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Aufforderung, bitte im Thema auf die sachliche Basis des
Austausch zurückkehren.
Gegenseitiges Verständnis und Geduld sind unbedingt erforderlich,
um die jeweilige Problematik zu lösen.
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BGH Urteil vom 2. August 2018 – III ZR 466/16
Anforderungen an Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei erkennbarem
Beratungsbedarf in wichtiger rentenversicherungsrechtlicher Frage
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in einer Entscheidung mit der
Frage befasst, welche Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe
gemäß § 14 Satz 1 SGB I zu stellen sind, wenn bei Beantragung von laufenden Leistungen
der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII) ein dringender
rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf erkennbar ist. ............
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
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Themen zusammengefügt, Titel optimiert und bitte dieses
Thema weiterführen bei neuen Fragen. Neues Thema wird
nicht benötigt.
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Okay allmählich schnalle ich es :D Sorry für die schwere Geburt.
:D Das kenne ich, die "lieben Studenten" legen einem die kompliziertesten
Sachverhalte auseinander, aber bei simplen Dingen benötigen sie oft
etwas Lebenshilfe gratis, weil es zu ungeahntem Chaos und Komplikationen
kommt.
Danke für die lieben Worte!
Ja, das selbe geht mir auch seit gestern durch den Kopf.
Nichts zu danken, freut mich und gern geschehen! Hauptsache, hier wurde das
entstandene Chaos aufgelöst.
Gruß
Hallo!
die Rechnung ist schon allein deswegen falsch, weil Du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Du selbst hast einen Bedarf von 374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €. Diesem Bedarf stehen nur 450 € aus dem Minijob entgegen, womit Du das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld nicht erreichst und also nicht davon ausgegangen werden kann, daß Di tatsächlich weiterhin Wohngeld gezahlt werden wird. Womit sich all Deine Berechnungen entsprechend ändern.
Sicher ist es schwer neben dem Studium zu arbeiten, je mehr Stunden,
um so weniger Zeit für das Studium, nachvollziehbar. Eventuell in
Betracht ziehen, dass sich die Studienregelzeit etwas verlängert. Dafür
dann einen Job annehmen, der das Wohngeld von der Höhe her weiter
ermöglicht und deinen Bedarf deckt.
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Den Rest muss du selber entscheiden! Sehe zu, dass du dein Studium zügig
hinter dich bringst und wähle den Weg, der dir geraten erscheint. Die
Entscheidung kann dir sowieso niemand hier abnehmen. Heute ein Studium
abzuschließen, ist Schwerstarbeit und die meisten Studenten haben einen
langen Arbeitstag, weil viele von ihnen nebenbei arbeiten müssen. Viel Glück
und gutes Gelingen.
Gruß
Hallo!
Dein Freund ist kein Leistungsempfänger und arbeitet in Vollzeit ohne
irgendwelche Berührung mit dem Jobcenter?
Dazu sei gesagt, dass wir KEINE Bedarfsgemeinschaft sind. Wir haben getrennte Wohnungen (haben auch noch nie zusammen gewohnt) und getrennte Konten!
Eine Bedarfsgemeinschaft sehe ich bei zwei Wohnungen und getrennten Konten
auch nicht.
Gruß
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Themen zusammengefügt! Altes Thema kann weitergeführt werden.
Gleich eine Frage, wie alt sind deine Kinder jetzt? Oben hast du das
Alter mit 7 Jahre angegeben von einem Kind. Hier gibst du das Alter
mit:
Alleinerziehend
1. Kind 5
Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab
2. Kind ist 2
ab September Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab
an. Der Widerspruch wäre zu klären!
Gruß
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