Hallo!
Bitte auch hier Folgendes zur Kenntnis nehmen. Es gibt genaue Vorgaben,
was kopiert werden darf und was nicht.
Gruß
Hallo!
Bitte auch hier Folgendes zur Kenntnis nehmen. Es gibt genaue Vorgaben,
was kopiert werden darf und was nicht.
Gruß
Hallo!
Zitiere Casa und füge dem noch Informationen hinzu:
Was soll denn in der Maßnahme festgestellt worden sein? Wurdest du dort von einem Arzt untersucht und wenn ja warum?
Denkst du denn, dass du erwerbsunfähig (dauerhaft! also mehr als 6 Monate eingeschränkt) bist?
ALG II bekommt nur, wer täglich mindestens 3 Stunden arbeitsfähig ist.
Wenn du also jetzt Einschränkungen hast wäre es in deinem eigenen
Interesse das durch den ärztlichen Dienst feststellen zu lassen.
Aufgabe des Ärztlichen Dienstes
Du kannst dir auch beim JC die Adresse geben lassen und diese Unterlagen
selber beim ärztlichen Dienst im verschlossenen Umschlag einreichen.
Ich sehe für eine Ablehnung einer Beurteilung durch den ärztlichen Dienst
keinerlei Veranlassung und rate dazu das im eigenen Interesse durchführen
zu lassen.
Gruß
Hallo!
Bei einem Untermietvertrag, ohne nachweisbarem Zusammenleben, getrennten
Konten, sehe ich die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft nicht. Ich sehe
allerdings zum x Male den gleichen Fehler, wenn hier von meiner Freundin/Freund
gesprochen wird.
Wo kein erkennbarer Einstandswille durch eine gemeinsame Wohnung objektiv
sichtbar ist, kann daraus auch keine BG vom JC gemacht werden. Der Untermietvertrag
bei den Eltern alleine lässt noch keine BG entstehen. Die Eltern können untervermieten,
wie ihnen beliebt und an wen immer sie wollen.
Es wäre anhand von Unterlagen nachzuweisen, dass zwischen dem Untermietvertrag
und dir keinerlei Zusammenhang besteht. Das eine Wort streiche aus deinem
Wortschatz.
Gruß
Hallo!
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Titel optimiert und personenbezogene Daten gelöscht. Für
die Hilfe nicht relevant. Wir sind ein anonymes Forum.
Gruß
Hallo!
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Hier vorab schon Information: Ratgeber Berber-Info . Dazu auch
Beratungsstellen nach Bundesländern
Gruß
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Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Ausschluss von Unionsbürger*innen
seit 29. Dezember 2016
Alles anzeigenInhalt
Vorläufige Bewilligung (§ 41a Abs. 7 Nr. 1 SGB II) ... 2
Arbeitnehmer*inneneigenschaft ... 5
Art. 10 VO 492/2011 ... 10
Familienangehörige ... 15
Europäisches Fürsorgeabkommen (Leistungen nach SGB XII) ... 19
Deutsch-Österreichisches Fürsorgeabkommen (Leistungen nach SGB II) ... 22
Anspruch nach Fünfjahreszeitraum (§ 7 Abs. 1 S. 4ff SGB II) ... 23
Anspruch bei Daueraufenthaltsrecht ... 26
Überbrückungsleistungen ... 27
Humanitäres Aufenthaltsrecht ... 31
Verfassungsrechtliche Diskussion ... 34
Vorlagebeschluss des SG Mainz an das Bundesverfassungsgericht ... 38
Bundessozialgericht zur alten Rechtslage .... 39
(Tacheles-Sozialhilfe)
Zehn wichtige Urteile im ALG II Bezug
Alles anzeigen1. Für Hartz-IV-Aufstocker: Ein Hartz-IV-Empfänger, der in einem
Beschäftigungsverhältnis steht und dem in einem Monat das
Arbeitsentgelt von mehreren Monaten zufließt, hat Anspruch darauf,
dass das weitere Einkommen um jeden dieser Monate um den
Grundfreibetrag nach § 11 II 2 SGB II bereinigt wird.
2. Zur Eingliederungsvereinbarung: Die Eingliederungsvereinbarung
muss genau angeben, wie viel Geld Sie für die Bewerbung(en) enthalten,
sodass das Versprechen die „angemessenen“ Kosten zu übernehmen,
die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig macht (so SG Stuttgart
vom 27.09.2013, Az.: S 24 AS 4816/13 ER).
3. Zu den Kosten der Unterkunft: Da kaum eine Kommune oder ein
Landkreis ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen
Unterkunftskosten hat, wird auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich
einem Sicherheitszuschlag von 10 % abzustellen sein (u. a. LSG Bayern
vom 18.01.16, Az.: L 7 AS 869/15 B ER).
4. Betriebskostennachforderungen: Diese sind vom Jobcenter komplett
zu übernehmen, es sei denn, es liegt ein bewusst verschwenderisches
Verhalten vor (BSG von 06.04.2011, Az.: B 4 AS 12/10 R).
5. Umzug: Fällt eine BG für einen Monat aus dem ALG II-Bezug, dann sind
die Kosten der Unterkunft und Heizung wieder in voller Höhe zu übernehmen,
auch wenn Sie zuvor in eine teure Wohnung umgezogen sind und nur die
Kosten der alten Wohnung gezahlt bekamen (BSG vom 09.04.2014,
Az.: B 14 AS 23/13 R). [Zur Darlehensgewährung für Mietkaution gibt es eine
interessante Einzelentscheidung: Nach dem Sozialgericht Kassel darf die
Kaution nicht darlehensweise gewährt werden, sondern als Zuschuss. Dabei
handelt es sich aber um eine krasse Einzelentscheidung (Az.: S 3 AS 174/15 ER)]. ......
(Tacheles-Sozialhilfe.de)
Hallo!
im Forum! Gründest du selbst die gemeinnützige Unternehmergesellschaft
und alleine?
Gruß
Hallo!
Hast du eine Sanktion und benötigst deswegen Hilfe? Dann wäre
es sinnvoll die Problematik gezielt zu schildern.
Gruß
Hallo!
Falls der Themenersteller keinen konkreten Umzugswunsch angeben sollte,
kann das Thema als erledigt angesehen werden!
Gruß
Hallo!
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Hallo!
Das Jobcenter zahlt nur die angemessenen Kosten der Unterkunft in
deiner Region. Grundmiete plus Betriebskosten und Heizkosten
extra. Die genaue Höhe wäre bei deinem Jobcenter zu erfragen.
Sind Wohnungen teurer, sind sie nicht angemessen.
Gruß
Hallo!
Ja, genau so ist es. Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung in der er für sich lebt, kocht, putzt, Wäsche macht, etc.
Dann Zitat Corinna:
Dein Sohn kann grundsätzlich einen eigenen Antrag stellen und er zählt nicht zur Bedarfs- sondern maximal zur Haushaltsgemeinschaft. Wenn du allerdings für Deinen Sohn die Entscheidungen triffst, könnte das auch anders vom Amt gesehen werden.
Was dann anhand von Unterlagen widerlegt werden könnte, wenn er keinerlei
finanzielle Unterstützung von dir erhält. Wenn du ihn unterstützt, sollte das
auf dem Kontoauszug von seinem Konto sichtbar sein und führt gegebenenfalls
zur Anrechnung auf den Bedarf.
Dazu kommt, dass ich für ihn die Vertretungs-/Vorsorgevollmacht habe.... und leider brauche ich die auch noch sehr häufig, weil er mit Behörden etc. schlichtweg überfordert ist.
Jemand durch Vertretungs-/Vorsorgevollmacht zu vertreten ist die eine Sache
und hat nichts mit der BG Deines Sohns zu tun, solange du ihn nicht finanziell
nachweisbar unterstützt. Diese Vollmachten dienen dazu Menschen zu
unterstützen, die im Alltag der Unterstützung bedürfen. Es gibt verschiedene
Arten von ihnen und die Unterstützung der Bereiche sollte klar formuliert sein.
Probleme mit dem JC kann es immer geben, aber sie sollten lösbar sein, wenn
Alles anhand von Unterlagen klar nachweisbar gehalten wird.
Gruß
Hallo!
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Titel für Suche optimiert und nach Schwerbehinderung
verschoben.
Gruß
Hallo!
Thema ist ausreichend beantwortet, geschlossen!
Gruß
Hallo!
Unfaire Behandlung wenn man mich fragt.
Nein, geltende Gesetzgebung, weil es ALG II nur bei Bedürftigkeit gibt.
Vorrangige Leistungen sind in Anspruch zu nehmen. Wenn die Eltern
also unterhaltspflichtig sind und ein Unterhaltsanspruch besteht, ist
dieser in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Hallo!
im Forum! Titel für Suche optimiert.
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Hallo!
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Hallo!
Es sind in eurem Mietvertrag ja nicht nur die beiden, vom mir erwähnten
Klausel, sondern auch noch das und ihr habt das unterschrieben:
Alles anzeigenErste und lfd. Renovierung einschließlich Tapezierung, Bodenbeläge, Streichen
des Holzwerks und der Heizkörper zu Lasten des Mieters.
3. Wird die Wohnung nicht renoviert oder renovierungsbedürftig vermietet, ist der
Vermieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich werden, durchzuführen oder
deren Kosten zu tragen.
Sondern auch das:
§17 Zustand der Mieträume
1. Der den Mietern bekannte Zustand der Räume ist vertragsgemäß
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Du legst dich mit wenig Aussicht auf Erfolg mit deinem Vermieter an
und holst dir dazu Rat von deinem Mieterverein vor Ort,
2. oder du legst dich mit dem JC an. Dazu suche dir auch real Beratung
an deinem Wohnort.
Gruß
Hallo!
Gab es:
Auszug aus dem Urteil:
Ist die Einzugsrenovierung mietvertraglich vereinbart, handelt es sich um Nebenkosten, die vom kommunalen Träger in tatsächlicher Höhe, begrenzt durch die Angemessenheit, zu übernehmen sind. Im Rahmen des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II können grundsätzlich auch weitere einmalige Leistungen erbracht werden, soweit die Aufwendungen angemessen sind. Angemessen sind die Kosten einer Einzugsrenovierung dann, wenn die Maßnahme/Renovierung erforderlich ist, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen (a), die Einzugsrenovierung ortsüblich ist, weil keine renovierten Wohnungen im unteren Wohnsegment in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehen (b), und soweit sie der Höhe nach zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment erforderlich ist (c).
Allerdings ist das aus 2008 und dein JC beruft auf welches Urteil
aus 2017?
Aber wie geschrieben, der Vermieter muss nichts laut diesem Mietvertrag.
In deinem Falle fatal und du darfst dich mit dem JC zanken.
Gruß