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Allgemeiner Hinweis auf eine nicht einheitliche, bundesweite
Rechtsprechung. Sozialgerichte in anderen Bundesländer können
anders entscheiden. Nur BSG - Urteile haben bindenden Charakter.
Ab Okt bekomme jetzt Rente ca. 250,-€ die befristet ist.
Da du nur 250 Euro erhältst, ist das im Übrigen mit diesem Artikel
nicht vergleichbar. Dein Regelsatz ist höher und folglich ist das in
Abzug zu bringen. Hier nochmal Corinna :
weil Du in der Vergangenheit trotz des nun festgestellten Rentenanspruches ALG II bekommen hast. Zwar kannst Du nichts dafür, daß die Rente rückwirkend gewährt wurde, dennoch wird die Rückzahlung mit dem ALG II verrechnet. Andernfalls hättest Du ja trotz höheren eigenen Einkommen unberechtigt ALG II in der tatsächlich gezahlten Höhe erhalten.
Die 250 Euro mindern deinen Bedarf und das JC muss weniger zahlen.
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Und wieso wurde jetzt der Profilbogen entfernt?
Ohne Kenntnis über die wortgetreue Einwilligung die ich unterschreiben soll, kann man die Frage nicht diskutieren.
Die Profilbögen bekannt und müssen nicht eingestellt werden. Die Daten
werden erhoben, um die bestmögliche Vermittlung zu ermöglichen.
Das sollte eigentlich im eigenen Interesse sein schnellstmöglich wieder
in Arbeit und aus ALG II zu kommen.
Gruß
Hallo!
Ergänzend zu Corinna
Meinem Verständnis nach ist die Aufgabe des Jobcenters mir Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten auf die ICH mich dann bewerben kann/muss, aber nicht, dass das Jobcenter meine Daten an mir völlig unbekannte Unternehmen versendet?
Das Jobcenter ist sogar verpflichtet dazu:
(1) 1Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). 2Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.
Hervorhebung durch mich! Es läuft also bei dir völlig korrekt.
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Hallo!
Sorry, aber wie soll dir jemand helfen, wenn du das Problem
nicht benennst. Was hast du für Probleme und wie können wir
dir helfen in Bezug auf ALG II?
Gruß
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Würdest du bitte präzisieren, was genau du wissen möchtest.
Dein Eingangs-Thema läßt keinerlei Problematik erkennen.
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wenn man jetzt beantragt, bekommt man ab 1. November oder sehe ich das falsch? Da der Zufluss im Oktober erfolgt
Bitte was? Das ist Unsinn, was du da schreibst. Im Oktober beantragt,
wirkt es auf den Monat zurück und zwar komplett ab 1. Oktober.
Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 37 SGB II beantragt werden muss, sog. Antragserfordernis. Grundsätzlich kann jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Leistungsantrag nach dem SGB II stellen. Hartz IV Leistungen sollten schnellstmöglich und unverzüglich bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit beantragt werden, da sie nur ab Beginn (also dem 1. Tag) des Monats gewährt werden, in dem sie beantragt wurden.
Gruß
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Thema geschlossen, weil ausreichend beantwortet.
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Dein Thema kann weitergeführt werden, damit alle Informationen
zur Verfügung stehen. Offensichtlich hast du den ALG II Antrag
jetzt durch bekommen.
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Jetzt bestehen bei dir aber durch die Erkrankung offensichtlich Zweifel
an Selbigem:
um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Folgerichtig überprüft das Jobcenter, ob du erwerbsfähig bist und das
muss es auch, denn nur dann kann eine EGV mit dir abgeschlossen
werden:
Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). 2Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.
Für diese Überprüfung wird eine Schweigepflichtentbindung benötigt.
Nun soll ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte dem Jobcenter alle Arztberichte damals sogar freiwillig eingereicht um zu belegen, dass ich nicht arbeiten kann.
Arztberichte gehören nicht n die Hände von Sachbearbeitern
beim Jobcenter. Dafür ist der ärztliche Dienst/Gesunheitsamt
da. Ein Sachbearbeiter beim Jobcenter kann das überhaupt
nicht beurteilen.
Nun soll ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte dem Jobcenter alle Arztberichte damals sogar freiwillig eingereicht um zu belegen, dass ich nicht arbeiten kann.
Nun bin ich iriitiert. Ist dies immer so, dass man dort vorstellig werden muss? Beziehungsweise die Entbindungen der Schweigepflicht alle unterzeichnen muss?
Richtig und du nimmst alle vorhandenen Unterlagen mit, was nicht
vorhanden ist, wird durch die Schweigepflichtentbindung bei
deinen behandelnden Ärzten angefordert.
Gruß
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