2. Potenzialanalyse
Ausgangspunkt des gesamten Eingliederungsprozesses müssen die individuell festgestellten Fertigkeiten und Kompetenzen und per-sönlichen Verhältnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sein (sog. Profiling als Stärken- und Potenzialanalyse). In der Potenzialanalyse wird hierzu eine individuelle Einschätzung durchgeführt, die die Grundlage der Integrationsprognose für die Vermittlung und Beratung sowie den Einsatz von Eingliederungs-leistungen bildet. Eine vollständige Potenzialanalyse ist Vorausset-zung für den Abschluss einer EinV (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1).
Gemeinsam mit der erwerbsfähigen leistungsberichtigten Person sind nach der Potenzialanalyse die konkreten Schritte zur Integration in Arbeit (Integrationsstrategie) zu erörtern. Diese Schritte sind darüber hinaus in die EinV aufzunehmen. Dabei soll eine konkrete Prozessbeschreibung erfolgen, mit der durch Beratung, Vermittlung und ggf. Maßnahmeteilnahme eine Integration in Arbeit erreicht werden soll. Auf die Regelungen zum 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit wird verwiesen.
3.Eingliederungsvereinbarung