Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Gehe mal davon aus, dass du mit der Software noch nicht zurecht kommst.
Dankeschön, das läßt mich wieder hoffen.
Da habe ich gleich noch eine Frage dazu, kommt die Beantragung auch für das Interim in Frage?
Einen Satz hinzugefügt und einen Beitraggelöscht. Zwei Nur-Zitate gelöscht
Grace
Du findest den Hinweis im Beitrag unten links, in rot.
Nur-Zitate sind bei uns nicht üblich, genauso wenig,
wie für jeden Satz neuen Beitrag.
Gruß
Hallo!
im Forum! Es werden mehr Angaben zu deiner Situation benötigt.
Wenn du das bitte näher ausführen würdest!
Gruß
Hallo!
im Forum!
Darf mein Sachbearbeiter mir eine E-Mail schreiben?
Nur wenn eine verschlüsselte Kommunikation gewählt wird. Bei den personenbezogenen Daten in einer E-Mail Ihres Sachbearbeiters handelt es sich grundsätzlich um Sozialdaten, die dem strengen Schutz des Sozialgeheimnisses unterliegen. Eine unverschlüsselte E-Mail ist daher selbst mit Ihrer Zustimmung unzulässig!
Nach dem E-Government-Gesetz des Bundes sind alle Bundesbehörden ab 01.07.2014 verpflichtet, den elektronischen Zugang durch eine De-Mail-Adresse oder mittels einer Identifikation über die eID-Funktion des neuen Personalausweises zu eröffnen. Ein Verweis allein auf die Papierform ist dann nicht mehr zulässig; Bürger haben hier aber weiterhin ein Wahlrecht. Da jedoch auch in diesen Fällen keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt, dürfen Sozialdaten nur mit einer ergänzenden Verschlüsselung übermittelt werden.
Sollte also die verschlüsselte Kommunikation zwischen dem Jobcenter
und dir nicht möglich sein, ist sie unzulässig. Dein Jobcenter handelt also
korrekt.
Gruß
Hallo!
im Forum! Titel fur Suche optimiert.
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
jedoch würd ich gerne ungefähr wissen was wir monatlich noch an Geld zu verfügung haben..
Zitat Corinna :
Du schreibst nichts zu der Höhe der Miete. Also kann auch nicht errechnet werden, was Euch zusteht.
Gruß!
Ohne die Miethöhe kann keine Berechnung angestellt werden. Eine Berechnung
basierend auf Vermutungen ist nicht hilfreich.
Einen OT-Rat von mir nebenbei, verzichtet bei eurer Problematik auf das
Zusammenziehen. Das könnt ihr irgendwann mal nachholen, wenn der
Freund aus der Privatinsolvenz raus ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es eine
enorme Belastung eure Beziehung, weil mit viel Ärger verbunden. Das ist
zur Zeit grad nicht das, was du benötigst, Ärger.
Gruß
Hallo!
Zitat @bass386 :
Eigentlich werden auch keine Threads und Fragen beantwortet wo ein Anwalt oder Gericht beteiligt ist bzw. beteiligt gewesen ist.
Ich werde den Thread daher schliessen, sobald deine Antwort auf meinen Post eingegangen ist.
Du hast geantwortet:
Ich sagte zum Anwalt dass Alles beim Einkommen falsch ist auser dem Auxmoney.
Den anderen kram bekomme ich nicht regelmäßig bzw. gar nicht ausgezahlt.
Deshalb werde ich jetzt das Thema schließen, weil wir keine Themen
beantworten, wo schon ein Anwalt mit befasst ist.
Gruß
Hallo!
Zitiere @bass386 erneut und bitte die Frage präzise beantworten:
Eigentlich werden auch keine Threads und Fragen beantwortet wo ein Anwalt oder Gericht beteiligt ist bzw. beteiligt gewesen ist.
Läuft bei dir ein Gerichtsverfahren? Oder eine Sache, wo der Anwalt
beteiligt ist? Ja, oder nein?
Gruß
Hallo!
Es kann zur Zeit kein ALG II Antrag gestellt werden und der Grund liegt hier:
Er hat seinen Bachelor bestanden und wird zum Semesterende 01.10.2018 exmatrikuliert.
Der früheste Termin wäre nach Exmatrikulierung, weil die Bescheinigung
benötigt wird. Sollte ein ALG II Antrag gestellt werden, findet eine
Bedürftigkeitsprüfung statt.
Gruß
Hallo!
Es besteht im Moment kein ALG II Anspruch wegen Unterhaltspflicht der Eltern.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein Antrag auf ALG II vom Sohn gestellt werden.
Gruß
Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
im Forum! Titel für Suche optimiert. Von - kann keiner helfen? - geht es nicht
schneller, es benötigt schon etwas Geduld.
Aber es kommen auf jeden Fall
Antworten.
Gruß
Hallo!
Der Sohn ist also noch nicht exmatrikuliert:
Er hat seinen Bachelor bestanden und wird zum Semesterende 01.10.2018 exmatrikuliert.
Das Studium wurde von euch finanziert:
das Studium und seine anderen finanziellen Belange wurden und werden zur Zeit von uns Eltern getragen,
auch hat und wohnt er zur Zeit weiterhin bei uns.
Aus ähnlichem Thema ein Zitat von Corinna und bitte beachten:
Nach dem Studium gibt es eine sog. Orientierungsphase, die 6 Monate dauert und bei der weiterhin die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um eine Arbeit müht.
Nach der Exmatrikulierung, die ja erst noch erfolgt, gibt es also
eine sog. Ortientierungsphase von sechs Monaten, bei der
die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind, sofern sich euer
Sohn ernsthaft um Arbeit bemüht.
Gruß
Hallo!
Da fehlten im Eingangs-Thema aber erhebliche Informationen.
Er ist erwerbsfähig, keine Behinderung.
Er hat jetzt im Alter von 29 Jahren sei BWL Studium abgeschlossen, hat jedoch auf Grund seines bisherigen Lebenslaufs
( noch nie gejobt, keinerlei berufliche Tätigkeiten ) allergrößte Schwierigkeiten auch nur annähernd eine Zusage für ein Vorstellungsgespräch zu erhalten.
Deshalb jetzt Fragen:
Wie wurde das Studium finanziert, wovon hat der Sohn
während des Studiums gelebt und wo?
Wurde es durchBafög finanziert?
Wurde es durch euch finanziert?
Ist das die erste Ausbildung?
Hat er alle Prüfungen bestanden und erfolgte die Exmatrikulierung?
Wenn ja, wann erfolgte die Exmatrikulierung?
Gruß
Hallo!
Natürlich wurde das vom Konto bezahlt, dennoch graust es mir davor die Auszüge der letzten 3 Jahre dazu zu suchen und zu finden. ill
Ich hab auch immerwieder Mahngebühren bezahlen müssen weil wir über die 3 Jahre nicht immer Pünktlich GEZahlt haben...
Man bekommt immer doppelt und dreifach auf den Deckel, nicht wahr^^.
Na bitte, also im Notfall nachweisbar, dass ihr die GEZ vom
Regelsatz bezahlt habt.
Da sollte dir alles Andere egal sein.
Denk an deinen Kühlschrank, den du dir wünscht.
Viel Glück! Melde dich wieder und schreibe mal, wie es weiter ging. ![]()
Gruß
Hallo!
Wie wurde denn die GEZ bezahlt? Die Abbuchungen vom Konto
müssten doch vorhanden sein!? Dann kann das doch genau
nachgerechnet werden.
Gruß
Hallo!
ich und meine Freundin beide Hartz IV Regelsatz Empfänger haben bei der Gez eine Rückzahlung
Was sicher aus den Kontoauszügen ersichtlich sein sollte!? Ansonsten siehe
Casa :
Nach meiner Meinung stellt das kein Einkommen dar, da die Zahlung aus dem Regelsatz geleistet wurde. Guthaben aus Zahlungen aus dem Regelsatz sind kein Einkommen.
Ebenfalls meine Meinung, deshalb dürfte eine Anrechnung nicht stattfinden.
Gruß
Hallo!
Danke. aber wie erfolgt diese abschließende Berechnung- wird da mein selbstständiges Einkommen auch auf 6 Monate aufgeteilt und dann im September anteilig angerechnet,oder zæhlt das septembereinkkmmen nach zuflussprinzip?
Zitat Casa erneut:
Nur die Einnahmen im September werden dann abschließend berücksichtigt, da du davor und danach keinen Anspruch auf ALG2 hast.
Stelle auch klar, dass du nur für den einen Monat ALG2 beantragen willst.
Gruß