Hallo!
Ich (22J) befinde mich derzeit in einer Ausbildung und verdiene 800€ netto. Ich wohne derzeit mietfrei bei meiner Großmutter, genau so wie mein Vater. Dieser bezieht ALG 2. Wir wirtschaften jedoch in keinster Weise gemeinsam.
Es liegt keine Bedarfsgemeinschaft bei eigenem Einkommen mit dem Vater
vor. Allenfalls könnte das JC bei deinem Vater versuchen eine HG mit dir zu
stricken.
Das Jobcenter muss nachzuweisen, dass ein gemeinsames Wirtschaften
erfolgt, bevor es die Offenlegung der Einkommensverhältnisse einfordern
kann. Erst wenn eine Wirtschaftsgemeinschaft nachgewiesen wird, wäre die
Anrechnung auf den Regelsatz des Vaters zulässig. Wenn eine fehlerhafte
Vermutung auf eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter vorliegen
würde, sollte Widerspruch eingelegt werden.
Zusammenwohnen alleine, die gemeinsame Nutzung von bestimmten
Räumlichkeiten, kein ausreichender Hinweis auf eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Wenn du also eigenes Einkommen hast, eigenes Konto, kein Geld vom
Jobcenter bekommst, mietfrei bei deiner Großmutter wohnst, hast du
mit dem JC nichts zu schaffen. Unterhaltspflichtig für deinen Vater bist
du auch nicht.
Ich wohne derzeit mietfrei bei meiner Großmutter, genau so wie mein Vater.
Bei der Großmutter mietfrei wohnen lässt vermuten, dass die Großmutter ebenfalls
keine Leistungen erhält. Da mag sich Bluescreen1 nochmal äußern. Erhält die
Großmutter keine Leistungen, wohnen Vater und Sohn jeder für sich bei der
Großmutter und es besteht keinerlei Verbindung zwischen ihnen, weil sie in der
Wohnung eines Dritten ohne Leistungen wohnen.
Im Innenverhältnis kann das allenfalls für den Vater problematisch werden und
er gegenüber dem JC eine HG widerlegen müssen, weil er mit zwei
Nicht-Leistungsbeziehern, wenn auch die Großmutter keine Leistungen bezieht,
zusammen lebt.
Gruß