Beiträge von Grace
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Hallo!
Im Forum! Titel für Suche optimiert.Ich würde dich bitten, dich in diese Information zu vertiefen:
Was du da an Antworten nicht findest, bitte noch einmal melden. Du findest auch
im Forum Datenschutz Informationen.
Gruß
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Hallo!
Mir fehlen hier Informationen:
Ich habe 2 Kinder 9 und 12 Jahre temporär bei mir. Di, Mi,Do und Sa, So. Allerdings beziehe ich kein Kindergeld oder ähnliches weil die Kinder beim Vater gemeldet sind.
Die Kinder sind 5 von 7 Tagen bei dir, wieso sind sie beim Vater gemeldet?
Sie leben in der Hauptsache bei dir und sollten auch bei dir gemeldet sein.
Im Übrigen wäre zu überlegen, dass du das Kindergeld beziehst, wenn die Kinder 5 von 7 Tagen bei dir sind. Das würde dann auch bedeuten, dass der Kindsvater Unterhalt zahlen muss.
Auch hier Fragen, bist du geschieden, lebst du in Trennung?
Wieso gibt es kein Unterhaltsurteil?
Warum bekommst du kein Kindergeld?
Gruß
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Hallo!
Scheint untergegangen zu sein, also noch einmal!
Vorschlag, diese EGV mal anonymisiert über Dateianhänge des Forum als PDF
hochladen. Damit man schauen kann, was du unterschrieben hast.Um eine EGV zu beurteilen, muss man sie gesehen haben. Zumal hier
vom JC die Selbstständigkeit in Frage gestellt wird.
meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hat mich darüber Informiert das ich mein Gewerbe aufgeben soll um dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung zu stehen.
Auch andere Zitate nochmal zusammengefasst:
Du würdest bei Verträgen,die Dir gerademal 150 - 200 € je Monat Einnahmen bringen, 10.000 € Schulden machen, wenn Du sie kündigst. Dem kann ich irgendwie nicht folgen, weil Einnahmen und Schulden bei Kündigung in keinerlei Relation zueinander stehen.
Alles anzeigenIch sehe hier noch ganz andere Probleme auf dich zukommen.
Bewerbungen schreiben und dies dann nachzuweisen dürfte nicht das Problem sein, nur wird#1 bei einigen Arbeitgebern nachgefragt werden
#2 wenn du den Job bekommst und ihn nicht annimmst, würde meiner Meinung nach Kostenersatz geprüft werden müssen
Eigentlich ist nur Punkt #2 wichtig, denn Kostenersatz würde bedeuten, dass du die Leistungen, solltest du mal aus dem Bezug fallen, zurückzahlen musst.Und zudem verstehe ich das mit deiner Selbstständigkeit nicht. Dir sind viele Einnahmen weggebrochen, weil ein Unternehmen in Insolvenz gegangen ist. Was ist, wenn dies einem anderen Unternehmen passiert? Dann wirst du evtl. monatlich Verluste schreiben.
Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht schlicht auf Aufforderung des Jobcenters aufzugeben.
Viel mehr ist zu berücksichtigen, wie lang die Tätigkeit bereits besteht und ob sie Entwicklungsmöglichkeit bietet.
Ferner muss man überlegen, wie hoch die zeitliche Belastung ist. Bei 20h/Woche + selbstständige Tätigkeit ist möglicherweise Raum, mehr zu Arbeiten, sei es in (nahezu Vollzeit) mit einer Stelle oder durch einen Minijob.
Darüber hinaus müsste betrachtet werden, ob die Verträge aus der Selbstständigkeit bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit gekündigt werden können und mit welcher Frist.
Deshalb ist die EGV wichtig und falls sonst noch etwas vom JC gekommen
ist. Es macht keinen Sinn hier weiter zu machen, wenn man sich nicht den
Inhalt der unterschriebenen EGV ansehen kann.
Gruß
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Hallo!
Aber warum legen die einem Diese EGV dann vor wenn ich keine Konsequenzen hätte wenn ich diese nicht unterschreibe?
Es steht nur Drin das die Bewertungsbemühungen beim nächsten Termin nachzuweisen sind.
Alles ganz schwammig formuliert ohne Konkrete Hinweise. Nur das ich mich binnen 7 Tagen zu bewerben habe Wenn ich Stellenangebote zugesandt bekomme.Vorschlag, diese EGV mal anonymisiert über Dateianhänge des Forum als PDF
hochladen. Damit man schauen kann, was du unterschrieben hast.
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
Nochmaliger Hinweis eine Einladung nach § 59 SGB II und § 309 SGB III
ist Folge zu leisten, weil Meldetermin. Dazu hat der Gesetzgeber ganz
klare Aussagen gemacht.
Ich arbeite seit über 10 Monaten >15 Stunden ( Steuerpflichtig ) bei ein und derselben Reinigungsfirma.
Dann kommt eine Krankmeldung hier nicht in Frage zum Termin.
Würde etwas merkwürdig aussehen, zu krank um zum Terminzu erscheinen, aber arbeiten gehen.
Mein letzer Termin beim JC ist schon über 8 Monate her. Dazwischen bekam ich einen Anruf meiner SB,
Regele das mit deinem Sachbearbeiter und lasse dir neuen Termin geben,
wenn der Jetzige zeitlich arbeitsmäßig nicht geht. Aber es versuchen
auszusitzen, ganz schlechte Idee.
Gruß
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Hallo!
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Gruß
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Hallo!
1. Muss ich nun zu dem Termin gehen
Ja, du solltest zum Termin gehen! Siehe auch:
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.
Unerheblich, weil du Alles zu unternehmen hast, um deine Hilfsbedürftigkeit
zu vermindern, oder zu beenden.
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. 2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. 3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. 2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Die Folgen wären:
(1) 1Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. 2Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
(2) 1Die Minderung nach dieser Vorschrift tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu. 2§ 31a Absatz 3 und § 31b gelten entsprechend.
Dazu auch:
Alles anzeigenBeurteilung eines wichtigen Grundes
(1) Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis liegt vor, wenn die Befolgung der Meldeaufforderung/Einladung der leistungsberechtig-ten Person bei Interessenabwägung nicht möglich oder nicht zumut-bar war. Wichtige Gründe sind insbesondere:
• Vorstellung bei einem Arbeitgeber zu einem von diesem ge-wünschten Termin,
• sonstige von der meldepflichtigen Person nicht zu vertretende Gründe (z. B. unvorhergesehener Ausfall öffentlicher Verkehrs-mittel),
• Meldetermin während der Arbeitszeit (Aufstocker/in) und der Ar-beitgeber oder die Arbeitgeberin hat die leistungsberechtigte Person nicht freigestellt,
• nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit.
Setze dich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und kläre das,
wenn du das mit deiner Arbeit zeitlich nicht schaffst. Dann mache
einen neuen Termin aus. Aber zum Termin musst du hin, wenn du
keine Sanktion riskieren möchtest.
Gruß
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Hallo!
Themen zusammengefügt und bitte nicht für jede weitere Frage neues
Thema erstellen. Kann Alles in diesem Thema bearbeitet werden.
Damit alle Informationen für Hilfestellung immer vorhanden sind.
Gruß
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Hallo!
Außer den von Corinna genannten Aspekten der Angelegenheit, wirft
das auch noch andere Fragen auf:
,Dauerauftrag Miete läuft natürlich weiter,denn ich will meine sehr günstige Wohnung nicht verlieren.
Wenn das JC für August keine Miete gezahlt hat, sondern senorita7777 von
ihrem Regelsatz, mit welche Mitteln wurde dann der Lebensunterhalt bestritten?
Sorry, aber die Fragen könnte dir durchaus auch das JC stellen.
Womit wir wieder bei dem Verdacht wären, dass du woanders wohnst und
Unterstützung bekommst. Das JC könnte/wird erneut deine Bedürftigkeit
überprüfen. Du hast dir damit keinen Gefallen getan. So etwas kann man
als ALG II Empfänger nicht - aussitzen - , man muss es umgehend klären.
Damit es nicht zu weiterem Ärger kommt.
Man hat mir die miete seit dem hausbesuch nicht mehr bezahlt,verlangte eine nebenkostenabrechnung von mir/meinem vermieter,diese habe ich abgegeben.
Die Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Somit sind Nebenkostenabrechnungen nach Erhalt jedes Jahr unaufgefordert
und zeitnah dem JC einzureichen.
Gruß
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Hallo!
ich werde noch etwas warten,aber spätestens nächste Woche mit meiner Fallmanagerin einen Termin machen,damit die September Miete wieder bezahlt wird.
NEIN! Bitte umgehend mit dem JC Kontakt aufnehmen. Das muss
geklärt werden, sonst fehlt auch die Miete für September.
Du hast als ALG II Leistungsbezieher die Verpflichtung dafür zu sorgen,
dass die Miete gezahlt wird. Besonders dann, wenn du Kenntnis davon
hast, dass sie nicht gezahlt wird. Diese Kenntnis hast du, was man hier
an diesem Thema sieht.
Gruß
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.Gruß
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Hallo!
Allgemeiner Hinweis Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
Das dafür vorgesehene Dokument zum Hauptantrag ALG II
bezeichnet man als Anlage VE, wenn die Vermutung zu
Selbiger bestehen würde. VE bezeichnet also einen Dokumenten-Typ
bei Formularen.
Man findet auch im Abkürzungsverzeichnis oft eine Erklärung für
Fach-Chinesisch.

Gruß
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Hallo!
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Hallo alf !
Neues Thema für dich erstellt und du findest es unter:
Bedarfsgemeinschaft - Berufsfindungsjahr - Fragen zu Bedarfsgemeinschaft
Gruß
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Hallo!
Nein, den Widerspruch werde ich nicht hochladen. Da stehen zuviel persönliche Sachen drin.
Diese Entscheidung bleibt dir selbstverständlich überlassen. Nur habe bitte
Verständnis dafür, dass hier Helfende schlecht wirklich helfen können, wenn
der Inhalt nicht bekannt ist.

Was hätte es denn geändert mich erst hier anzumelden und dann den Widerspruch zu schreiben, wenn eh alles zu spät ist?
Weil dabei nicht mehr gutzumachende Fehler durch Leistungsberechtigtegemacht werden können. Deshalb hatte @bass386 um das Hochladen des
anonymisierten Widerspruchs gebeten. Das nur als Randerklärung von mir
zu diesem Sachverhalt für dich.
Gruß
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Hallo!
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Hallo!
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Hochladen von Dokumenten für Hilfestellung bitte als PDF Datei
Anonyme Nutzung des Forum - Schwärzen von personenbezogenen Daten
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Hallo!
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