicht übernimmt. Muss hier ganz klar nochmal geschrieben werden.
Alles Andere wäre fahrlässig!
Dazu bitte auch Folgendes lesen und beachten:
Ich rate zu einer Beratung am Wohnort. @dori0000, schaue mal,
ob du hier eine Beratungsstelle an deinem Wohnort findest:
Das halte ich jedenfalls für generell besser, als eine generelle Aussage über
einen nicht bestehenden generellen Anspruch.
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Hallo Casa...erst mal danke für die Antwort...wie lade ich dir das hier hoch meine Verneinung ?
Hallo!
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Hallo!
@Upstocker , hier der Hinweis, dass Hilfe sachlich zu erfolgen hat.
Wir sparen uns hier im Forum jede persönliche Anzüglichkeit in
welcher Form auch immer. Zitate bitte korrekt setzen, sonst werden
sie gelöscht!
Gruß
Ich habe aber nichts überwiesen bekommen,weil das Jobcenter meine Miete direkt überweist.
Eine Anhörung kommt immer!
Was soll den daran richtig sein? Hast du dir mein Anliegen überhaupt durchgelesen? Ich habe das Guthaben nie erhalten! Warum sollte ich dann Geld zurück zahlen müssen.
Ja, wo ist das Problem? Fülle die Anhörung dementsprechend aus und gut
ist das. Wenn das JC die Miete direkt an den Vermieter überweist, dann
kann das auch anhand der Kontoauszüge nachgewiesen werden. Fülle die
Anhörung aus und weise auf diese Tatsache hin.
Hallo!
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