Beiträge von Grace
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Hallo!
Betrachten wir das Ganze allgemein, in der Realität würde Jeder eine Gutschrift
auf seinem Konto abklären, wenn er sich diese nicht erklären kann. Von diesem
Aspekt her betrachtet, benötigt es eigentlich keiner weiteren Erläuterung dieser
Angelegenheit und auch keine Erfahrung Anderer damit.
Setze dich bitte umgehend mit dem Absender der Gutschrift in Verbindung
und kläre die Gutschrift. Weise daraufhin, dass du keine Erklärung dafür hast
und bitte um Erläuterung. Damit können wir das Thema beenden!
Gruß
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Hallo!
Ich habe nie ALG bezogen und mein Partner beantragt es gerade erst. Da ich in seinem Bewiligungszeitraum nicht mehr selbstständig bin, muss ich dazu nichts angeben, oder?
Danke für die Antwort, war im Eingangsthema nicht ersichtlich.
Deshalb die Nachfrage, alles gut!
Das trifft nur beiSelbstständigkeit und ALG II zu.
Gru
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Hallo!
Hier vielleicht zusätzlich noch Hinweise zu Folgendem und ich hoffe,
dass du die Anlage regelmäßig ausgefüllt hast:
Möchte das Amt von mir nun Auskünfte über die Höhe des Einkommen oder reicht es, wenn man die paar Monate Selbständigkeit in den letzten 5 Jahren angibt (ohne Nachweis der Einkünfte).
Anlage zum Einkommen Selbständiger (EKS)
Hinweise für Selbständige zum ALG II Antrag
Hast du?
Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
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Hallo!
Nach einem automatisierten Datenabgleich § 52 SGB II erfolgt vor Erlass
eines Verwaltungsakts die Anhörung nach § 24 SGB X, um dem Betroffenen
Gelegenheit zu geben sich zum Sachverhalt zu äußern.
Kam diese Anhörung?ja genau, so ein Bogen kam da, um das zu erklären. Den bringen wir Anfang der Woche dahin.
Steht doch schon da, von Wiederholungen wird es nicht
besser. Bitte vorherige Beiträge lesen, danke.
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
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Hallo!
Das der Betreuer beim betreuten Wohnen helfen kann, ist klar.
Ich verweise hier auf den Beitrag von Corinna und würde den
TE bitten die Fragen zu beantworten: Erstausstattung
Die Antwort wäre bitte abzuwarten! Es macht keinen Sinn hier weiterzumachen,
wenn der TE nicht antwortet.
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Hallo!
Es ist nicht ganz so, wie du es siehst.
Ich find es frech, sie hat da keine Tausende Euro auf der Bank liegen. Das Bisschen wollen die ihr nehmen? Das lass ich mir nicht gefallen. Sollte der Typ Theater machen geh ich sofort zum Anwalt.
Ich verweise dazu auf die Anlage Vermögen und würde dich bitten
das Merkblatt dazu zu lesen.
Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten
Dazu auch noch auf den Beitrag von Corinna:
Ihr solltest das jetzt möglichst zeitnah und ohne großen Aufstand
versuchen zu klären. Meine Empfehlung dazu, denn der Bausparvertrag
wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen auch immer.
Aber es gibt gesetzliche Bestimmungen und in dem Fall ist das Verhalten
des JC berechtigt.
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Hallo!
Das Geld unangetastet lassen und sofort beim Amt anrufen, um die Lage zu klären.Du hast ja schon das Gefühl, dass irgendwas nicht stimmen kann. Wenn du keinen
Antrag auf aufstockende Leistungen gestellt hast, steht dir das Geld nicht zu. Es
kommt immer mal zu fehlgeleiteten Überweisungen, aber man darf sie nicht behalten.
Gruß
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Hallo!
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Gruß -
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Gruß -
Hallo!
Nach einem automatisierten Datenabgleich § 52 SGB II erfolgt vor Erlass
eines Verwaltungsakts die Anhörung nach § 24 SGB X, um dem Betroffenen
Gelegenheit zu geben sich zum Sachverhalt zu äußern.
Kam diese Anhörung?
Gruß
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Hallo!
Es wurden alle Fragen beantwortet und wir drehen uns im Kreis,
weil der TE sich nicht dazu äußert. Hier das Thema beendet!
Gruß
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Thema geschlossen! Der TE hatte das Thema beendet
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Hallo!
Krankengeld ist eine Sozial-/Lohnersatzleistung und wird als Einkommen
im Sinne von § 11 SGB II auf den ALG II Anspruch angerechnet.
700 Euro sind viel und es kommt darauf an, was du an ALG II Anspruch hast.
Alleinstehende haben 416,00 Euro plus Kosten der Unterkunft. Werte hier
nicht bekannt und es kann nicht beurteilt werden, ob du noch Anspruch hast
für Mai. Das müsstest du mit einem ALG II Rechner selber überprüfen.
Gruß
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Hallo!
Du hast doch im Mai 700 Euro Krankengeld bekommen. Weshalb sollte also deiner
Meinung nach für diesen Monat zusätzlich noch ALG II gewährt werden?
Gruß
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
Hallo,
warum erst leihen?
Deine Eltern können doch die Summe für den alten KfW-Kredit direkt an die KfW unter Angabe des Verwendungszwecks zurückzahlen. Das Geld muss nicht über 3 Konten laufen.
Das ist möglich und das ist erlaubt. Das ist auch nicht umständlich.Bitte lesen!
Alles anzeigenWie erfolgt die Tilgung des Darlehens?
Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn stellt Ihnen die KfW einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht, in Ihren Postkorb im Online-Kreditportal http://www.kfw.de/online-banking ein. Sie haben die Möglichkeit, diesen zu akzeptieren oder durch Wahl einer anderen monatlichen Rate eine abweichende Tilgungsdauer zu generieren.
Während der letzten Roll-Over-Periode der Karenzphase zum Beginn der Tilgungsphase beziehungsweise während der Tilgungsphase zum nächsten 01.04. beziehungsweise 01.10. (Roll-Over-Termine) haben Sie zudem die Möglichkeit über das Online-Kreditportal einen Festzins zu beantragen. Die monatliche Rate bestimmen Sie hierbei selbst. HINWEIS: Der Tilgungsplan der Festzinsvereinbarung ist für die Phase der Zinsfestschreibung verbindlich, das heißt die monatliche Rate kann nicht geändert werden.
Außerplanmäßige Rückzahlungen können Sie in Teilbeträgen über mindestens 100 Euro in jeder Darlehensphase zu den Roll-Over-Terminen vornehmen. Dies gilt auch im Falle einer Festzinsvereinbarung.
Wünsche auf Änderung der Ratenhöhe sowie außerplanmäßige Rückzahlungen sind jeweils bis zum nächsten 15.03. beziehungsweise 15.09. über das Online-Kreditportal anzukündigen. Zur fortlaufenden Information über die Darlehensentwicklung stellt Ihnen die KfW regelmäßig Kontoauszüge in Ihrem Postkorb im Online-Kreditportal http://www.kfw.de/online-banking zum Abruf bereit.
Die KfW verändert die von Ihnen festgelegten monatlichen Raten grundsätzlich nicht. Zinsänderungen werden über die Restlaufzeit des Darlehens berücksichtigt. Das bedeutet, steigende Zinsen verlängern die Restlaufzeit und fallende Zinsen verkürzen die Restlaufzeit. AUSNAHME: Wenn die maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren überschritten wird oder die Rückzahlung bis zum 67. Lebensjahr nicht mehr gewährleistet ist, erhöht die KfW entsprechend die monatlichen Raten, um diese Vorgaben einzuhalten.
Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug zum Ersten eines Monats ein.
Hallo, geht leider nicht. Das Geld wird zu festen Terminen vom Konto abgebucht und das geht nur von dem Konto wo ich auch Kontoinhaber bin. Sonst wäre das natürlich einfach,klar.
Ganz richtig!
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
Da Sie zurzeit nicht Erwäbsfähig sind, wird Herr..... der Bevollmächtige der Bedarfgemeinschaft.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie
ALG II gibt es nur für Erwerbsfähige und das JC wird durch den
ärztlichen Dienst prüfen, ob du erwerbsfähig bist. Deshalb geht
die Leistung jetzt auf das Konto deines Mannes.
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Du hast immer noch nicht auf den Beitrag von Casa geantwortet.
Bitte beantworte diesen Beitrag:
Hallo Denisee,
bevor du etwas ausfüllst, würde ich gern noch wissen, wie das Jobcenter darauf kommt, dass du nicht erwerbsfähig bist.
Gab es da ein Gutachten vom Amtsarzt / der Rentenversicherung / dem MDK? Hast du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?
Was denkst du? Bist du erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig? -
Hallo!
Ich verweise auf den Beitrag von Casa :
Hallo Denisee,
bevor du etwas ausfüllst, würde ich gern noch wissen, wie das Jobcenter darauf kommt, dass du nicht erwerbsfähig bist.
Gab es da ein Gutachten vom Amtsarzt / der Rentenversicherung / dem MDK? Hast du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?
Was denkst du? Bist du erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig?Bitte darauf antworten!
Gruß