Alles anzeigenIm Juni 2016 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ein Zahlungskonto
gesetzlich verankert. Bereits kurz nach der Einführung kritisierte der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten
für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle.
Der vzbv hat mit seinen Klagen nun für erste Rechtsprechung zu
Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigten, wie unsicher die
Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist.
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
Beiträge von Grace
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Hallo!
Als Beispiel ein Landkreis für ALG II Antrag, also durchaus üblich von Hause aus.
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Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
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Lohn-/Gehaltsnachweise von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft der letzten 6 Monate, Arbeitsvertrag aktueller Rentenbescheid (Alters-, EU-, Invaliden-, Unfall-, Waisen-, Witwenrente, ...) ******
Den Landkreis schreibe ich aus Datenschutzgründen nicht, aber Google ist da sehr
hilfreich.
-Im jeden Fall aber immer nach dem Grund für die Vorlage der Unterlagen fragen. Beim Vorliegen von ernsthaften Gründen, die gegen eine neutrale Bearbeitung des Falls oder Antrags sprechen oder dies vermuten lassen, kann man sich gesetzlich dagegen wehren.
Noch eine ganz einfache Lösung, wer keine Unterlagen vorlegen will.
Einfach keinen ALG II Antrag stellen, ansonsten sind Nachweise der
Bedürftigkeit durch Vorlage von gewünschten Unterlagen zu erbringen.
Gruß
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Hallo!
Ich wechselte aber vor drei Monaten die Firma und jetzt sollte ich noch die Verdienstnachweise,
Ein Grund!
Ich verdiente nicht viel mehr als jetzt, also ich könnte schon früher aufstocken, aber ich weiß nicht, wieso meine letzte 6 Gehälter für meine Hilfe wichtig sein sollen
Unklare Lage und JC möchte das prüfen!
Gruß
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Hallo!
im Forum!Jedoch bekam ich gestern einen Brief vom Jobcenter, im welchen steht, dass sie meine Gehaltsnachweise noch für weitere drei Monate zurück brauchen, also insgesamt für 6 Monate.
Was spricht dagegen die Gehaltsnachweise einzureichen? Reiche sie ein
und schon ist das Problem gelöst. Das Jobcenter muss den ALG II Anspruch
genau prüfen.
Gruß
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Hallo!
Ob bei einem Aufenthaltsstatus § 18 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz - Beschäftigung
ein § 17 Aufenthaltsgesetz - Sonstige Ausbildungszwecke greift, sollte unbedingt
und umgehend durch geschultes Personal in einer Beratungsstelle geprüft werden.
Bitte diesem Rat folgen:
Hallo!
Mein Vorschlag, du schaust bei dir vor Ort nach einer Beratungsstelle.
Das erscheint mir dringend und schaue doch mal, ob du hier fündig
wirst: Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen
Gruß
Unbedingt, denn da kann viel schieflaufen, wenn du es alleine
versuchst. Hole dir Unterstützung!
Gruß
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Hallo!
Mein Vorschlag, du schaust bei dir vor Ort nach einer Beratungsstelle.
Das erscheint mir dringend und schaue doch mal, ob du hier fündig
wirst: Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen
Gruß
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Hallo!
Anmerkung dazu
Anmerkung auf dem Aufenthaltstitel zum Aufenthaltserlaubnis : 18 ABS. 3. Ich soll meinen Aufenthaltstitel immer wieder verlängern.
(3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.
und dem Rat von Casa folgen:
Wende dich bitte an die Ausländerbehörde und frage was du tun musst, damit du diese Ausbildung absolvieren kannst.
Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
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Hallo!
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-
Hallo!
Ich hab noch nichts in die Wege geleitet. Ich will das gleich mit in den Brief zu den Nebenkosten schreiben, dass ich mit bei meinem Bruder einziehen will. Meine Wohnung kostet jetzt warm 310€. Beim Bruder schätze ich warm um die 200€.
Das ist ein Unterschied von 110 Euro und könnte durchaus ein Argument
für den Wohnungswechsel sein. Versuche es einfach, mehr wie ablehnen
kann das JC dein Ansinnen nicht und wenn du den formalen Weg einhält
passiert auch nichts Schlimmes. Außer natürlich, eventuell eine Ablehnung!

Aber kläre vorher die Miethöhe mit dem Bruder genau ab.
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Hallo!
Ich wage mal anzumerken, dass eine Rückforderung nicht "vom
Himmel fällt", einfach so.
Eine an dich gerichtete Rückforderungmuss irgendwo eine rechtliche Grundlage haben.
Du solltest dich auf jeden Fall dem Inkasso-Dienst umgehend in
Verbindung setzen und denen mitteilen, dass du keine Ahnung hast
und das erst mit dem JC klären muss. Denn sonst kann das übel werden.
Gruß
-
Hallo!
Und wer erstattet die Urlaubskosten, wenn ich bleibe? Richtig niemand. Warum sollte ich also den genehmigten Urlaub absagen für ein Vorstellungsgespräch bei dem ich zu 90% eh nicht genommen werde.
Ich schrieb doch, du könntest fahren! Die letzte Entscheidung hast du alleine
und die kann auch keiner für dich treffen. Hatte nur geraten, dass du
eventuell das mit der AfA vorher noch klärst. Den Rat muss du nicht annehmen.
Gruß
-
Hallo!
Ich kann das 100% nachweisen.
Ist in diesem Falle nicht das Amt in der Bringschuld und muss es mir nachweisen?
Gegenfrage, warum reichst du nicht einfach die Unterlagen als
Kopie ein und schaffst das aus der Welt? Dann wäre die Sache
doch erledigt.
Gruß
-
Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
-
Hallo!
Schriftliche Genehmigung liegt vor.
Dann kannst du fahren.
Das Angebot für das Vorstellungsgespräch kam auch erst nach der schriftlichen Genehmigung.
Praktischer Rat von mir, kläre das vorsichtshalber mit der AfA.
Die Firma ist aber nicht bereit den Termin nach dem Urlaub durchzuführen.
Das steht dem Arbeitgeber völlig frei, zu entscheiden, ob er das möchte.
Muss er die Stelle möglichst zeitnah besetzen, wird er keine Rücksicht
auf dich nehmen können und er hat Bewerberauswahl. Wenn da Jemand
ist, der sofort anfangen kann, ist die Stelle weg. Das ist persönliches Risiko
und du entscheidest ganz alleine, was dir wichtig ist.
Gruß
-
Hallo!
Informationen zum Praktikumsvertrag:
Im speziellen Fall hier:
Wenn keine Aussicht auf Übernahme besteht, kannst du das vergessen. Wenn du für drei Monate keine Vergütung erhalten würdest, aber danach Aussicht auf einen Vollzeitjob hättest, wäre die Situation eine andere.
Du solltest einfach mal deinen Arbeitsvermittler aufsuchen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.Würde auch ich vorschlagen! Denn das sieht so aus:
Gruß
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Hallo!
Gut, das es geklappt hat! Der nächste Schritt wäre jetzt der ALG II Antrag.
Oft haben diese Einrichtungen Sozialarbeiter, die dich bei dem Antrag
unterstützen können. Sonst suche dir vor Ort eine eine Beratungsstelle
und lasse dir helfen. Ich hatte dir ja in Betrag 7# Infos eingezogen:
Bin obdachlos geworden - kein Einkommen - wo beantrage ich ALG II
Schaue mal nach, ob du da fündig wirst, sonst hier vielleicht: Zum Adressverzeichnis
Gruß
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Hallo!
Fraglich ist nur, ob er es schriftlich hat. Wenn die BA das 5 Monate vorher genehmigt, ist das ein Problem der BA, nicht des Leistungsempfängers.
MauerMau sollte das unbedingt schriftlich haben, um keine Sperre zu riskieren.
Die AfA genehmigt keine 5 Monate vorher einen Urlaub. Keine Chance,
Jüngere haben meist nicht so lange ALG I Anspruch.
Gerade in diesem Bereich haben die mit der Vermittlung angezogen
und setzen Alles daran die Leute in Arbeit zu bringen. Solange sie noch im
ALG I Bezug sind und Chancen auf Wiedereingliederung haben.
Mag sich MauerMau doch bitte äußern, ob er eine schriftliche
Genehmigung der AfA hat.
Gruß
-
Hallo!
im Forum! Kannst du beweisen, dass die Ortsabwesenheit genehmigt wurde?Hast du das schriftlich von der Agentur für Arbeit?
Ohne Nachweis, dass die Ortsabwesenheit genehmigt wurde, wird man eine Sperrzeit
bei ALG I erhalten, wenn die Agentur für Arbeit von diesem Bewerbungsgespräch erfährt.
Das ist nicht auszuschließen! Siehe auch Erreichbarkeitsanordnung
Alles anzeigenHaben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch?
Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er
einer Arbeitnehmerin /einem Arbeitnehmer während
ihres/seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht,
haben Sie nicht, denn das Recht der Arbeitslosenversicherung
kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Trotzdem
können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Allerdings
können Sie während Ihres Urlaubs nur für längstens
drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld
erhalten.
Was ist zu beachten?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer
der Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit
vorher zugestimmt hat. Die Reise muss deshalb zuvor
beantragt werden. Für die Beantragung wenden
Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit oder beantragen
Sie die Genehmigung Ihrer Ortsabwesenheit über
» http://www.arbeitsagentur.de online. Hierfür steht Ihnen
nach Registrierung ein persönlicher Bereich zur Verfügung.
Der Antrag auf „Urlaub“ (Ortsabwesenheit) kann nicht
langfristig gestellt werden – denn die Agentur für Arbeit
muss vorhersehen können, welche Vermittlungsaussichten
für die Zeit der geplanten Abwesenheit bestehen.
Die Zustimmung sollten Sie deshalb möglichst innerhalb
einer Woche vor der geplanten Reise beantragen.
Sie werden sofort informiert, ob die Agentur für Arbeit
einer Reise zustimmt.
Erkranken Sie während Ihrer genehmigten Ortsabwesenheit,
wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre zuständige
Agentur für Arbeit.
Wann wird Ihrem Antrag nicht zugestimmt?
Wenn eine Reise/Abwesenheit die berufliche Eingliederung
beeinträchtigen würde (z. B. wenn wegen der
Abwesenheit Vorstellungsgespräche bei Arbeitgebern
oder die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen
verhindert bzw. verzögert würden), wird die Agentur
für Arbeit nicht zustimmen.
Eine Woche vorher sollte der Urlaub schriftlich beantragt werden.
Die schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit sollte abgewartet
werden, bevor ein Urlaub gebucht wird.
Dem Antrag wird nicht zugestimmt, wenn dadurch die berufliche
Eingliederung beeinträchtigt wird. Das gilt auch für Bewerbungsgespräche.
Denn einen Urlaubsanspruch in dem Sinne kennt die Arbeitslosenversicherung
nicht.
Gruß
-
Hallo!
im Forum! einer 35m² Wohnung und das seit 10 Jahren. Ich hatte in diesen Jahren immer Nebenkosten wieder bekommen, aber als sich der Eigentümer geändert hat, musste ich immer nachzahlen. Die letzte Abrechnung meiner alten Vermieterin, belief sich auf über 500€,
Nun habe ich wieder eine Nachzahlung von 415€ obwohl ich weniger Heizung verbraucht habe. Anscheinend hat jemand im Haus literweise Warmwasser verbraucht und da die Wohnungen keine separate Wasseruhr haben, wird es auf alle Mieter verteilt.
Du hast unabhängig vom ALG II Bezug die Möglichkeit Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung hier mal anschauen zu lassen.
da ich Infos brauche, da ich zu meinem Bruder ziehen will. Er hat ein 17m² Zimmer, dass er nicht nutzt. Das Zimmer hat einen separaten Eingang über den Hausflur.
Ich nehme an, dass dein Bruder keinen ALG II Bezug hat. Man könnte euch
allenfalls im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder
Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten,
soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
versuchen eine Haushaltsgemeinschaft zu unterstellen. Was man aber gegebenenfalls
anhand von getrennten Konten und getrenntem Wirtschaften widerlegen könnte.
Ich habe gelesen, das er mir einen Untermietvertrag geben kann, wo drin steht, das ich das Zimmer anmiete und das Bad und Küche mitbenutzen darf.
Ja! Information findest du hier: Untermiete und Untermietvertrag
ich will wenn ich den JC schreibe gleich sagen, dass ich hier gerne ausziehen will und zum Bruder ziehen will, aufgrund den hohen Nebenkosten usw.
Da solltest du dir die Genehmigung zum Umzug geben lassen unter
Berücksichtigung der jetzigen Kündigungsfrist. Dann gibt es auch
später keine Probleme.
Gruß
-
Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß -
Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
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Hallo!
Zunächst wäre Folgendes zu klären:
Bekannt? Warst du schon in der Maßnahme, oder vom Hörensagen
Anderer?
Auf Hörensagen hin eine Maßnahme abzulehnen und gleich Geschütze
mit ärztlichem Attest aufzufahren ist wohl nicht sehr hilfreich.
Der TE möge sich bitte dazu äußern.
Gruß
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Hallo!
im Forum!weil bekannt ist, dass man da sowieso nichts lernt,
Bekannt? Warst du schon in der Maßnahme, oder vom Hörensagen
Anderer?
Gruß
-
Hallo!
Ja. mache ich, entschuldige bitte, dass ich mich nicht bedankt habe.
Hast du keine anderen Sorgen? Melde dich mal und sage, wie es weitergeht.Drücke dir die Daumen, dass du Hilfe bekommst.
Gruß
-
Hallo!
danke. dann rufe ich morgen gleicg solche nwälte in dieser Stadt an.
Schau mal, hatte dir auch Informationen eingezogen:
Beratungsstellen nach Bundesländern
Wende dich unter Anderem an eine Beratungsstelle in deiner Nähe.
Gruß
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Hallo!
im Forum! Dein Thema doppelt und eins gelöscht.Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß