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Technische Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax - Risiken nicht auf
Nutzer abwälzen Urteil BSG B 8 SO 23/16 R
Leitsatz Dr. Manfred Hammel1. Die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden besonderen Risiken dürfen nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt werden.
Dies gilt insbesondere bei Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts.
2. Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er auf diese Weise rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, damit unter regulären Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs bis zum Fristablauf zu rechnen ist.
3. Erkennt der Bevollmächtigte eines Prozessbeteiligten, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Telefax zu übermitteln, dass er einen Schriftsatz auf diese Weise nicht mehr fristgerecht dem zuständigen Gericht übermitteln kann, dann steht es der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 Abs. 1 SGG) grundsätzlich nicht entgegen, dass dieser Schriftsatz in anderer Weise noch rechtzeitig hätte übermittelt werden können.
(Quelle:Tacheles-Sozialhilfe.de)
BSG hält die im Vergleich zum SGB II geringere Höhe des Freibetrags bei
Erwerbseinkommen nicht für verfassungsrechtlich zu beanstanden
Alles anzeigenBSG hält die im Vergleich zum SGB II geringere Höhe des Freibetrags bei
Erwerbseinkommen nicht für verfassungsrechtlich zu beanstanden.
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
1. Nach Sinn und Zweck des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII ist es nicht zulässig, einzig aufgrund des Lebensalters einen erhöhten Freibetrag für Einkünfte aus einer ausgeübten Tätigkeit einzuräumen.
2. Die Anwendung des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII generell auf Einkommen aus Tätigkeiten von Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII bereits erreicht haben, wäre ohne zusätzliche Umstände systemwidrig.
3. § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII stellt einen Auffangtatbestand, eine Öffnungsklausel dar, die dem Sozialhilfeträger die Möglichkeit einräumt, auf besondere Umstände des Einzelfall flexibel zu reagieren.
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
Vermögensberücksichtigung - Nichtangabe einer Lebensversicherung
Urteil BSG Urteil vom 25.04.2018, B 14 AS 15/17 R
Alles anzeigenEntscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.04.2018 zur Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGB II) und zur Sozialhilfe ( SGBX II )
1. 1 BSG, Urteil v. 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R
Vermögensberücksichtigung - Nichtangabe einer Lebensversicherung - Begrenzung der
Rückforderung auf den Betrag, der zu Beginn des Bewilligungszeitraums anzurechnen
gewesen wäre - Härtefallregelung des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt2 SGB 2
Ist bei der Rücknahme und Erstattung von Grundsicherungsleistungen wegen
verschwiegenen Vermögens die Rückforderung auf den Betrag begrenzt, der sich zu
Beginn des Bewilligungszeitraums als anzurechnendes Vermögen nach Abzug der
Freibeträge ergeben hätte?
Hallo!
Schön, dass es geklappt hat! Aber Themen bleiben bei uns geöffnet. ![]()
Kleiner Hinweis als Randbemerkung!
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Hallo!
Zur Zeit studiere ich aber nicht. Meine Eltern müssen mich doch dann nicht auch noch weiterhin für diese Zeit unterstützen nur weil ich im Oktober wieder studiere? Wenn mir ALGII zusteht kann ich das von ihnen nicht verlangen.
Kläre das bitte mit dem Jobcenter und richte dich auf eine Bedürftigkeit-Prüfung
des Selbigen ein. Um vorbereitet zu sein, wäre es ratsam meinen Link zu
lesen. Heute 05.09. dein Studium beginnt in dreieinhalb Wochen und erkläre
dem Jobcenter, dass deine Eltern dich nicht vier Wochen finanzieren können.
Aber dich ab Oktober bei deinem Studium wieder finanzieren.
Gruß
Hallo!
Ich hatte mal Bafög bekommen. Seitdem ich keines mehr erhalte, finanzieren das meine Eltern.
Übrigens, genau die Fragen wird dir das Jobcenter auch stellen. Wenn dich
deine Eltern finanzieren, sind die Aussichten für ALG II eher schlecht. Denn
bei ALG II gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung, weil im Gegensatz zu ALG I keine
Versicherungsleistung. Vielleicht dazu Informationen und lesen wäre gut:
Gruß
Hallo!
Das musst du mit dem Jobcenter regeln, nicht mit dem Arbeitgeber. Der nimmt
nur seine Rechte bei Überzahlung des Lohns wahr. Zur Erinnerung:
JC andere Baustelle und hier ist zwischen zwei Sachverhalten
klar zu unterscheiden, einmal Bürgerliches Gesetzbuch und einmal SGB II.
Also wende dich bitte an das Jobcenter.
Gruß
Hallo!
hmm Mir stellen sich beim Lesen einige Fragen und ich würde dich bitten sie zu
beantworten.
dass ich mich bald wieder abmelde um weiter zu studieren (ohne Bafög).
Du studierst ohne Bafög, wer finanziert das Alles?
Ich bin ü25
Wie alt bist du?
Ist das deine erste Ausbildung und noch nicht abgeschlossen?
EU-Rente auf Zeit
Wer bezieht EU-Rente auf Zeit?
Gruß
Hallo!
Bitte, was möchtest du? Eine Rechtsgrundlage, damit zu Unrecht erhaltender Lohn
behalten kann?
Gibt es eine Rechtsgrundlage mit der ich das Geld von meinem Arbeitgeber zurück fordern kann?
Gerne nochmal mein Beitrag, scheint nicht verstanden worden zu sein.
Also erneut und bitte lesen: Zu hoch angerechnetes Einkommen
Ich habe es selber den Ag gemeldet und der hat daruafhin einer Rückforderung geschrieben am 31.8.
Dann ist das korrekt gelaufen und erledigt. Denn du kannst nicht einfach
zu viel Lohn behalten, der dir nicht zusteht. Müsste eigentlich auch für
dich klar sein.? JC andere Baustelle und hier ist zwischen zwei Sachverhalten
klar zu unterscheiden, einmal Bürgerliches Gesetzbuch und einmal SGB II.
Gruß
Hallo!
Habe irgendwo gelesen, das die Küche, Bad, Balkon und Abstellräume abgezogen werden!?
Wo hast du das denn gelesen? Allgemein gilt:
Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen. Allerdings sind dies nur grobe Richtwerte. Liegt eine Wohnung mit 50 Quadratmeter Wohnfläche für eine Person noch im Rahmen der angemessenen Kosten, so wird in den seltensten Fällen die Kostenerstattung verweigert. Maßgeblich sind hierbei immer die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.
Balkon-Flächenberechnung andere Baustelle, zählen zwischen 25 - 50 % mit.
Haben aber keine Relevanz für die zustehenden Quadratmeter pro Person
bei ALG II.
Gruß
Hallo!
Zu dem Beitrag von Corinna:
Hallo,
es geht um Beendigung der Hilfsbedürftigkeit, was nicht gleichbedeutend mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist.
Gruß!
Von mir als Ergänzung dazu die rechtliche Grundlage:
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Gruß
Hallo!
Dazu § 812 BGB - Herausgabeanspruch
Nun hat sich der Fall ertragen das ich am 1.7.2018 von 40 Wochenstunden auf 35 Wochenstunden gewechselt habe.
Leider hat mein Arbeitgeber das bei der Lohnabrechnung er jetzt im September gemerkt.
Ich habe also 2 Monate ein zu hohes Einkommen bekommen.
Hast du den Arbeitgeber sofort darauf hingewiesen, oder darauf vertraut
das es nicht auffällt? ![]()
Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt zwar bemerkt, aber nichts gesagt hat – vielleicht in der Hoffnung, dass es nicht auffällt. Oder wenn die zu viel gezahlte Summe so hoch ist, dass er etwas hätte merken müssen. Dann muss er das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten. Und zwar auch dann, wann er das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausgegeben hat, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten. Hier gilt der juristische Grundsatz: Geld hat man zu haben. Das bedeutet: Nur weil der Schuldner – in diesem Fall der Arbeitnehmer – vielleicht kein Geld mehr hat, heißt das nicht, dass er seine Schuld nicht mehr begleichen muss.
Also der Lohn muss zurückgezahlt werden. Man hätte den Arbeitgeber
eventuell um Ratenzahlung bitten können.
Gruß
Hallo!
Ergänzend zum Beitrag mit der Frage von Corinna nach dem Grundfreibetrag:
Alles anzeigen(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) Vom Vermögen sind abzusetzen
1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.
Bei Personen, die
1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 48 750 Euro,
2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 49 500 Euro,
3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 50 250 Euro
Gruß
Hallo!
Die kleine ist dann 3 und wird in einem Halbtagskindergarzen 8-12.30 uhr betreut.
Die Schule endet zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr.
Das wäre eine mögliche Arbeitszeit von ca 3 - 4 Stunden.
Ich habe kein Auto, bln also zudem Ortsgebunden.
Wieviel Arbeit ist denn tatsächlich zumutbar?
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
Hier Klärungsbedarf und könntest du das bitte näher ausführen:
Es geht darum, dass mein Sb mich lieber in einer Halbtagstätigkeit sehen würde, als in der Tagespflege.
Ich hatte nun Kontakt mit dem Tageselternverband und auch mit dem Jugendamt, das mir auch Bereitschaftspflege anbieten könnte, aber nun gegen die Zusicherung vom Jobcenter, dass ich unter den aktuellen Begebenheiten weiterhin ALG 2 beziehen würde und nicht vom Pflegegeld abhängig bin. (Die Gelder werden meines Wissens ja trotzdem verrechnet)
Gruß
Hallo!
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Hallo!
Das JC will nun keine Bedarfsgemeinschaft aufmachen, weil mein Bruder über 25 ist. Stattdessen soll nun eine Haushaltsgemeinschaft
gebildet werden. Allerdings werden meinem Bruder hier keine Unterkunftskosten zugestanden, solange er nicht auch mit im Mietvertrag steht.
Beachte meinen Beitrag: Beide Empfänger im Mietvertrag?
Wenn feststeht, dass dem Bruder keine Unterkunftskosten zugestanden werden,
sollte man umgehend aktiv werden. Damit keine Mietschulden entstehen.
Gruß
Hallo!
Dann hatte sie der Mutter am Telefon mitgeteilt, dass sie nur die Hälfte bekommt, wenn nur sie als Mieterin eingetragen ist...
Wenn diese Wohnung für zwei Personen angemessen ist, aber nur
eine Person im Mietvertrag steht, bekommt die Mutter die Hälfte
der Miete.
Es wurde nun explizit gefordert den Bruder mit in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen.
Aus "Gründen" würden wir erst andere Wege probieren, ohne zwingend den Vermieter zu involvieren. Falls es welche gibt.
Wir haben hier kein mietrechtliches Problem, denn der Vermieter
macht keine Probleme, sondern das Jobcenter.
Es gibt sogar eine Vermieterbestätigung, dass beide Personen dort einziehen. Formuliert vom Makler, unterschrieben vom Vermieter.
Aber diese Bestätigung soll nicht ausreichen, was uns doch ein wenig verwundert hat.
Allgemein dazu, dass Jobcenter übernimmt die KDU, wenn ein Mietvertrag
vorliegt und hier liegt kein Mietvertrag vom Sohn vor, sondern nur eine
Vermieterbescheinigung. Damit ist das Problem der Mutter nicht behoben,
weil die Wohnung für zwei Personen angemessen ist, aber nicht für eine
Person alleine.
Man könnte jetzt versuchen, ist tatsächlich nur ein Versuch ohne irgendeine
Garantie, ob es gelingt, dass die Mutter mit dem Sohn anhand der
Vermieterbescheinigung einen Mietvertrag, oder Untermietvertrag abschließt.
Ein Mietvertrag zwischen Mutter und Sohn wäre möglich, aber hier
ich sehe aufgrund der Forderung vom Jobcenter keine Chance
auf Akzeptanz.
Beim Untermietvertrag muss der Vermieter zustimmen. Ich sehe aber
aufgrund der Forderung des Jobcenter im Grunde genommen diese
Lösung nicht und empfehle das Eintragen in den Mietvertrag.
Jede weitere Verzögerung könnte dazu führen, dass direkt am Anfang
Mietschulden entstehen, weil dem Sohn keine Mietzahlung vom
Jobcenter zugestanden wird.
Gruß
Hallo!
Empfehlung den Ratgeber Elterngeld bei uns zu lesen:
1.7.5 Arbeitslosengeld I. 64
1.7.6 Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag. 65
Gruß
Alles anzeigenAbschnitt 1
Elterngeld (§§ 1 - 4)
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b Bemessungszeitraum
§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2e Abzüge für Steuern
§ 2f Abzüge für Sozialabgaben
§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
§ 4 Art und Dauer des Bezugs
Abschnitt 2
Betreuungsgeld (§§ 4a - 4d)
§ 4a Berechtigte
§ 4b Höhe des Betreuungsgeldes
§ 4c Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4d Bezugszeitraum
Abschnitt 3Verfahren und Organisation (§§ 5 - 14)
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§§ 15 - 21)
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 5
Statistik und Schlussvorschriften (§§ 22 - 27)
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 25 Bericht
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Übergangsvorschrift
Hallo!
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