Hallo!
im Forum!
Weil sie von vorneherein beim Gespräch gesagt hatte es ist ihr egal was in den Ärztlichen Gutachten drin steht.
Das ist nicht möglich, wenn der ärztliche Dienst ein Gutachten erstellt hat,
muss das JC dieses bei der Auswahl der Stellenangebote beachten.
die ich weder von der Quailfikation noch aus gesundheitlichen Gründen machen kann, zudem habe ich garkein Füherschein was im Vermittlungvorschlag aber verlangt wird.
Bei fehlender Qualifikation bitte das JC aufmerksam machen. Wenn
diese Stellenangebote mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen ist
da weiteres Dokument bei, meistens. Das ausfüllen und bei unpassenden
Stellenangeboten nachweisbar an das JC zurücksenden. So das der
Vorgang aktenkundig wird. Mache dir vorher Kopien, damit du für dich
Nachweise behältst.
Das JC hat auch Pflichten und ich erinnere an die allgemeinen Vorschriften
über die Informations-, Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialleistungsträger.
Sind für die Aufklärung in § 13 SGB I, Beratung in § 14 SGB I und Auskunft in § 15 SGB I geregelt.
Nicht vorhandene Qualifikationen und falsche Stellenangebote unter
nicht beachten des ärztlichen Gutachtens sind kein Grund für eine
Sanktion.
Gruß