Beiträge von Grace

    Beratungshilfe

    Beratungshilfegesetz (BerHG) - Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

    Hallo!

    Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers befindet. Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Das Amtsgericht prüft, ob die Antragstellerin/der Antragsteller finanziell nicht in der Lage ist, die Mittel für eine Rechtsberatung selbst aufzubringen (Bedürftigkeit). Sofern die Rechtssuchende/der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren/seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, wird ihr/ihm Beratungshilfe bewilligt. Ihr/ihm wird ein Beratungshilfeschein ausgehändigt, mit dem sie/er dann eine Beratungsperson ihrer/seiner Wahl (Rechtsanwälte, verkammerte Rechtsbeistände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rentenberater) aufsuchen kann, die die rechtliche Beratung durchführt. Alternativ ist es ggf. auch möglich, direkt eine Beratungsperson aufzusuchen und den Antrag auf Beratungshilfe im Anschluss zu stellen. Sollte eine außergerichtliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde nötig sein, wird auch das durch den Beratungshilfeschein abgedeckt. In Strafsachen findet lediglich eine Beratung, jedoch keine Vertretung statt.

    Die Antragstellerin/der Antragsteller muss mit Kosten in Höhe von 15 Euro rechnen, die sie/er gegenüber der Beratungsperson zu zahlen hat. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt oder die sonstige Beratungsperson, die die Beratung oder Vertretung durchgeführt hat, rechnet ihre/seine weiteren Kosten für die Beratungshilfe gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält ihre/seine Vergütung aus der Landeskasse. Zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Amtsgericht aktuelle Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Arbeitslosengeld- oder -hilfebescheinigung etc.) sowie Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen vorzulegen. Ein Vordruck für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ist bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte und im Internet beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erhältlich. Hier finden Sie eine Übersicht zur bundesweiten Beratungshilfe. ....................

    Beratungshilfegesetz Deutschland

    Antrag auf Beratungshilfe

    Hier erneut die Bitte an Jumper jetzt eine Rechtsberatung aufzusuchen.

    Im Thema wurden alle wichtigen Informationen gegeben und Jumper

    kann gerne ein Feedback geben, wie die Rechtsberatung ausfiel, wenn er

    mag.

    Gruß

    Hallo!

    Information zur Beratungshilfe laut Beratungshilfegesetz


    (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn



    1. der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,
    2. nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,

    (2) 1Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. 2In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.

    Gruß

    Hallo!

    Sehr schön, das freut mich. Einfach auf den erst besten Anwalt zulaufen oder gibts da auch Ratschläge?

    Den Rechtsanwalt für Sozialrecht suchst du dir bitte selber

    an deinem Wohnort.

    Wie siehts eigentlich mit meinem Minderjährigen Bruder aus, die Rückforderungen hierfür wurden von meinem Vater verlangt, wieso nicht von meiner Mutter?

    Du hast die Frage schon gestellt:

    -Gilt das selbe für jeden meiner Familien Mitglieder, wenn aus dem selben Grund die Rückerstattung verlangt wird?

    Casa hat geantwortet:

    Ja. Außer für den Vater. Der hat tatsächlich mindestens grob fahrlässig gehandelt.

    Gruß

    Hallo!

    Zitiere Casa und bitte genau lesen:

    Sollte nämlich wegen grober Fahrlässigkeit angehört und aufgehoben worden sein, ist dies falsch. Du hast nicht grob fahrlässig gehandelt.

    Allerdings kann eine korrekte Anhörung erfolgen und eine korrekter Bescheid erlassen werden. Ausnahme: Seit Kenntnis aller Tatsachen ist bereits ein Jahr vergangen, § 45 IV 2 SGB X. Daher wäre hier nichts zu begründen und einfach abzuwarten und ggf. zu klagen. Bis dann mal ein Richter drauf sieht, ist ein Jahr vorüber und man kann sich auf die fehlerhafte Anhörung und § 45 IV 2 SGB X berufen.

    Wie beschrieben, innerhalb eines Monats (möglichst spät) Widerspruch erheben und abwarten.

    Wird nach einer Begründung gefragt, kann man diese ja ankündigen aber sie muss nicht erfolgen. Zeit ist hier dein Freund.

    Gruß

    Hallo!

    Sollte nämlich wegen grober Fahrlässigkeit angehört und aufgehoben worden sein, ist dies falsch. Du hast nicht grob fahrlässig gehandelt.

    Allerdings kann eine korrekte Anhörung erfolgen und eine korrekter Bescheid erlassen werden. Ausnahme: Seit Kenntnis aller Tatsachen ist bereits ein Jahr vergangen, § 45 IV 2 SGB X. Daher wäre hier nichts zu begründen und einfach abzuwarten und ggf. zu klagen. Bis dann mal ein Richter drauf sieht, ist ein Jahr vorüber und man kann sich auf die fehlerhafte Anhörung und § 45 IV 2 SGB X berufen.

    Den Gedanken hatte ich auch! :thumbup:

    Jetzt, nach gut einigen Monaten (nicht verjährt), erhielt ich einen Brief in dem ich aufgefordert wurde, all das Geld für die vorherigen Monate zurück zu zahlen. Grund sei, ich hätte anscheinend Grob Fahrlässig gehandelt (§ 45 Abs.2 Satz3 Nr. 2 SGB X), da mein Vater allem anschein nach zu Urteilen falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hatte. Er habe anscheinend Geld vom Jobcenter und von der Agentur für Arbeit erhalten.

    Scheint so und Eltern auch Schreiben.

    Ja meine Mutter und mein Vater haben auch solch ein Schreiben erhalten, der Antragssteller war mein Vater und er erhielt, all das Geld auf sein Konto.

    Bedarf es nun, neben der Offenlegung der Dokumente, auch ein Widerspruch gegen den erhaltenen Bescheid? hier wird ja ausdrücklich erwähnt, dass ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das geforderte Geld überweisen soll, was fast unmöglich ist.

    Der TE möge sich dazu präzise äußern, ganz wichtig!

    Gruß

    Hallo!

    Ja meine Mutter und mein Vater haben auch solch ein Schreiben erhalten, der Antragssteller war mein Vater und er erhielt, all das Geld auf sein Konto.

    Bedarf es nun, neben der Offenlegung der Dokumente, auch ein Widerspruch gegen den erhaltenen Bescheid? hier wird ja ausdrücklich erwähnt, dass ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das geforderte Geld überweisen soll, was fast unmöglich ist.

    Wir haben hier eine grobe Fahrlässigkeit nach § 45 Abs.2 Satz3 Nr. 2 SGB X

    und ich würde dich bitten die Einschätzung von Corinna abzuwarten.


    Gruß

    Hallo!

    Frage zum Antrag, als du ihn gestellt hast:

    Ausserdem hatte ich bereits 2016 eine medizinische Reha...

    Du hattest medizinische Reha

    In der Anlage zum Bescheid werden allerdings einige, teils schwerwiegende, Erkrankungen nicht erwähnt. Ich habe den Verdacht, dass einige meiner behandelnden Ärzte

    Hast du im Antrag unter Punkt 7.3 Reha- und Anschlussheilbehandlungen in den letzten zwei Jahren auch die Reha geschrieben, b.z.w. REHA-Bericht mit angegeben? Falls vorhanden??

    Zum Widerspruch als Ergänzung:

    Feststellungs- und Ablehnungsbescheid haben eins gemeinsam,

    dass sie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese erklärt

    auf, wie gegen den vorliegenden Bescheid Widerspruch

    erhoben werden kann.

    Wenn du also der Meinung bist, dass der Bescheid nicht stimmt,

    tatsächlich alle notwendigen Unterlagen vorlagen, kannst du,

    wie Corinna ausführte, Widerspruch einlegen und hast ab

    Zugang einen Monat Zeit.

    Gruß

    Hallo!

    natürlich bilden beide eine Wohn- bzw. Haushaltsgemeinschaft. Sie teilen sich die Wohnkosten, die Betriebskosten und und und.

    Keine Frage, aber ich möchte hier noch auf ein Detail hinweisen.

    dass ich zwar mit meinem Bruder zusammen wohne, jeder für sich wirtschaftet und keine Zugriff auf das Konto des anderen hat (Eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift von meinem Bruder habe ich angefügt)

    Der Themenersteller beantragt nur Leistungen für sich. Das JC fordert aber

    Kontoauszüge des Bruders mit an.

    "komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller BG-Mitglieder" (Ich wohne zwar mit meinem Bruder in einer WG, jedoch wirtschaftet jeder für sich.

    In dem Fall dürften diese nur mit Einverständnis des Bruders dem

    JC vorgelegt werden. Der Themenersteller kann nicht ohne diese

    Erlaubnis einfach die Kontoauszüge dem JC vorlegen. Das nur

    als Randbemerkung noch zum Thema.

    Eventuell noch eine Frage, die sich beim Lesen ergab:

    meinem Bruder in einer WG, der ebenfalls über 25 Jahre alt ist und derzeit seinen Master absolviert.

    Bekommt der Bruder Bafög, oder wie gestaltet sich hier die finanzielle Seite?

    Gruß

    Hallo!

    Wortlaut des SB: "Zwar wirtschaften Sie nicht gemeinsam, jedoch haushalten Sie gemeinsam".

    Real wird da zur Vorsicht geraten, sollte dem TE überlassen bleiben und er sich

    vor Ort Hilfe holen. Könnte Ärger vorprogrammiert sein, wie so oft und dann wird

    sowieso Unterstützung benötigt. Mein Hinweis war auch eher als unverbindliche

    Information zu verstehen und endete mit dem Hinweis vor Ort Hilfe zu suchen.

    Gruß

    Hallo!

    Nun war ich beim JC und bin mit dem SB alle Unterlagen durchgegangen. Obwohl ich dem SB erklärt habe, dass ich zwar mit meinem Bruder zusammen wohne, jeder für sich wirtschaftet und keine Zugriff auf das Konto des anderen hat (Eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift von meinem Bruder habe ich angefügt) wurde trotzdem gesagt, dass ich in einer Haushaltsgemeinschaft wohne. Wortlaut des SB: "Zwar wirtschaften Sie nicht gemeinsam, jedoch haushalten Sie gemeinsam". Jetzt wurde ich gebeten die Anlage HG dennoch komplett auszufüllen.

    Habe mir die Anlage HG angesehen! hmm Wenn du sie ausfüllst, kommt das

    einem Eingeständnis einer Haushaltsgemeinschaft gleich. Anders kann

    man es nicht sehen und Zwickmühle. Denn du müsstest zeitgleich eine

    Haushaltsgemeinschaft sofort widerlegen und das ist paradox.

    Checkliste für eine Haushaltsgemeinschaft - Widerlegung und Musterwiderspruch

    Checke das vor dem Ausfüllen erst und überlege gut, ob du die Anlage HG

    tatsächlich gewillt bist auszufüllen und wirklich ausfüllen musst.

    Ansonsten suche dir lieber real vor Ort Hilfe und lasse dich beraten, mein Rat.

    Gruß

    Hallo!

    Wieso? Was war denn nicht anonymisiert? Von welchem Jobcenter das kam, oder warum?

    Da wir ein Forum sind, was anonym genutzt wird. Sind alle

    persönlichen Daten wie Nachnamen, Adressen, in Themen bzw.

    Beiträge, Dateianhängen zu schwärzen, die Rückschlüsse auf die

    individuelle Person ermöglichen. In dem Fall das Jobcenter mit

    Adresse, der Kopf des Schreibens, der APP Button, alles was

    Rückschlüsse auf dich zu lässt. Es dient deinem Schutz!

    Gruß