Hallo
im Forum!
Was auch so stimmt, Arbeit verweigert, da der LKW kein TüV mehr hatte und der Chef sich nicht drum gekümmert hatt.
Da du für die Verkehrssicherheit des LKW als Fahrer verantwortlich bist,
zunächst in Ordnung. Denn ohne TÜV darfst du nicht fahren und das sollte
auch dem Chef klar sein. Hast du das irgendwie Beweis sicher gemacht?
Papiere kopiert, woraus ersichtlich ist, dass kein TÜV, wäre vorteilhaft
für dich.
Auch dass ich aus meiner Sicht nicht mehr als LKW Fahrer arbeiten kann.
Warum? Nur weil du hier einmal ein "rabenschwarzes" Schaf der Branche
erwischt hast? Kann passieren, aber es gibt auch gute Speditionen.
Ich habe bei ihm kein Arbeitsvertrag bekommen, auf anfrage hies es, er ist fertig....
Ich ahbe bei ihm angefangen, am 3 August 18 und Ende 18 September 18.
Für August sind auch noch Lohnzahlungen offen....
Wer macht denn so etwas? Wie kann man als LKW-Fahrer ohne
Arbeitsvertrag eine Arbeit anfangen? Der normale Weg, Bewerbung,
Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag unterschreiben und dann
arbeiten. Wäre erklärungsbedürftig!
Zwischenzeitlich war ich selber Aktiv geworden und habe mich bei einem Busbetrieb beworben, dieser will mich auch einstellen, dort wartet man nur noch auf den Betriebsrat (was eine reine Formalität ist und man mit ein Ja, rechnet)
Dort soll mirdan der Führerscheind, der Klasse D und der Personbeförderungschein bezahlt werden.
Während dessen werde ich als Vollzeitkraft in der Werkstatt eingestellt.
Das Personalmangemant selber, hat gesagt, ich soll am 15.10.18 um 15 Uhr zur Arbeit kommen.
Wenn die Firma den D bezahlt, machen die das nicht aus
Menschenfreundlichkeit. Sondern der Arbeitsvertrag wird
Knebelklauseln enthalten. Geht das schief, hast du bei
Kündigung die Kosten an Backe. Schaue dir diesmal den
Arbeitsvertrag in deinem eigenen Interesse gut an und fange
nicht ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder an
zu arbeiten. Gratis-Rat von mir! Falls du die Hoffnung hast,
dass es bei Busunternehmen anders zu geht, muss ich dich
leider enttäuschen. Die haben genauso harte Arbeitsbedingungen,
wie die Transportlogistik.
Dazu kommt noch er hat mich nicht angemeldet (sozialabgaben, Krankenkasse, Steuern) und gibt mir meine Fharerkarte nicht raus.
Ich habe ihn heute beim ZOLL angezeigt und hole mir morgen meine Einsweilige für die Fahrerkarte.
Hast du das der Agentur für Arbeit so mitgeteilt? Wenn nicht, sofort
nachholen, denn du hast einen guten Grund für die Kündigung und
das könnte auch Auswirkung auf die Sperrzeit haben. Bei kriminellen
Handlungen der Firma wäre eine Sperrzeit unangemessen.
Der Arbeitgeber hat eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen:
Die Arbeitsbescheinigung – ein häufiger Streitpunkt - Arbeitsrecht.org
Für ALG II Antrag Kündigungsschreiben und Sperrzeit normal. Aber du hast
m. E. schon bei ALG I Fehler gemacht.
Gruß