Hallo!
Der Umzug wäre halt aus der elterlichen Wohnung (ü25) in eine andere Stadt und Gemeinde, jedoch innerhalb des selben Kreises und das Jobcenter bleibt auch das gleiche. Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?
Du benötigst einen Grund für den Umzug. Er muss erforderlich sein.
Der Umzug wäre halt aus der elterlichen Wohnung (ü25) in eine andere Stadt und Gemeinde, jedoch innerhalb des selben Kreises und das Jobcenter bleibt auch das gleiche. Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?
Sollte der Umzug nicht erforderlich sein, du keine Zustimmung zum
Mietangebot erhalten, werden die KDU nur in bisheriger Höhe
übernommen und auf dem Rest bleibst du sitzen.
Deswegen wollt ich halt wissen was ich da Angeben muss.
Deshalb nochmal
@bass386 :
Du kannst dir eine Mietbescheinigung vom Jobcenter holen und vom Vermieter ausfüllen lassen. Dann liegen dem Jobcenter Werte/Summen vor, mit denen gearbeitet werden kann.
Allerdings kann die Handhabung regional durchaus unterschiedlich sein. Deswegen würde ich dir raten, nochmals im Jobcenter nachzufragen, wie du dies am besten nachweisen und angeben kannst.
Ja, wenn du ohne Zustimmung des Jobcenters umziehst.
Somit mit Mietangebot bzw. Mietbescheinigung ins Jobcenter und den Umzug bzw. die Wohnung genehmigen lassen.
Dann nochmal Corinna :
Hallo,
in diesem Fall fordert das Amt nach Abschluß des Vertrages die dort vereinbarte Vergütung für die Heizung und Wasser an.
Gruß!
Nun ich:
Habe ja keinerlei Verträge mit denen bevor ich überhaupt in die Wohnung einziehe. Welche Kosten für Heizung und Wasser muss/kann/soll ich da angeben?
Was im Mietvertrag, in der Vermieter-Bescheinigung wäre die
Anlage KDU. Die Verträge für Gas und Wasser gehen extra und das ist
dem JC bei Vorlage des Mietangebots auch klar mitzuteilen, dass Wasser
und Gas nicht enthalten, am Besten schriftlich und lasse dir die die Abgabe
bestätigen. JC verlieren manchmal schon mal Unterlagen und nur das, was
du schriftlich hast.
Gruß
ist auch rechtsgültig.