Beiträge von Grace

    Weisung 201806011 vom 20.06.2018 – Eingangsbestätigungen im Bereich SGB II

    Hallo!

    Zunächst wäre festzustellen, dass nur dann eine Vermieter-Bescheinigung

    erforderlich ist, wenn der Mietvertrag die erforderlichen Angaben für

    die Leistungsgewährung nicht hat und die Angaben auch nicht anders

    beschafft werden können. Das Bundessozialgericht hatte in einem

    Urteil B 14 AS 65/11 R in anderem Zusammenhang festgestellt, dass der

    Bezug von Arbeitslosengeld II ein Sozialdatum ist und die Offenbarung

    des Leistungsbezugs durch Datenerhebung bei Dritten nur mit Einwilligung

    des Betroffenen möglich.

    Von diesem Aspekt aus betrachtet sollten diese Vermieter-Bescheinigung

    schon sparsam eingesetzt werden, nicht generell und nur im äußersten Notfall.

    Denn Realität ist das:

    ich mir bei meinem Vermieter nicht sicher bin, ob er diesen erneuern würde, wenn er erfährt, dass ich ALG II beziehe

    Da hier der Mietvertrag ausläuft, muss man ehrlicher Weise eingestehen,

    dass der Vermieter den Mietvertrag nicht verlängern könnte. Die Gefahr

    besteht. Deshalb bin ich bei Casa :

    Dann geh zum Jobcenter und beteuere, dass er der Vermieter das nicht ausfüllt.

    Im Übrigen kümmere dich JETZT um einen neuen Mietvertrag oder eine neue Wohnung.

    Zusatz, versuche die Anlage auszufüllen und schaue, ob du alle erforderlichen

    Angaben in der Anlage KDU zusammen bekommst.

    Ich habe eine Abrechnung vom letzten Jahr.

    Das ist doch was, schaue nach, ob da alle Angaben vorhanden sind.

    Wenn da alle Angaben aufgeschlüsselt vorhanden sind und nimm diese

    Abrechnung samt dem Mietvertrag und der Anlage KDU mit zum JC.

    Hallo!

    Ich las auch das sich das ganze geändert habe und es nur noch erlaubt wäre die oben fett makierten Sachen zu schwärzen. Was ist nun richtig? Dürfen nur die fett makierten Sachen geschwärzt werden? Nicht mehr mein Einkauf im Laden oder Geldabhebungen?

    Aufgrund fehlender Information werden immer wieder Fehler gemacht.

    Das führt zu Problemen.

    Ein zulässig geschwärzter Kontoauszug (alle Möglichkeiten wurden ausgeschöpft)

    könnte in etwa so aussehen:

    [Blockierte Grafik: https://www.datenschutz-notizen.de/wp-content/uploads/2017/05/Kontoauszug2.png]

    Du findest dazu auch hier Informationen:

    Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II - Datenschutz

    Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen


    Gruß

    Hallo!

    Man unterscheidet zwei Sachen und die Formulierung ist wichtig.

    Nebenkostenvorauszahlung .... und Corinna schreibt hier:

    das ist keine Pauschale sondern eine normale Vorauszahlung von Betriebskosten.

    Da du eine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, wäre Corinna Anmerkung zutreffend. Musstest du nachzahlen, oder hattest du eine Gutschrift?

    In dem Fall wäre das für die Kosten der Unterkunft erheblich und sie müssen

    aufgeschlüsselt sein: Grundmiete plus Betriebskosten und Heizkosten extra.


    2.2 Kosten

    Höhe der monatlichen Grundmiete

    Nebenkosten Betriebskosten (ohne Heizkosten)

    Heizkosten

    sonstigen Wohnkosten

    So steht es in der Anlage KDU und muss ausgefüllt werden von dir.

    Sollte das jetzt aus dem Mietvertrag nicht ersichtlich sein, bleibt nur

    die Vermieter-Bescheinigung.

    Wenn der Vermieter sich für eine Betriebskostenpauschale entschieden

    hätte, kann er nicht einen beliebigen Betrag festlegen. Im Mietvertrag

    muss ganz genau stehen, welche Nebenkostenarten durch die Pauschale

    abgedeckt werden sollen. Falls Interesse, kannst du das hier

    nachlesen: Betriebskostenpauschale

    Gruß

    Hallo!

    Ich zahle selbst an den Vermieter und habe meinen eigenen Mietvertrag an ihn.


    Die Miete ist als Kaltmiete (235) + Nebenkosten (50) im Mietvertrag angegeben.

    Erfolgt eine jährliche Nebenkosten-Abrechnung mit dir, wo du entweder

    eine Gutschrift, oder eine Nachzahlung hast?

    Sind im Mietvertrag die qm angegeben, die du bewohnst?

    Liegt die Miete unter der Angemessenheit für deine Region?

    Sind die Mietzahlung auf dem Kontoauszug monatlich ersichtlich?

    Hier vielleicht eine Information und du kannst dir überlegen,

    ob du dich mit dem Jobcenter anlegen willst:

    Sozialhilfe - Grundsicherung und Arbeitslosengeld II - Datenschutz

    Gruß

    Hallo!

    Das ist eine Tatsache und das soll deine Freundin ganz klar zum

    Ausdruck bringen gegenüber den JC:

    Diesen Zwang gibt es in Deutschland für unverheiratete Paare nicht.

    Entweder ich sage, dass es ein Missverständnis war, dass ich mit meiner Freundin zusammen leben

    Du sagst am Besten nichts mehr! Lasse deine Freundin die Erklärung schreiben,

    dass der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und

    füreinander einzustehen nicht vorhanden ist und sie nicht bereit ist dich in

    irgendeiner Form zu unterstützen, da sie selber von ihren Eltern unterstützt wird.

    was auch quasi nicht möglich ist, da sie kein Geld verdient, und einfach nur einmal 5000 Euro auf dem Konto hat

    Woher weißt du das überhaupt, wenn du kein Zugriff auf ihr Konto hast?

    Eigentlich geht dich das doch überhaupt nichts an. Du hast auch kein Recht

    gegenüber dem JC solche Auskünfte zu geben. Du hast überhaupt kein Recht

    über Dritte Auskünfte zu erteilen, die keine ALG II Leistungen erhalten. Ihr seid

    nicht verheiratet. Beschränke dich auf deine eigenen Angaben.

    Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht, mit einem Stipendium, weshalb ich keinen Anspruch

    Willst du von mir einen OT Rat? Sehe zu, dass du schnellstmöglich eine

    neue Arbeit bekommst und auf ALG II nicht mehr angewiesen bist.

    Gibt es dann trotzdem Kürzungen beim ALG II? S

    Sicher, wenn es euch nicht gelingt dem JC glaubhaft nahezubringen,

    dass deine Freundin dich nicht unterstützt. Die Abwehr deiner Freundin

    ist keine Garantie dafür, dass du ALG II erhältst. Eher ein Versuch, die

    nicht vorhandene Unterhaltsverpflichtung abzuwehren, ganz

    unabhängig von dir. Denn letztendlich würden die Eltern deiner Freundin

    auch dich dann mit unterstützen und das kann es nicht sein.

    Gruß

    Hallo!

    Allerdings liegt aus meiner Sicht keine Bedarfsgemeindsachft vor:

    Voraussetzung für die Vermutung einer BG wäre nach:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Lebt ihr länger als ein Jahr zusammen?

    Kannst du über das Konto deiner Freundin verfügen?

    Habt ihr ein gemeinsames Konto, oder jeder sein Eigenes?

    Ein gemeinsames Girokonto wäre ein Indiz für eine BG, wenn über

    das Konto die gemeinsamen Ausgaben getätigt würden. Selbst wenn ihr beide

    eigene Konten habt und jeder Kontovollmacht für das Konto des

    Anderen, wäre ebenfalls ein Indiz für eine BG.

    Meine Freundin kommt aus Albanien und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie war zum Studieren in Deutschland, ist vor kurzem fertig geworden und sucht jetzt in Deutschland nach Arbeit. Sie wird finanziell von ihren Eltern versorgt,

    Niemand kann deine Freundin zwingen für dich aufzukommen.

    Sie wird von ihren Eltern versorgt, bekommt keine ALG II Leistungen

    und niemand kann sie zwingen ihr Einkommen offenzulegen.

    Den wechselseitigen Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und

    füreinander einzustehen kann sie schriftlich ablehnen und an dein

    JC senden. Denn ihre Eltern sind für dich keinesfalls auch unterhaltspflichtig.

    Sie kann sich auch weigern mit zum JC zu gehen, muss sie nicht.

    Gruß

    Hallo!

    :) Ich helfe gerne, denn dafür bin ich da. Lies Alles in Ruhe durch

    und überlege dir gut, ob das wirklich gut für dich ist, was du da vor

    hast.

    sie ist schwer krank, wie auch ich,

    Da du selber krank bist, übernimmst du dich damit. Das schaffst

    du bei dieser Erkrankung nicht und ich rate dringendst davon ab.

    Du kannst ihr durch Kontakt zu den richtigen Hilfsangeboten

    viel mehr helfen und effektiver helfen, als wenn du sie bei dir

    aufnimmst.

    Gruß

    Hallo!

    :) Ich helfe gerne, denn dafür bin ich da. Lies Alles in Ruhe durch

    und überlege dir gut, ob das wirklich gut für dich ist, was du da vor

    hast.

    sie ist schwer krank, wie auch ich,

    Da du selber krank bist, übernimmst du dich damit. Das schaffst

    du bei dieser Erkrankung nicht und ich rate dringendst davon ab.

    Du kannst ihr durch Kontakt zu den richtigen Hilfsangeboten

    viel mehr helfen.

    Gruß

    Hallo!

    Zusatzinformation:

    Für Haftentlassene:

    Adressen von Beratungseinrichtungen

    Beratungsstellen für ALG II: Zum Adressverzeichnis

    Sie leidet an Schizophrenie; sie ist derzeit definitiv nicht arbeitsfähig.

    Sie ist bereits in Behandlung beim Gefängnisarzt.

    Der Sozialdienst der JVA macht das nicht; habe selbst nachgefragt.

    Meine Empfehlung, sie gehört in kompetente Hände und nicht in die

    eines Laien. Bei dieser Erkrankung darf eine Behandlung nicht

    unterbrochen werden. Dein Vorsatz, ihr zu helfen zu wollen ist löblich.

    Aber vorher gründlich informieren ist wichtig, damit keine Fehler gemacht

    werden. Mache dich schlau, ob es in eurer Stadt eine

    Beratung und Grundversorgung für psychisch kranke Menschen

    gibt. Es muss die medikamentöse Versorgung sichergestellt werden,

    falls Medikamente benötigt werden. Informationen zur Schizophrenie

    Betreuten Wohnen für psychisch kranke Menschen

    Wäre auch ein Hilfsangebot für sie. Alles aufmerksam lesen!

    Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Wird ihm hier das Jobcenter Leistungen kürzen, da bei Verheirateten ja eine BG vermutet wird/besteht?

    Ab Tag der Hochzeit wird nicht nur eine Bedarfsgemeinschaft vermutet,

    sondern es wäre eine im Sinne des SGB II. Als Eheleute steht ihr für

    einander ein, ohne jeden Zweifel.

    Wird er dann keine Leistung und auch keine Miete mehr bekommen?

    Das Jobcenter wird deinen Verdienst von 2.400 Euro Netto anrechnen

    Brutto ? noch höher, hier unbekannt und nach Prüfung

    die Leistungen für den eventuellen Ehemann einstellen. Du musst dein

    Einkommen offenlegen beim Jobcenter. Denn du bist ab Hochzeitstag

    mit dem Verdienst unterhaltspflichtig..

    Unsere Wohnsituation wollen wir aber so beibehalten, wir wirtschaften nicht gemeinsam, bisher nicht und auch künftig nicht, es ist auch nicht sein Kind etc.

    Eine Ehe setzt im Normalfall den Wunsch voraus, dass Leben gemeinsam

    zu verbringen. Sicher, könnt ihr eure Wohnungen halten, wenn du dir das

    finanziell leisten kannst zwei Wohnungen zu bezahlen. Das Jobcenter wird

    das aber nicht finanzieren nach der Hochzeit.

    Meine Empfehlung, dieses Vorhaben noch einmal überdenken. ;)

    Gruß

    Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Eine Freundin wird nun bald aus dem Gefängnis entlassen, sie steht vor dem Nichts.

    Ich möchte ihr auf die Beine helfen und dachte mir, dass sie erst einmal zu mir kommt.

    Wir wären ja dann eine Bedarfsgemeinschaft.

    Ihr seid ein Paar und wollt eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden?

    Ihr wollt gemäß § 7 SGB II für einander einstehen?

    Oder ist es eher ein Freundschaftsdienst, bis sie selber ein eigene

    Wohnung hat?

    als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
    a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b) die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

    Sie müsste mit ihrem Haftentlassungschein selbst zum Jobcenter

    und einen eigenen ALG II Antrag stellen.

    sie ist schwer krank

    (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Wäre dem so? Oder ist sie so krank, dass sie arbeitsunfähig ist?

    Dann müsste das dem Jobcenter mitgeteilt werden und es müsste

    eine Begutachtung durch den ärztliches Dienst stattfinden. Eine

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müsste das Jobcenter auch bekommen.

    Sie sollte sich umgehend in Behandlung begeben.

    Gruß

    Hallo!

    Jetzt habe ich heute morgen mit dem Jobcenter telefoniert und mir wurde mitgeteilt, das Renovierungskosten nicht übernommen werden. Die Einzugsrenovierung wäre Sache des Vermieter und dieser hätte zu Gewährleisten, dass wir eine renovierte Wohnung, oder im Austausch für die anfallenden Renovierungskosten, eine Mietfreie Zeit angerechnet bekommen.

    Einen Anspruch auf eine renovierte Wohnung gibt es grundsätzlich nicht,

    wenn es nicht gerade vertraglich vereinbart wurde. "Gemietet, wie gesehen".

    Ein finanzieller Ausgleich im Sinne einer mietfreien Zeit ist auch nicht verpflichtend.

    Der einzige Vorteil wäre hier nur, dass der Mieter bei einem späteren Auszug

    ebenso eine unrenovierte Wohnung übergeben darf.

    Es kommt auf den Mietvertrag an, auf das, was da vereinbart wurde.

    Einzugs- und Auszugsrenovierung, soweit sie notwendig oder (rechtmäßig) vertraglich vorgeschrieben, sind zu übernehmen.

    Ich habe in den Umzugsantrag, welchen ich mit dem Mietangebot abgegeben habe reingeschrieben, dass die Wohnung unrenoviert vermietet werde und wir somit auch Renovierungskosten angewiesen wären. Jedoch wurde darauf nicht eingegangen.

    Es ist zu ermitteln, ob es im räumlichen Vergleichsbereich üblich ist,

    Wohnungen im unteren Wohnsegment im unrenoviertem Zustand zu übergeben.

    Ist das nicht der Fall, weil renovierte Wohnungen vorhanden sind, kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden.

    Gruß