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Hallo!
Da inzwischen intern die KDU der Region bekannt, sehe ich zunächst
mal keinen Grund, warum das JC die KDU ablehnen sollte. Auch deshalb
nicht, weil ja vorab die Zustimmung des JC eingeholt werden sollte, wie
auch @bass386 empfahl.
Die Angemessenheit in dieser Region orientiert sich an den Mietstufen
des Wohngelds und ich würde den Themenersteller bitten beide
Mieten genau aufzuschlüsseln. Sollten erneut Datenschutz relevante Angaben
notwendig werden, dann wieder an @bass386 .
Gruß
Hallo!
Unsere Kaltmiete beträgt derzeit ca. 250-280€ genau weiß ich es gerade nicht. Warmmiete:441,67 €.
Also der Vermieter war gerade da. Nach Durchbruch hätte die Wohnung 76,74 qm und würde Kalt 365,68 € und 574,81 € Warm kosten.
Ich würde jetzt so vorgehen, wie @bass386 empfohlen hat:
Ich würde es folgendermaßen machen:
#1 den Durchbruch durchführen lassen
#2 dem Jobcenter nach Fertigstellung alles mitteilen und neuen Mietvertrag einreichen
Das Gebäude gehört nicht dem Jobcenter und der Vermieter kann natürlich einen Durchbruch zu einem leerstehenden Raum machen. Das die Miete dadurch erhöht wird ist völlig klar.
Vorher kannst du natürlich mit dem Sachbearbeiter sprechen und ihm die Situation schildern. Aber sagt dort nicht, dass es eure Idee ist, sondern der Vermieter die Wohnung umbauen möchte.
Genauso und du kannst schon vorab mit dem Sachbearbeiter ein unverbindliches
Gespräch führen. Dann erfährst du zeitnah, ob das JC damit einverstanden ist.
Teile dem JC mit, dass der Vermieter umbauen möchte, kurz und bündig.
Gruß
Hallo!
Ich antworte dir mal mit Sauer und Haufe:
Rz. 269
Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert.
Rz. 270
Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, aufgrund gesetzlicher Vermutung eine Partnerschaft nach Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c anzunehmen. Es genügt, wenn eines der Kriterien festgestellt werden kann. Andererseits ist die Aufzählung nicht abschließend, d. h. andere Kriterien können zur Feststellung der Partnerschaft nach Abs. 3 herangezogen werden, nicht aber zu deren Vermutung nach Abs. 3a. Ein Kriterium muss stets auf beide Personen in der Haushaltsgemeinschaft zutreffen. Lediglich bezogen auf Nr. 3 ist davon auszugehen, dass es sich um ein Kind nur einer Person in der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft handelt. Die Vermutungsregel des Abs. 3a kann nicht auf das Wohngeldgesetz ausgedehnt werden (VG Berlin, Urteil v. 8.9.2015, 21 K 285.14). ......................
Es obliegt dir, falls du der Meinung bist das es nicht zutreffend ist,
dass zu widerlegen und dabei kann dir niemand helfen hier im
Forum.
Du musst selbst entscheiden, was du ausfüllst und was nicht. Nur hier
der Hinweis, dass der ALG II Antrag zunächst abgelehnt werden könnte
bei fehlenden Unterlagen. Du eventuell klagen musst mit ungewissem
Ausgang. Da die Rechtsprechung bundesweit nicht einheitlich ist, kann
man nicht sagen, ob du damit durchkommst. Jedes SG sieht das anders,
manchmal klappt es, manchmal nicht, Einzelfallentscheidungen.
Gruß
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Hallo!
Muss ich keinen schriftlichen Antrag stellen, warum wieso weshalb , die Wohnung vergrößert werden soll? Der Vermieter kommt morgen und wollte alles mit uns besprechen.
Das ist doch optimal, dann so, wie ich schon schrieb:
Es wird doch sowieso der Mietvertrag geändert werden müssen.
Bitte deinen Vermieter um einen Vertrag, mache einen Termin
aus und reiche diesen Vertrag dem JC ein. So erfährst du, ob das
JC der Wohnungsvergrößerung zustimmt.
Gruß
Mache einen Termin beim JC und kläre das umgehend persönlich
mit dem SB.
Gruß
Hallo!
Soll ich mir einfach einen Termin in der Leistungsabteilung geben lassen?
Und was erzähle ich denen? Muss ich vielleicht schriftlich einen Antrag
stellen? Sorry für die vielen Fragen.
Es wird doch sowieso der Mietvertrag geändert werden müssen.
Bitte deinen Vermieter um einen Vertrag, mache einen Termin
aus und reiche diesen Vertrag dem JC ein. So erfährst du, ob das
JC der Wohnungsvergrößerung zustimmt.
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Hallo!
Zu den Kosten kann ich erst morgen mehr sagen. Unsere Kaltmiete beträgt derzeit ca. 250-280€ genau weiß ich es gerade nicht. Warmmiete:441,67 €.
Durchbruch zur leerstehenden Nachbarwohnung, um ein zusätzliches Zimmer zu bekommen.
Ja, das wäre nett, aber das liest sich jetzt schon nicht so schlecht.
Wir schauen auch nach den KDU, kein Problem.
Wenn die Kosten feststehen, müsste auch der Mietvertrag geändert werden.
Den müsstet ihr ja unterschreiben und bevor ihr den unterschreibt, würde ich
dazu raten mit dem JC zu sprechen. Mit dem geänderten Mietvertrag vor
Unterschrift zum JC und dir die Kostenzusage holen.
Könntest du auch jetzt schon, dich unverbindlich bei JC erkundigen. Nimm
mit denen Kontakt auf.
Gruß
Hallo!
im Forum!
Warum sollte Das JC die dann höhere Miete nicht mit anrechnen (zahlen)? Uns würden ja eigentlich 90 qm zustehen. Mit der ggf. vergrößerten Wohnung kämen wir auf ca. 75 qm.
Das ist hier kein Thema und kann unbeachtet bleiben. Denn ihr hättet
zu vier höheren Wohnraumbedarf, ohne jeden Zweifel.
wir wohnen derzeit zu viert auf 58,74 qm in einer 2,5 Raum Wohnung. Wir hätten jetzt die Möglichkeit den Wohnraum durch einen Durchbruch zu vergrößern. So das jedes Kind (Junge 5 Jahre und Mädchen 10 Jahre) ein Zimmer hat.
58,74 qm für vier Personen nicht viel.
Allgemein gelten 45 – 50 Quadratmeter für einen Single,
für zwei Personen bis 60 Quadratmeter und
für jede weitere Person 15 Quadratmeter als angemessen
von der Größe her. Deshalb wäre es schon gut, wenn du
von @bass386 das beantworten würdest:
Kannst du das mit den Durchbruch ein wenig genauer erläutern?
Wie hoch ist die aktuelle Kaltmiete? Auf welche Summe wir die Kaltmiete steigen? Weisst du ob die neue Kaltmiete in deinem Bezirk angemessen ist?
Wir versuchen gerade intern die KDU ausfindig zu machen.
Kann aber etwas Zeit beanspruchen, deshalb bitte etwas
Geduld.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Da wir sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürften stellt sich für mich die Frage, oder es dann nicht besser wäre verheiratet zu sei, was sowieso geplant ist.
Wenn ihr für einander einstehen möchtet und sicher seid, dass ihr
euer Leben gemeinsam verbringen möchtet.? Du bekommst den
reduzierte Regelsatz als Partner 374 Euro für volljährige Partner innerhalb
der Bedarfsgemeinschaft.
Gruß
Hallo!
Dies bezüglich will ich aber mal noch zum Anwalt gehen und das klären lassen, ob dies Alles so richtig ist.
Halte ich in deiner Situation auch für eine gute Idee. Eine reale Prüfung ist besser,
weil der Anwalt alle Unterlagen vorliegen hat und besser beurteilen kann, ob alles
korrekt ist.
Gruß
Hallo!
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Da hier auch ein Informations-Defizit besteht, die Möglichkeit diese Lücken
zu schließen:
Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose
Einfach mal lesen, um eine Vorstellung von ALG II zu bekommen.
Gruß
Hallo!
Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€) und 2015 fordern Sie ja auch schon an.
Wenn man sich die Rückforderung anschaut und pro Jahr aufschlüsselt,
kommen folgende Beträge zu tage:
2016 -- 500 Euro durch 12 = 41 Euro
2017 -- 450 Euro durch 12 = 37,50 Euro
Hier entstehen mehr Fragen, als du bisher an Angaben gemacht hast.
@bass386 bringt es hier auch schon auf den Punkt:
Grundsätzlich ist das Gerichtsurteil vom Sozialgericht Kiel in anderen Regionen nicht bindend.
Um hier mal ein wenig Klarheit ins Chaos zu bringen:#1 Warum werden nur 40 € an Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die tatsächlichen Nebenkosten 125,00 € betragen? Sind in den 125,00 € Nebenkosten Strom mit einberechnet? Wenn ja, in welcher Höhe?
#2 Wohnung dürfte für 3 Personen angemessen sein.
Wahrlich Chaos und du solltest eventuell präziser antworten.
Gruß
Hallo!
im Forum! Hier zunächst Informationen und bitte lesen:
Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Gruß
Hallo!
Erinnerung erneut an § 22 Abs. 3 SGB II
also, wir haben weniger verbraucht als wir gezahlt haben und das Geld wurde uns dann vom Vermieter überwiesen. Nun wollte das Amt zum ersten mal diese Abrechnungen sehen. Haben vorher bei den Anträgen nie danach gefragt. Und jetzt möchte das Amt das Geld zurück. Unzwar alles was wir bekommen haben. Da Sie aber nur 30% der Nebenkosten zahlen sehe ich nicht ein das Sie 100% der Rückerstattung wollen
Wenn ihr die Gutschriften nicht gemeldet habt, wie ihr es hättet müssen,
dann kommen jetzt die Rückforderungen. Denn Rückzahlungen und
Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind,
mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat
der Rückzahlung oder der Gutschrift.
Du hattest bei meinem Link übrigens etwas unterschlagen:![]()
grace, in deinem link finde ich auch den Text "Sie können die Rückerstattung ganz oder teilweise behalten, wenn das Jobcenter zuvor Ihre Nebenkosten nicht voll gezahlt hat."
--> Bekommen Sie eine Rückerstattung, müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. Die Rückerstattung wird im Folgemonat mit den SGB 2-Leistungen verrechnet. <--
Also es hätte gemeldet werden müssen, selbst wenn dem so gewesen wäre,
wie du es schreibst.
Gruß
Hallo!
grace, in deinem link finde ich auch den Text "Sie können die Rückerstattung ganz oder teilweise behalten, wenn das Jobcenter zuvor Ihre Nebenkosten nicht voll gezahlt hat."
Deine Angaben reichen nicht, um das beurteilen zu können.
Es geht um Betriebskosten aus 2015 - 2017, was war da los bei
euch? Habt ihr die Gutschriften gemeldet? Rückforderungen
kommen nicht einfach so.
Gruß
Hallo!
Ein Widerspruch in deiner Aussage und erklärungsbedürftig:
Das Jobcenter zahlt nur einen Anteil von 40 € da ich ja auch was verdiene.
dass Arbeitsamt 30% der Miete/Nebenkosten zahlt aber 100% wieder haben will? Schließlich habe ich die 70% ja von meinem Geld bezahlt.
Die Agentur für Arbeit zahlt sicher nichts. Das JC sehr wohl, ist
das nur in Fehler in deiner Aussage?
Gruß
Hallo!
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Hallo!
"Sozialversicherungsausweis" (nicht verständlich. Wozu ist das nötig?)
Die Versicherungsnummer begleitet jeden von uns von der Geburt bis
zum Tod. Man bekommt sie einmal zugeteilt und sie verändert sich nicht
mehr. Von daher kein Problem, beantrage den Ausweis bei der
Rentenversicherung. Es bestand mal eine Mitführungspflicht, entfiel 1.1.2009.
Auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Es besteht seitdem eine
Verpflichtung nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
"komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller BG-Mitglieder" (Ich wohne zwar mit meinem Bruder in einer WG, jedoch wirtschaftet jeder für sich. Wir sind also keine Haushaltsgemeinschaft. Ich habe gelesen, dass das Jobcenter hier in der Beweispflicht steht. Stimmt das? Außerdem frage ich mich, ob ich meine Kontoauszüge der letzten 3 oder 6 Monate mitnehmen soll. Auf der Checklist steht nichts von 6 Monate.)
Vorsicht! Nur deine, denn du bestätigst eine BG mit der Abgabe der
Kontoauszüge des Bruders, die du ja eigentlich widerlegen möchtest.
Du bist deine eigene BG und normal sind die Kontoauszüge der letzten
drei Monate. Hat man dich daraufhin gewiesen, dass du auch Einiges
schwärzen darfst?
Schaue dir einfach den Bereich Datenschutz bei uns an:
Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II
"Mietbescheinigung (Antrag Umzug)" (das ist der Zettel, der vom Vermieter ausgefüllt werden soll. Die Notwendigkeit erkenne ich leider nicht, da ich doch den Mietvertrag abgebe. Vielleicht kennt jemand die Antwort.)
Mietbescheinigung ist in meinen Augen oft überflüssig und ich neige in
Hilfethemen dazu es dem Themenersteller nach gründlicher Information
selbst zu überlassen, in wieweit er sich deswegen mit dem JC anlegt, wenn
der Mietvertrag alle notwendigen Angaben enthält. Dazu findest du von der
Bundesdatenschutzbeauftragten auch hier noch etwas:
Mietbescheinigung verstößt gegen Grundrechte des Antragsstellers
Lies alles an Informationen und melde dich bei Fragen erneut.
Sollten hier einige Unterlagen tatsächlich nicht notwendig sein und ich sie nicht vorzeigen möchte. Wie könnte ich argumentieren, falls die Sachbearbeiterin sie trotzdem haben möchte?
Sind sie nicht, aber ich möchte jetzt keinen Roman schreiben. Eher abwarten,
welche Fragen du nach Lesen aller Infos noch hast. Nicht Alles, was das JC
manchmal möchte, lässt sich auch rechtlich abdecken, weil andere Anweisungen
der BA bestehen. Da muss man schauen!
Gruß
Hallo!
Hier jetzt Klartext!
Im Mietvertrag steht nichts von der Kostenaufteilung wir sind als 4 Mieter der Wohnung alle im Hauptmietvertrg und gesamtschuldnerisch haftbar.
Vier Mieter im Hauptmietvertrag eingetragen, dann teilt sich die
Gesamtmiete durch vier Mieter und du bekommst nur deinen
Anteil an der Miete.
Was steht im Mietvertrag? Bitte anonymisiert als PDF über Dateianhänge
des Forum hochladen, wenn möglich.
Die KDU Fachanweisung mit Stand vom 1.1.2018 lautet so:
Bei Wohngemeinschaften sind für deren Mitglieder jeweils die Vorgaben für 1-Personen-Haushalte
Bei einem Hauptmieter ja, aber nicht bei vier Hauptmietern.
Dann gibt es nur die anteiligen KDU an der Gesamtmiete.
denn meine WG Mitglieder sind ja nicht Leistungsberechtigt und somit auch nicht verpflichtet dem Jobcenter irgendwelche Nachweise über Ihre Mietzahlung zu erbringen,
Hauptmietvertrag reicht und der teilt sich durch vier. Bei vier Hauptmietern
kann das JC deinen Anteil ausrechnen.
Da hier die Gesamtmiete nicht bekannt, kann nicht überprüft
werden, ob das JC Fehler gemacht hat.
Gruß
Hallo!
Kann ich nicht erkennen, dass Corinna unsachlich antwortet.
Corinna kann schließlich nichts für bestehende Gesetze und
sie hat sie auch nicht geschaffen. Dankschreiben an unsere
Bundesregierung, wäre richtige Adresse für Beschwerde.
Volle Unterstützung für Beitrag von Corinna: ![]()
Trennung - Wohnung zu groß - Alleinerziehend mit Teilzeitjob - ALG II Aufstockung möglich
Denn der ist rechtlich völlig konform mit geltender Rechtslage. Für dich
nicht schön, aber nicht zu ändern. Du würdest dich auch beschweren, wenn
wir dir was Falsches schreiben und die Lage "schönreden". Im September gingst
du dann mit falschen Aussagen zum JC und würdest dich anschließend hier
"bedanken", weil vermeintlich Fehler gemacht wurden!
Das wäre keine gute Unterstützung in deiner Lage, mal überdenken bitte.
Es wäre gut gewesen, wenn du auf @Corinnas Beitrag eingegangen wärst.
Vielleicht erkennst du dann, wo bei dir Denkfehler liegen und was bei ALG II
tatsächlich auf dich zu kommt.
Gruß